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Criminal Compliance Podcast

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Bewertung
★★★★★
5
von
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Land
Germany
Dieser Podcast hat
333 Episoden
Sprache
German
Explizit
Nein
Erstellt am
2020/07/16
Neueste Episode
2026/10/23
Durchschnittsdauer
18 min.
Veröffentlichungsintervall
7 Tage

Beschreibung

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle: Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10 Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp oder per E-Mail unter [email protected] Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com. Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

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Rechtsprechungsupdate: OLG München zur konkretisierten Vortat bei Geldwäsche
2026/10/23
Vortat unbekannt, Verdacht genug – Geldwäsche nach dem All-Crime-Prinzip Muss die Staatsanwaltschaft benennen, aus welcher Straftat das Geld stammt, damit ein Geldwäscheverdacht trägt? Lange galt: Die Vortat muss zumindest in groben Zügen feststehen. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 18. Mai 2026 (Az. 3 Ws 242/26) stellt diese Anforderung nun infrage. Dr. Christian Rosinus nimmt in diesem Rechtsprechungsupdate den Fall unter die Lupe: Bei einer Polizeikontrolle wurden rund eine Million Euro Bargeld und zwei Goldbarren im Wert von 176.000 Euro sichergestellt. Nachdem das Landgericht Kempten die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst abgelehnt hatte, gab das OLG München der Generalstaatsanwaltschaft recht. Seine Begründung stützt sich auf das seit der Reform des § 261 StGB geltende All-Crime-Prinzip: Für den hinreichenden Tatverdacht genüge es, eine legale Herkunft des Vermögens zweifelsfrei auszuschließen. Doch wie weit lässt sich dieser Gedanke tragen, ohne die Unschuldsvermutung auszuhöhlen? Dr. Rosinus ordnet ein, warum die Entscheidung aus Verteidigersicht nahe an eine Beweislastumkehr rückt, was aktuelle BGH-Entscheidungen dazu sagen und worauf Unternehmen und Verteidigung bei vergleichbaren Konstellationen achten sollten. Hier geht‘s zur Entscheidung des OLG München vom 18. Mai 2026: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnzwist%2F2026%2Fcont%2Fnzwist.2026.370.1.htm&pos=17 Hier geht’s zur Folge „Geldwäscheverdachtsmeldungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/254-cr Hier geht’s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Anforderungen an Durchsuchungsanordnungen bei Geldwäscheverdacht“: https://criminal-compliance.podigee.io/228-cr Hier geht’s zur Folge „Die europäische Anti-Geldwäschebehörde“: https://criminal-compliance.podigee.io/195-cr Hier geht’s zur Folge „Die Reform des § 261 StGB – Anforderungen an die Geldwäsche-Compliancepraxis“: https://criminal-compliance.podigee.io/43-rosinusonair Hier geht’s zur Folge „Die Reform des Geldwäsche-Tatbestands im Strafgesetzbuch“: https://criminal-compliance.podigee.io/14-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Verfahrensdauer im Wirtschaftsstrafrecht – Interview mit Dr. Thomas Nuzinger
2026/10/16
Wenn das Verfahren selbst zur Strafe wird Was ist für Beschuldigte oft schlimmer als die drohende Sanktion selbst? Für viele die schiere Dauer des Ermittlungsverfahrens. Wirtschaftsstrafverfahren ziehen sich zunehmend über Jahre – mit erheblichen Folgen für Unternehmen und Betroffene, selbst wenn am Ende gar keine Anklage erhoben wird. In der aktuellen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Nuzinger über eine aktuelle Studie der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV), veröffentlicht in der WiJ 1/2026. Über 500 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Verteidigerinnen und Verteidiger wurden dafür befragt – mit