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7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d)

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Dieser Podcast hat
134 Episoden
Sprache
German
Explizit
Nein
Erstellt am
2024/03/22
Neueste Episode
2026/10/20
Durchschnittsdauer
8 min.
Veröffentlichungsintervall
7 Tage

Beschreibung

In unserem Podcast „7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d)“ präsentieren wir Ihnen jeden Dienstag in nur sieben Minuten die neuesten Themen aus dem Arbeitsrecht im Nachrichtenformat. Ob Sie CEO, Top-Managerin oder HR-Profi sind – hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die die Arbeitswelt heute bewegen. Von aktuellen Gesetzgebungen bis zu strategischen Überlegungen im Personalmanagement, unsere erfahrenen Anwälte bringen ihre Expertise direkt zu Ihnen. Mit rund 95 ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälten ist KLIEMT.Arbeitsrecht die größte auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Deutschland. Mehr als die Hälfte der DAX-Konzerne, eine Vielzahl erfolgreicher deutscher Mittelständler und etliche weltweit tätige Konzerne vertrauen auf die arbeitsrechtliche Expertise von KLIEMT.Arbeitsrecht. Wir freuen uns sehr über Ihr Feedback unter [email protected]! Bitte beachten Sie, dass die Inhalte des Podcasts keine individuelle juristische Beratung ersetzen. www.kliemt.de

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Bonus trotz verfehlter Ziele? Die Fallstricke bei Zielvereinbarung und Zielvorgabe
2026/10/20
In dieser Episode geht es um: 1. Zielvereinbarung oder Zielvorgabe: Warum Kombinationsklauseln nicht mehr zulässig sind Bei einer Zielvereinbarung legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Ziele gemeinsam fest, bei einer Zielvorgabe bestimmt sie der Arbeitgeber allein und unterliegt dabei der gerichtlichen Kontrolle. Laut BAG (Juli 2024) sind Klauseln, die beides kombinieren, unzulässig. Arbeitgeber müssen sich entscheiden, ernsthaft verhandeln, realistische Ziele anbieten und den Prozess dokumentieren. 2. Rechtzeitigkeit: Wenn zu spät vorgegebene Ziele den vollen Bonus kosten Wer Ziele bei einer Zielvorgabe zu spät festlegt, haftet auf Schadensersatz. Das BAG hielt eine Festlegung erst nach drei Vierteln der Zielperiode für zu spät. Arbeitgeber sollten Ziele spätestens zu Beginn jeder Zielperiode schriftlich mitteilen und dies dokumentieren. 3. Unternehmensziele: Die interne Festlegung genügt nicht Laut BAG (April 2026) müssen auch Unternehmensziele den Beschäftigten aktiv mitgeteilt werden. Geschieht das nicht, wird bei der Schadensberechnung unterstellt, dass die Ziele erreicht wurden. Der Arbeitgeber muss das Gegenteil konkret beweisen, ein pauschaler Hinweis auf die wirtschaftliche Lage genügt nicht. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
Smart Glasses im Betrieb, übersehene Erstattungsansprüche und die geplante Job-to-Job-Erprobung
2026/10/13
In dieser Episode geht es um: 1. Smart Glasses im Betrieb: Wenn die innovative Brille zum rechtlichen Risiko wird Smart Glasses sind oft Kamera, Mikrofon und Datenschnittstelle in einem. Sobald Beschäftigte erfasst werden, stellen sich Fragen des Datenschutzes, der Mitbestimmung und des Strafrechts. Arbeitgeber benötigen eine tragfähige Rechtsgrundlage und in der Regel eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Der Einsatz muss transparent erfolgen, verdeckte Aufzeichnungen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig, und unzulässige Tonaufzeichnungen können strafbar sein. Der Betriebsrat ist frühzeitig einzubinden und klare Nutzungsregeln sind unerlässlich. 