eindeutigem Ergebnis: 72 % der Befragten sehen die Verfahren im Schnitt um gut ein Jahr länger werden, häufige Verfahren dauern mittlerweile rund 2,6 Jahre, lange Verfahren laut 74 % der Befragten sogar über vier Jahre. Besonders im Fokus steht, was das für die Verjährung nach § 78 StGB und § 376 AO bedeutet, warum gerade Steuerstraftaten und Verfahren nach § 266a StGB zu den größten Zeitfressern zählen und welche Rolle der häufige Wechsel zuständiger Staatsanwälte dabei spielt. Außerdem geht es um den Umgang mit wachsenden Datenmengen, den möglichen Beitrag künstlicher Intelligenz und die Frage, mit welchen drei Maßnahmen sich Ermittlungsverfahren spürbar beschleunigen ließen. Hier geht‘s zur Studie der WisteV: https://wistev.de/journal/2026/03/13/report-zur-studie-praxis-der-ermittlungsverfahren-in-wirtschaftsstrafsachen/ Dr. Nuzinger ist erreichbar unter: [email protected]. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Recap: Junges Wirtschaftsstrafrecht 8.0
2026/10/09
Veranstaltung verpasst? Kein Problem! Konferenzen, Tagungen und Seminare liefern laufend neue Impulse für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance – aber nicht jede Veranstaltung passt in den vollen Terminkalender. Mit der neuen Reihe „Recap“ geben wir im Criminal Compliance Podcast einen kurzen Überblick über aktuelle Events: Wir besprechen zentrale Themen und relevante Erkenntnisse, die Unternehmen, Compliance-Verantwortliche und Rechtsabteilungen im Blick haben sollten. In der heutigen Folge blickt Rechtsanwältin Theresa Rittershofen mit Rechtsanwältin Dr. Lea Babucke, Principal Associate bei Freshfields, auf die Veranstaltung „Junges Wirtschaftsstrafrecht 8.0“ vom 2. Oktober 2026 zurück. Die Tagung stand unter dem Thema „Von Krisen und Zeitenwenden“ und hat gezeigt, wie sich globale Krisen und politische sowie wirtschaftliche Umbrüche auf den wirtschaftsstrafrechtlichen Diskurs auswirken. In aufschlussreichen Vorträgen und interaktiven Diskussionen u.a. zur Außenwirtschaftskontrolle, Klimahaftung, Geldwäscheermittlungen und dem Sanktionsrecht standen aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von Staat, Wirtschaft und internationaler Ordnung im Fokus der Veranstaltung. Alle Details zur Veranstaltung sowie in naher Zukunft auch die Aufzeichnungen der Vorträge finden Sie unter: https://wistev.de/veranstaltungen/junges-wirtschaftsstrafrecht-8-0/ https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Rechtsprechungsupdate: EuGH zu Beweisverwertung und Datenschutz vor Gericht
2026/10/02
Rechtswidrig beschaffte Beweise – vor Gericht trotzdem verwertbar? Ein Login in das private eBay-Konto einer Mitarbeiterin, ein Schadensersatzstreit über 46.000 Euro und ein Gericht, das nicht weiß, ob es die so beschafften Daten überhaupt verwerten darf. Das LAG Niedersachsen setzte das Verfahren aus und legte Fragen dem EuGH vor. Dr. Christian Rosinus ordnet in der aktuellen Folge das Urteil des EuGH vom 18. Juni 2026 (C-484/24) ein. Zur Klärung standen die Bestimmtheit der deutschen Prozessnormen, auf welche Rechtsgrundlage ein Gericht seine eigene Datenverarbeitung stützen darf und nach welchen Kriterien rechtswidrig erlangte Daten verwendet werden dürfen. Besonders im Fokus steht die Abwägung zwischen Datenschutz und dem Recht auf ein faires Verfahren sowie die Frage, was der Grundsatz der Datenminimierung praktisch bedeutet. Außerdem geht es um Einzelfallprüfungen und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Risiko für Datenschutzverstöße zu minimieren. Hier geht’s zum Urteil des EuGH vom 18. Juni 2026 C 484/24: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62024CJ0484 Hier geht’s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Unternehmensgeldbußen im Datenschutzrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/153-new-episode Hier geht’s zur Folge „Compliance trifft Datenschutz - Interview mit Dr. Christoph Ritzer“ https://criminal-compliance.podigee.io/302-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Rechtsprechungsupdate: KI-Gesichtserkennung im Strafverfahren
2026/09/25
Ein Software-Treffer als Haftgrund? – KI-Gesichtserkennung vor Gericht Genügt ein automatisierter Treffer der KI-gestützten Gesichtserkennung, um einen Haftbefehl zu rechtfertigen? Diese Frage beschäftigte gleich zwei Gerichte in Baden-Württemberg – mit bemerkenswerten Konsequenzen für die Praxis. Benjamin Dobre nimmt in diesem Rechtsprechungsupdate beide Beschlüsse unter die Lupe. Ausgangspunkt war ein vermeintlicher räuberischer Diebstahl in einem Drogeriemarkt, bei dem das Gesichtserkennungssystem des BKA einen Treffer lieferte. Das Amtsgericht Reutlingen lehnte den Haftbefehl zunächst ab, daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Doch auch das Landgericht Tübingen bestätigte am 2. März 2026 per Beschluss die Ablehnung, wenn auch mit anderer Begründung. Besonders im Fokus steht die Frage, welche Anforderungen an den dringenden Tatverdacht zu stellen sind, wenn sich die Ermittlungen maßgeblich auf einen KI-Treffer stützen, und ob es sich bei der Gesichtserkennungssoftware des BKA überhaupt um Künstliche Intelligenz im Sinne der KI-Verordnung handelt. Außerdem geht es um die praktischen Konsequenzen für die Verteidigung: Welche Ansatzpunkte bietet ein solcher Fall, um einen Haftbefehl anzugreifen oder von vornherein zu verhindern? Hier geht’s zum Urteil des AG Reutlingen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001637569 Hier geht’s zum Urteil des LG Tübingen: https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-13289 Hier geht’s zur Folge „AI-Act“: https://criminal-compliance.podigee.io/328-cr
IT-Sicherheit in der ambulanten Gesundheitsfürsorge – Interview mit Charlotte Guckenmus
2026/09/18
Patientendaten in Gefahr – wie sicher ist die Arztpraxis wirklich? Ransomware-Angriffe auf Kliniken sorgen regelmäßig für Schlagzeilen. Doch wie steht es eigentlich um die kleine Hausarztpraxis um die Ecke? Ist IT-Sicherheit wirklich nur ein Thema für große Häuser oder trügt dieser Eindruck gewaltig? Dr. Mathias Grzesiek spricht in der aktuellen Folge des Criminal Compliance Podcast mit Rechtsanwältin Charlotte Guckenmus über IT-Sicherheit und Datenschutz in der ambulanten Gesundheitsfürsorge. Im Zentrum steht die Frage, warum Gesundheitsdaten für Angreifer so wertvoll sind und welche besonderen Anforderungen die DSGVO an ihren Schutz stellt. Auch die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB und die Meldepflicht innerhalb von 72 Stunden bei Datenpannen kommen zur Sprache. Besonders spannend wird es bei der elektronischen Patientenakte, die seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtend genutzt werden muss: Wie verträgt sich deren Opt-out-Modell mit dem Grundsatz der informierten Einwilligung? Und wie stellt eine Praxis ohne eigene IT-Abteilung sicher, dass sie sich auf externe Dienstleister verlassen kann? Auch die Rolle künstlicher Intelligenz – als Werkzeug für Angreifer wie für die Verteidigung – wird beleuchtet. Eine Folge für alle, die in der ambulanten Versorgung Verantwortung tragen. Hier geht‘s zur Folge „Cybersicherheit im Gesundheitswesen“: https://criminal-compliance.podigee.io/200-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Start der Single Reporting Platform: Was Hersteller jetzt wissen müssen
2026/09/11