2. Hohe Ausfallkosten: Drei Erstattungsmöglichkeiten, die Arbeitgeber kennen sollten Nicht jede finanzielle Belastung aufgrund von Ausfallzeiten muss der Arbeitgeber allein tragen. Kleinere Arbeitgeber mit regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmern können über das U1-Verfahren bis zu 80 Prozent der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erstattet bekommen; der Anspruch verjährt erst nach vier Jahren. Das U2-Verfahren gilt für alle Arbeitgeber und erfasst insbesondere Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld sowie Aufwendungen während eines Beschäftigungsverbots. Wird die Arbeitsunfähigkeit durch Dritte verursacht, etwa bei einem Verkehrsunfall, kann zudem häufig Regress beim Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung genommen werden. 3. Job-to-Job-Erprobung: Neues Instrument für Beschäftigungswechsel und Restrukturierungen Mit dem geplanten § 45a SGB III sollen Beschäftigte bis zu vier Wochen in einem anderen Unternehmen arbeiten können, während das bisherige Arbeitsverhältnis fortbesteht und der bisherige Arbeitgeber weiterhin Vergütung und Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Die Teilnahme ist freiwillig; den Antrag stellt der bisherige Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit. Bei einem geplanten Personalabbau kann das Modell eine interessante Ergänzung zu Freiwilligenprogrammen und Transfergesellschaften sein. Klare vertragliche Regelungen und die Einbindung beider Betriebsräte sind wichtig. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
Datenschutz-Exzess durch Neugier, Auslegung von Sozialplänen und Hinweispflichten bei Krankmeldung
2026/10/06
In dieser Episode geht es um: 1. Mitarbeiterexzess: Wenn ein Blick in die falsche Akte zum Datenschutzvorfall wird Nutzen Beschäftigte personenbezogene Daten aus privatem Interesse, etwa wenn ein HR-Mitarbeiter ohne dienstlichen Anlass die Personalakte einer Kollegin öffnet, kann ein sogenannter Mitarbeiterexzess vorliegen. Neugier ist kein zulässiger Verarbeitungszweck. Dem Beschäftigten drohen Bußgelder, Schadensersatzforderungen, Abmahnung oder Kündigung. Der Arbeitgeber muss den Vorfall dennoch bewerten, prüfen, ob Betroffene zu informieren sind, und gegebenenfalls die Aufsichtsbehörde melden. Zugriffsprotokolle, klare Weisungen und nachvollziehbare Prozesse sind dafür entscheidend. 2. Sozialpläne richtig gestalten: Das Gesamtkonzept zählt Laut BAG kommt es bei der Auslegung von Sozialplänen nicht auf den isolierten Wortlaut einer Regelung an, sondern auf das Gesamtkonzept aus Wortlaut, Zusammenhang und Regelungszweck. Sozialpläne können auch Anreize setzen, etwa für interne Vermittlungen. Werden Leistungen nur für bestimmte Fallgruppen vorgesehen, sollte erkennbar sein, warum differenziert wird und welches Ereignis den Anspruch auslöst. Die entscheidende Arbeit beginnt damit schon am Verhandlungstisch. 3. Krankmeldung und „dringliche Arbeiten“: Wann eine Hinweispflicht unwirksam ist Das LAG Baden-Württemberg hat eine Vertragsklausel für unwirksam erklärt, die bei einer Dienstverhinderung einen Hinweis auf „etwaige dringliche Arbeiten“ verlangte. Sie ging zu weit, weil sie auch Arbeiten erfasste, die der Arbeitgeber selbst ermitteln kann, und war zudem unklar formuliert. Pflichten zur Schadensabwendung bleiben in besonderen Fällen bestehen. Personalabteilungen sollten ihre Arbeitsverträge prüfen und Hinweispflichten klar und eng fassen. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
Rechtswahlklauseln bei grenzüberschreitendem Arbeiten, Bildungsurlaub und NIS-2
2026/09/29
In dieser Episode geht es um: 1. Grenzenlos arbeiten, grenzenloses Risiko? Rechtswahlklauseln in Arbeitsverträgen Homeoffice im Ausland klingt unkompliziert – kann arbeitsrechtlich aber weitreichende Folgen haben. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Vorformulierte Rechtswahlklauseln zugunsten deutschen Rechts müssen transparent sein. Sie dürfen nicht den Eindruck vermitteln, dass zwingende Schutzvorschriften des ohne Rechtswahl anwendbaren ausländischen Rechts ausgeschlossen sind. Für Arbeitgeber ist das ein Anlass, Vertragsmuster und insbesondere Ausland-Homeoffice-Konstellationen kurzfristig zu überprüfen. 