Schwachstelle entdeckt – und jetzt? Die neue EU-Meldeplattform im Check Was passiert, wenn in einem vernetzten Produkt – von der smarten Kaffeemaschine bis zur Industriesteuerung – plötzlich eine Sicherheitslücke entdeckt wird? Seit dem 11. September 2026 gibt es darauf eine klare Antwort: Die Single Reporting Platform (SRP) ist live, und mit ihr die verbindliche Meldepflicht nach Art. 14 des Cyber Resilience Act (CRA). Benjamin Dobre (né Kutzer) erläutert in der aktuellen Folge des Criminal Compliance Podcast, was sich hinter der zentralen Meldeplattform der ENISA verbirgt und warum Hersteller künftig nur noch einmal statt an jede nationale Behörde einzeln melden müssen. Besonders im Fokus stehen die engen Fristen des mehrstufigen Meldeverfahrens sowie die Frage, wer überhaupt meldepflichtig ist und wo die Grenzen zwischen Herstellern und Open-Source-Software-Stewards verlaufen. Außerdem geht es um die Bußgelder nach Art. 64 CRA, die bis in die Millionenhöhe reichen können und um die Frage, wie sich der Meldeprozess intern organisieren lässt, bevor der Ernstfall eintritt. Hier geht‘s zum FAQ der ENISA über die Single Reporting Platform: https://www.enisa.europa.eu/topics/product-security/single-reporting-platform-srp?v3=true#contentList Hier geht‘s zum Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202402847 https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Der AI-Act – Alles Wichtige zur KI-Verordnung
2026/09/04
AI-Act – Neue Pflichten, neue Risiken Seit dem 2. August 2026 ist der AI-Act, die europäische KI-Verordnung aus dem Jahr 2024, größtenteils unmittelbar anzuwenden. Doch was bedeutet das eigentlich für die Praxis? Mirjam Steinfeld erläutert in der aktuellen Folge des Podcast, wie die Verordnung (EU) 2024/1689 mit ihren 113 Artikeln funktioniert und warum ihr risikobasierter Ansatz vier Risikostufen kennt. Besonders im Fokus steht die Frage, wer überhaupt unter die Verordnung fällt und welche Pflichten durch die KI-VO festgesetzt werden. Kurz vor dem Stichtag hat zudem der „Digital Omnibus" mit der Verordnung (EU) 2026/1744 gleich 40 Artikel der KI-VO verändert und wichtige Fristen verschoben. Was davon unberührt bleibt und wo es für Unternehmen teuer werden kann, zeigt ein Blick auf den Bußgeldrahmen des Art. 99 KI-VO. Auch die persönliche Haftung der Geschäftsleitung kommt in der Folge zur Sprache: Wann schützt die Business Judgement Rule tatsächlich und wann drohen Konsequenzen? Eine Folge, die für jedes Unternehmen relevant ist, das KI einsetzt, unabhängig von Branche oder Risikoklasse. Hier geht’s zur Folge „AI-Washing“: https://criminal-compliance.podigee.io/219-cr Hier geht es zum AI-Act (Regulation (EU) 2024/1689): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/eng Hier gehts zur “Digital Ominbus”-Verordnung (EU) 2026/1744: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj?locale=de https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
2026/08/28
Das Ende der „goldenen Brücke"? – die Politik nimmt die Selbstanzeige ins Visier „Keiner soll sich mehr so einfach mit einer Selbstanzeige freikaufen können." Was Bundesfinanzminister Lars Klingbeil da ankündigt, rüttelt an einem der zentralen Instrumente des Steuerstrafrechts. Der Aktionsplan von Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium vom 16. Juli 2026 sieht einige geplante Neuerungen im Bereich der Steuer- und Finanzkriminalität vor. Doch welche dieser Vorhaben sind bereits auf den Weg gebracht und welche nur politische Agenda? Mirjam Steinfeld ordnet in dieser Folge des Criminal Compliance Podcast ein, was hinter den Plänen steckt. Sie erläutert, was der 26-Punkte-Plan konkret vorsieht – von Schwellenwerten, oberhalb derer nur noch Strafmilderung statt Straffreiheit gelten soll, bis zur Einstufung schwerer Steuerhinterziehung als Verbrechen mit Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren. Hier geht‘s zur Pressemitteilung der Ministerien: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-16-aktionsplan-gegen-steuerkriminalitaet.html Hier geht’s zur Folge: „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/19-neue-episode Hier geht’s zur Folge: „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Die strafbefreiende Selbstanzeige“ https://criminal-compliance.podigee.io/306-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Betrug und Compliancerisiken im Zusammenhang mit Legal Tech
2026/08/21
Wer steckt eigentlich hinter dem Anspruch, der da gerade digital eingereicht wird? Bei digitalen Anspruchsportalen ist diese Frage oft schwerer zu beantworten, als es das Formular auf dem Bildschirm vermuten lässt. In der aktuellen Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Rechtsanwalt Benjamin Kutzer über Betrug und Compliancerisiken im Zusammenhang mit Legal Tech. Im Fokus stehen digitale Anbieter, die fremdes Geld einziehen, verwalten und auskehren. Diese wissen dabei häufig nicht, wer tatsächlich auf der anderen Seite des Bildschirms sitzt. Benjamin Kutzer ordnet ein, wie sich Rechtsdienstleister nach dem RDG und Factoring-Anbieter voneinander unterscheiden und wie aus einer fehlenden Identitätsprüfung ein Betrugsrisiko werden kann. Außerdem geht es um die Frage, mit welchen Compliance-Maßnahmen Legal Tech Unternehmen das Betrugsrisiko eindämmen können, ohne ihr Geschäftsmodell zu zerstören. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Verbandssanktionen
2026/08/14
Unternehmensstrafrecht „light“: Geldbußen in Millionenhöhe Deutschland kennt kein echtes Unternehmensstrafrecht. Und trotzdem kann schon das Fehlverhalten einer einzigen Führungskraft ein Unternehmen Millionen kosten – wie passt das zusammen? In der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z" widmet sich Dr. Christian Rosinus dem Thema Verbandssanktionen. Im Zentrum steht die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG, das zentrale Instrument zur Sanktionierung von Unternehmen, mit einem Ahndungsrahmen von bis zu 10 Millionen Euro bei Vorsatz und 5 Millionen Euro bei Fahrlässigkeit. Dr. Rosinus erklärt, wer überhaupt als Leitungsperson gilt, wann mehrere Bußen nebeneinander möglich sind und warum ausgerechnet § 130 OWiG als „Auffangnorm" für Unternehmen so gefährlich wird. Besonders im Fokus steht die geplante Reform – versteckt im Regierungsentwurf zur EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie vom 29. April 2026, der § 30 OWiG deliktsübergreifend neu fasst: 40 statt 10 Millionen Euro bei Vorsatz, 20 statt 5 bei Fahrlässigkeit. Dazu erstmals allgemeine Bemessungskriterien, die Compliance, Aufklärung und Wiedergutmachung ausdrücklich mildernd berücksichtigen. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie in dieser Folge. Hier geht‘s zur Folge „Das neue Verbandssanktionengesetz“: https://criminal-compliance.podigee.io/4-rosinusonair Hier geht‘s zur Doppelfolge „Der Entwurf des Verbandssanktionengesetzes aus Sicht der Industrie“: https://criminal-compliance.podigee.io/12-rosinusonair und https://criminal-compliance.podigee.io/13-rosinusonair Hier geht‘s zur Folge „Die Zukunft der Unternehmensverteidigung nach dem Verbandssanktionengesetz“: https://criminal-compliance.podigee.io/22-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Vom Saulus zum Paulus – Das Verbandssanktionengesetz in der Diskussion“: https://criminal-compliance.podigee.io/35-rosinusonair Hier geht’s zur Folge: „Abschied vom Verbandssanktionengesetz“: https://criminal-compliance.podigee.io/54-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
10 Jahre §§ 299a, 299b StGB: Interview mit Prof. Dr. Hendrik Schneider
2026/08/07