2. Bildungsurlaub: Eine Frage des Bundeslands Bildungsurlaub ist Ländersache. Deshalb kann dieselbe Weiterbildung – etwa ein Sprachkurs – je nach Bundesland anders bewertet werden. Maßgeblich sind nicht nur Inhalt und Anerkennung der Maßnahme, sondern auch das konkret anwendbare Landesrecht sowie formale Voraussetzungen wie Wartezeiten und Antragsfristen. Besonders komplex wird es bei Beschäftigten ohne festen Arbeitsort: Dann kann entscheidend sein, wo das Arbeitsverhältnis organisatorisch gesteuert wird – etwa durch Personalverwaltung, Dienstplanung oder die Ausübung des Weisungsrechts. 3. NIS-2: Cybersicherheit trifft Arbeitsrecht Im Rahmen unserer Sonderreihe widmen wir uns den arbeitsrechtlichen Auswirkungen der neuen Cybersicherheitsanforderungen durch NIS-2 und das deutsche Umsetzungsgesetz. NIS-2 ist nicht nur ein Thema für die IT. Für Unternehmen geht es um klare Verantwortlichkeiten, regelmäßige Schulungen, Monitoring und belastbare Notfallprozesse. Gerade HR ist gefragt, wenn neue Rollen entstehen, Mitarbeitende verbindlich geschult werden sollen oder Erreichbarkeiten für Cybervorfälle geregelt werden müssen. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
KI-Token, betriebliche Altersversorgung und Betriebsänderungen durch neue IT-Systeme
2026/09/22
In dieser Episode geht es um: 1. KI-Token: Arbeitsmittel oder Vergütung? Zunächst befassen wir uns mit der arbeitsrechtlichen Einordnung von KI-Token. Während sie auf den ersten Blick lediglich als technisches Hilfsmittel für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz erscheinen, stellt sich zunehmend die Frage, ob sie unter bestimmten Voraussetzungen auch als Vergütungsbestandteil anzusehen sein können. Die Folge erläutert, welche Bedeutung die tatsächliche Verwendung der Token hat, warum insbesondere eine private Nutzung arbeits- und vergütungsrechtlich relevant werden kann und welche Anforderungen Arbeitgeber bei der Verteilung von KI-Token beachten sollten. Außerdem wird aufgezeigt, in welchen Konstellationen die Entgelttransparenzrichtlinie betroffen sein kann und weshalb eine sachgerechte Vergabe nach Funktion und Aufgabenbereich empfehlenswert ist. 2. Betriebliche Altersversorgung: Vergütung erhöhen, ohne Versorgungsverpflichtungen auszuweiten Außerdem werfen wir einen Blick auf die Auswirkungen von Gehaltserhöhungen und Zulagen auf die betriebliche Altersversorgung. Viele Versorgungszusagen knüpfen an das ruhegeldfähige Einkommen an, sodass Vergütungsanpassungen langfristig erhebliche finanzielle Folgen für Arbeitgeber haben können. Die Folge zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Vergütungsbestandteile von der späteren Rentenberechnung ausgenommen werden können und welche Gestaltungsmöglichkeiten sowohl tarifvertraglich als auch individualvertraglich bestehen. Dabei wird erläutert, warum eine sorgfältige Ausgestaltung der Versorgungsordnung sowie klare und transparente Regelungen für Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. 3. Betriebsänderung durch Einführung neuer KI- und IT-Systeme Im Rahmen unserer Sonderreihe zur IT-Sicherheit und Digitalisierung im Unternehmen widmen wir uns darüber hinaus der Frage, wann die Einführung neuer IT- oder KI-Systeme eine Betriebsänderung darstellen kann. Nicht jede technische Neuerung löst Beteiligungsrechte des Betriebsrats aus. Umfangreiche Veränderungen von Arbeitsabläufen, Aufgabenstrukturen oder Qualifikationsanforderungen können jedoch schnell die Schwelle zur Betriebsänderung überschreiten. Die Folge beleuchtet, welche Kriterien bei der rechtlichen Einordnung maßgeblich sind, welche Beteiligungsrechte Betriebsräten in diesen Fällen zustehen und welche Risiken Unternehmen drohen, wenn entsprechende Verfahren nicht rechtzeitig eingeleitet werden. Zudem wird aufgezeigt, warum die frühzeitige arbeitsrechtliche Bewertung von IT-Projekten entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung sein kann. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
Arbeitsrecht im Profifußball, AGG-Schadensersatz und IT-Betriebsordnung
2026/09/15
In dieser Episode geht es um: 1. Befristete Verträge und Abstiegsklauseln im Profifußball Passend zum Start der Bundesliga-Saison geht es zunächst um die arbeitsrechtlichen Besonderheiten des Profifußballs. Befristete Arbeitsverträge sind dort üblich und können wegen der Eigenart der Arbeitsleistung sachlich gerechtfertigt sein. Die Folge erläutert, warum dieser Befristungsgrund bei Profispielern anerkannt ist und nach aktueller Rechtsprechung auch bei Trainern und Co-Trainern eine Rolle spielen kann. Außerdem geht es um die Wirksamkeit von Abstiegsklauseln. Diese sehen häufig vor, dass das Arbeitsverhältnis beim sportlichen Abstieg endet und unterliegen damit den strengen Anforderungen des Befristungsrechts. Für Arbeitgeber kommt es insbesondere auf Schriftform, Bestimmtheit und einen tragfähigen Sachgrund an. Je geringer der Einfluss des Beschäftigten auf den sportlichen Erfolg ist, desto kritischer kann die Wirksamkeit einer solchen Klausel sein. 2. Diskriminierende Bewerbungsabsage: Wie lange kann Schadensersatz verlangt werden? Im zweiten Teil geht es um eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. September 2026 zum materiellen Schadensersatz nach einer diskriminierenden Bewerbungsabsage. Das BAG stellt klar, dass bei einer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren grundsätzlich auch längerfristige Verdienstausfälle ersatzfähig sein können und hierfür keine pauschale Haftungsobergrenze besteht. Gleichzeitig läuft die Haftung nicht unbegrenzt fort. Nimmt der abgelehnte Bewerber später eine seiner Qualifikation entsprechende und dauerhaft verfestigte Tätigkeit auf, kann dadurch der Kausalzusammenhang zur ursprünglichen Benachteiligung enden. Für Arbeitgeber bleibt trotzdem entscheidend, Auswahlentscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren, Stellenanzeigen sorgfältig zu formulieren und bei Schadensersatzforderungen genau zu prüfen, ob spätere Einkommensunterschiede noch auf die ursprüngliche Ablehnung zurückzuführen sind. 3. IT-Betriebsordnung: Klare Regeln für digitale Arbeitsmittel Zudem stehen IT-Betriebsordnungen als Instrument für mehr Sicherheit im digitalen Arbeitsalltag im Fokus. Gerade in geopolitisch angespannten Zeiten können informelle Kommunikationswege, private Messenger-Dienste oder externe Speichermedien erhebliche Risiken für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten schaffen. Die Folge zeigt, warum klare Vorgaben zur privaten Nutzung von Internet und E-Mail, zu Messenger-Diensten auf Dienstgeräten sowie zum Umgang mit USB-Ports, externen Festplatten oder Bluetooth-Verbindungen wichtig sind. Neben technischen Schutzmaßnahmen braucht es verbindliche Verhaltensregeln. Zugleich ist die Mitbestimmung zu beachten, da viele Regelungen das Verhalten von Beschäftigten betreffen oder technische Kontrollmöglichkeiten eröffnen. Ein tragfähiges Sicherheitskonzept sollte daher Sicherheitsinteressen und Beschäftigtenschutz ausgewogen miteinander verbinden. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
Kündigungsschutz für Hochverdiener, Zukunft der Altersteilzeit und politische Demonstrationen während der Arbeitszeit
2026/09/08
In dieser Episode geht es um: 1. Neue Beendigungsmöglichkeiten: Kein Kündigungsschutz mehr für Hochverdiener? Die Bundesregierung plant eine Reform des Kündigungsschutzes für besonders gut verdienende Beschäftigte. Betroffen sein sollen Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mehr als dem 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach den bisherigen Ankündigungen würde dies aktuell Beschäftigte mit einem Jahresgehalt von mehr als 177.450 Euro betreffen. Künftig sollen Arbeitgeber bei sozial ungerechtfertigten Kündigungen die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragen können, ohne hierfür einen besonderen Grund darlegen zu müssen. Im Gegenzug wäre eine Abfindung zu zahlen. Der allgemeine Kündigungsschutz würde damit allerdings nicht vollständig entfallen. Sonderkündigungsschutz, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie die sonstigen Anforderungen an eine wirksame Kündigung blieben weiterhin bestehen. Für Arbeitgeber könnte die Reform vor allem mehr Planungssicherheit schaffen und das Risiko hoher Annahmeverzugslohnansprüche reduzieren. Gleichzeitig bleiben zahlreiche Detailfragen offen, etwa zur Berechnung der Einkommensgrenze oder zur Anwendung auf bestehende Arbeitsverhältnisse. 