10 Jahre §§ 299a, 299b StGB – Jubiläum mit Nachbesserungsbedarf? Seit 2016 stellen die §§ 299a, 299b StGB Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe. Doch welchen Effekt haben die Normen nach einem Jahrzehnt wirklich – und wo lauern nach wie vor rechtliche Schwierigkeiten für die Heilberufe? Dr. Christian Rosinus spricht in dieser Folge mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Hendrik Schneider über die kriminalpolitischen Hintergründe der Einführung der Jubiläumsnormen, ihre Entwicklung und die bis heute ungeklärten Streitfragen. Außerdem geht es um das apothekenrechtliche Abspracheverbot nach § 11 ApoG und die Frage, ob ein Verstoß dagegen wirklich eine konkludente Täuschung im Sinne des § 263 StGB darstellen kann. Zudem beleuchten die beiden, was das Urteil des LAG Schleswig-Holstein im März 2024 für die Frage überhöhter Vergütungen und Unrechtsvereinbarungen bedeutet und wie Bonusprogramme in Apotheken strafrechtlich zu bewerten sind. Welche Anforderungen muss ein praxistaugliches Compliance-System im Gesundheitswesen erfüllen, um wirksam vor Strafbarkeit zu schützen? Hier geht‘s zur Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 05. März 2024 - 2 Sa 125 öD/23: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=NJRE001601043 Hier geht’s zu dem Beitrag von Prof. Dr. Schneider in der medstra 04/25: https://www.medstra-online.de/98453.htm#Beitrag2 Hier geht es zur Folge „Strafrechtliche Risiken und Nebenwirkungen im Medizinsektor“ https://criminal-compliance.podigee.io/66-rosinusonair
Case closed: Mannesmann-Entscheidung
2026/07/31
Millionenprämien für den Vorstand – wenn Anerkennung zur Untreue wird Ein Konzern wird übernommen, das Management scheidet aus und zum Abschied fließen Sonderprämien in zweistelliger Millionenhöhe. Verdiente Anerkennung für ein Lebenswerk oder pflichtwidrige Verschwendung fremden Vermögens? Über diese und weitere Fragen hatte der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Übernahme der Mannesmann AG durch Vodafone zu entscheiden, damals die größte Unternehmensübernahme der Welt. In dieser Folge von „Case Closed" nimmt Dr. Christian Rosinus die Mannesmann-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 unter die Lupe. Rund 57 Millionen Euro an Anerkennungsprämien und Pensionsabgeltungen flossen an teils bereits ausgeschiedene Vorstandsmitglieder – für die Staatsanwaltschaft ein Fall von Untreue nach § 266 StGB zum Nachteil der Mannesmann AG. Das Landgericht Düsseldorf sprach zunächst frei - überwiegend, weil es die Pflichtverletzung nicht für „gravierend“ hielt. Der BGH hob dies auf und stellte klar: Für eine strafbare Untreue muss eine Pflichtverletzung bei unternehmerischen Entscheidungen nicht erst „gravierend“ sein. Das wirft die Frage auf, wie weit der unternehmerische Ermessensspielraum von Führungskräften noch reicht. Dr. Rosinus erklärt außerdem, warum ausgerechnet die Beendigung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Zahlung von rund 5,8 Millionen Euro bis heute Fragen aufwirft. Eine Entscheidung, die zur Leitlinie für Vorstandsvergütung und Corporate Governance wurde und klare Haftungsmaßstäbe im Bereich des Untreuetatbestands festlegte. Hier geht‘s zum Urteil des BGH vom 21. Dezember 2005 – 3 StR 470/04 (BGHSt 50, 331 = NJW 2006, 522): https://openjur.de/u/81408.html Hier geht‘s zum Urteil des LG Düsseldorf vom 22. Juli 2004 - XIV 5/03: https://openjur.de/u/104075.html Hier geht’s zur Folge „Handlungsfähig in der Krise: Compliance Coaching für Manager unter Verdacht“: https://criminal-compliance.podigee.io/6-rosinusonair Hier geht’s zur Folge „Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zur strafrechtlichen Managerhaftung“: https://criminal-compliance.podigee.io/76-neue-episode Hier geht‘s zur Folge „Managerhaftung und D&O-Versicherung - Ein Bericht aus der Praxis“: https://criminal-compliance.podigee.io/81-neue-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Asset recovery and criminal compliance programs in Spain - Interview with Héctor Sbert
2026/07/24