2. Blockmodell vor dem Aus? Was HR jetzt wissen, muss: Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 Empfehlungen für eine Reform der Altersteilzeit vorgelegt. Besonders relevant ist dabei die Empfehlung, das Mindestalter für die Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben und das bislang weit verbreitete Blockmodell abzuschaffen. Beim Blockmodell leisten Beschäftigte zunächst ihre Arbeit in vollem Umfang und werden anschließend für die verbleibende Altersteilzeit vollständig freigestellt. Gerade bei Restrukturierungen und der Nachfolgeplanung hat sich dieses Modell in der Praxis bewährt. Sollte die Reform umgesetzt werden, stünde künftig nur noch das klassische Teilzeitmodell zur Verfügung, bei dem die Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit hinweg reduziert wird. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf Personalplanung, Wissenstransfer und bestehende betriebliche Regelungen. Arbeitgeber sollten deshalb die weitere Gesetzgebung aufmerksam verfolgen und bestehende Strategien zur Altersteilzeit frühzeitig überprüfen. 3. Demonstration statt Arbeit: Welche Rechte und Pflichten gelten? Mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen stellt sich in vielen Unternehmen die Frage, wie mit Beschäftigten umzugehen ist, die während der Arbeitszeit an politischen Demonstrationen teilnehmen möchten. Zwar schützt die Versammlungsfreiheit das Recht auf Teilnahme an friedlichen Demonstrationen, sie hebt jedoch die arbeitsvertragliche Arbeitspflicht nicht auf. Eine automatische Freistellung besteht daher grundsätzlich nicht. Beschäftigte müssen Urlaub beantragen, Zeitguthaben nutzen oder eine andere mit dem Arbeitgeber abgestimmte Lösung finden. Arbeitgeber können freiwillig eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung gewähren, soweit keine anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Regelungen entgegenstehen. Bleiben Arbeitnehmer ohne Zustimmung der Arbeit fern, handelt es sich regelmäßig um unentschuldigtes Fehlen mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Eine klare Kommunikation zu den betrieblichen Möglichkeiten hilft dabei, Missverständnisse und Konflikte im Vorfeld zu vermeiden. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
Diversity-Trainings rechtssicher gestalten und Security-Pflichten bei mobiler Arbeit
2026/09/01
In dieser Episode geht es um: 1. Diversity-Trainings: Rechtssichere Gestaltung zwischen Compliance und Weisungsrecht Zunächst befassen wir uns mit der rechtssicheren Ausgestaltung von Diversity-Trainings im Unternehmen. Solche Trainings können ein wichtiger Bestandteil der AGG-Compliance sein, wenn sie konkrete Handlungsmaßstäbe für den Arbeitsalltag vermitteln. Die Folge zeigt, welche Inhalte dabei besonders relevant sind, welche Verantwortung Führungskräften und HR zukommt und warum auch die Dokumentation der Teilnahme eine wichtige Rolle spielen kann. Zugleich wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine verpflichtende Teilnahme zulässig ist und wo die Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts liegen – insbesondere dann, wenn Trainings nicht mehr auf arbeitsbezogenes Verhalten, sondern auf persönliche politische oder weltanschauliche Überzeugungen zielen. 