Victims as Prosecutors – Spain's Blueprint for Recovering Crypto Fraud Assets According to the FBI, crypto fraud is now the largest category of fraud by dollar losses. The victims it leaves behind rarely only strive for a criminal conviction — they want their money back. That gives them a strong interest in actively taking part in the proceedings. Yet in many jurisdictions that interest goes unmet: countries like Germany grant victims certain rights but no active role in the investigation. Spain takes a markedly different approach. That's why Mirjam Steinfeld invited Héctor Sbert from ECIJA in Barcelona onto the Criminal Compliance Podcast — to unpack this and other differences between the Spanish and German legal systems. Starting with the basics of Spain's mixed inquisitorial-adversarial criminal procedure and the roles of the Ministerio Fiscal and the Juez de Instrucción, Héctor Sbert explains why victims acting as acusadores particulares can drive proceedings forward in a way that Germany's Nebenklage rarely achieves. The conversation also turns to ORGA, Spain's Asset Recovery and Management Office, to corporate criminal liability under Article 31 bis of the Código Penal, and to the compliance structures that can shield companies caught between victim and defendant roles. A rare comparative look at what a genuinely victim-driven system of asset recovery can achieve — and where it reaches its limits. Listen here to the episode “Crypto Investigations” https://criminal-compliance.podigee.io/142-neue-episode Mirjam Steinfeld in conversation with: Héctor Sbert is a Partner at ECIJA, a leading Ibero-American law firm, based in the Barcelona office. He holds a Ph.D. in Law from Universitat Pompeu Fabra and an Executive MBA from IESE Business School. As a commercial litigator, Héctor advises national and international clients on enforcement proceedings, distressed debt settlement, contentious insolvency and cross-border dispute resolution. A particular focus of his practice lies in asset tracing and recovery, commercial fraud and cybersecurity, including litigation involving cryptocurrencies and fraud linked to non-conventional assets such as wine, art and collectibles. Alongside his legal practice, Héctor is active in numerous professional bodies, e.g. ICC FraudNet and the International Bar Associ-ation (IBA). Héctor Sbert can be reached at: [email protected] or + 34 933 808 255. https://rosinus-on-air.com/en/ https://rosinus-partner.com/en/
WM-Special IV: Case Closed: Wettskandal vor dem BGH
2026/07/17
Manipulierte Pfiffe, millionenschwerer Schaden: Betrug im Wettgeschäft Ein Schiedsrichter im Zentrum eines der größten Wettskandale im deutschen Profifußball und ein Urteil, das die strafrechtliche Bewertung von Sportwetten bis heute prägt. In der aktuellen Ausgabe unserer WM-Special-Reihe bespricht Dr. Christian Rosinus die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2006 zu den Absprachen und manipulierten Spielen, die diesen Skandal auslösten. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Betrugsdogmatik auf: Wann genau entsteht bei einer manipulierten Wette ein strafrechtlich relevanter Schaden? Und lässt sich eine Täuschung auch dann annehmen, wenn niemand ausdrücklich lügt, sondern nach außen hin neutral handelt? Dr. Rosinus zeigt, wie der BGH diese Fragen beantwortet und wie dabei ein Begriff entstand, der seither die Rechtsprechung zu Sportwetten begleitet: der Quotenschaden. Zudem geht es um die gesetzgeberischen Konsequenzen, die erst Jahre später folgten. Das Urteil der Vorinstanz: LG Berlin vom 17. November 2005 – (512) 68 Js 451/05 KLs (42/05) Hier geht´s zum Urteil des BGH vom 15. Dezember 2006 – 5 StR 181/06: https://openjur.de/u/79621.html https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

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