2. Diversity-Trainings und Mitbestimmung: Wann ist der Betriebsrat einzubeziehen? Darüber hinaus geht es um die betriebsverfassungsrechtliche Einordnung von Diversity-Trainings. Ein generelles Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht zwar nicht, die konkrete Ausgestaltung eines Trainings kann jedoch Beteiligungsrechte auslösen. Relevant kann dies insbesondere bei verbindlichen Verhaltensregeln, Beschwerde- und Meldeprozessen, elektronischen Überwachungsmöglichkeiten oder betrieblichen Berufsbildungsaspekten werden. Die Folge zeigt, warum Trainingskonzepte daher vorab arbeits- und betriebsverfassungsrechtlich geprüft, E-Learning-Funktionen datensparsam ausgestaltet und bestehende Mitbestimmungsrechte frühzeitig berücksichtigt werden sollten. 3. Security-Pflichten bei mobiler Arbeit Im Rahmen unserer Sonderreihe zur IT-Sicherheit im Unternehmen widmen wir uns außerdem den Sicherheitsanforderungen bei mobiler Arbeit. Sobald Beschäftigte außerhalb des Büros auf dienstliche Daten, Systeme und Zugänge zugreifen, entstehen zusätzliche Risiken, auf die Arbeitgeber mit klaren Mobile-Work-Policies reagieren können. Die Folge erläutert, welche Vorgaben etwa zu Passwörtern, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Bildschirmsperren, Cloud-Diensten, Virenschutz und verschlüsselten Verbindungen sinnvoll sein können. Zugleich wird eingeordnet, wie weit solche Vorgaben reichen dürfen: Sicherheitsstandards müssen sich auf das berufliche Umfeld beziehen und verhältnismäßig bleiben, ohne zu einer umfassenden Kontrolle des privaten Umfelds der Beschäftigten zu führen. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
Rückzahlungsklauseln, Hinweisgeberschutz und arbeitsrechtliche Maßnahmen nach Cybervorfällen
2026/08/25
In dieser Episode geht es um: 1. Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten: Warum kleine Fehler teuer werden können Zunächst befassen wir uns mit den Anforderungen an wirksame Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten. Obwohl solche Vereinbarungen für viele Arbeitgeber ein wichtiges Instrument zur Absicherung von Weiterbildungsinvestitionen darstellen, scheitern sie in der Praxis häufig an unklaren Formulierungen oder einer unzureichenden Berücksichtigung besonderer Fallkonstellationen. Die Folge erläutert, warum unterschiedliche Beendigungsgründe differenziert geregelt werden sollten, welche Bedeutung Ausnahmetatbestände wie eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit haben und weshalb Unternehmen genau prüfen müssen, welche Kosten überhaupt wirksam in eine Rückzahlungsverpflichtung einbezogen werden können. 2. Hinweisgeberschutz und Betriebsratsanhörung: Welche Informationen müssen Arbeitgeber offenlegen? Außerdem werfen wir einen Blick auf das Zusammenspiel von Hinweisgeberschutzgesetz und Betriebsratsanhörung im Kündigungsverfahren. Kommt es infolge einer internen Hinweismeldung zu einer Kündigung, stellt sich häufig die Frage, welche Informationen dem Betriebsrat im Rahmen seiner Anhörung zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Folge beleuchtet die Informationspflichten des Arbeitgebers nach § 102 BetrVG und zeigt auf, welche Grenzen das Hinweisgeberschutzgesetz bei der Weitergabe von Meldungen und Angaben zur Identität von Hinweisgebern setzt. Dabei wird erläutert, warum die Mitteilung der Kündigungsgründe nicht automatisch die Vorlage der zugrunde liegenden Hinweisgebermeldung erfordert. 3. Arbeitsrechtliche Maßnahmen nach einem Cybervorfall Im Rahmen unserer Sonderreihe zur IT-Sicherheit im Unternehmen widmen wir uns darüber hinaus den arbeitsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach einem Cybervorfall. Wenn Accounts auffällig werden, Endgeräte kompromittiert sind oder sensible Tätigkeitsbereiche betroffen sein könnten, müssen Arbeitgeber häufig kurzfristig reagieren. Die Folge zeigt, unter welchen Voraussetzungen Zugriffsbeschränkungen, Umsetzungen oder Freistellungen zulässig sein können und welche Anforderungen dabei an Anlass, Verhältnismäßigkeit und Dokumentation gestellt werden. Darüber hinaus wird die Bedeutung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats beleuchtet und eingeordnet, unter welchen Voraussetzungen arbeitsrechtliche Sanktionen wie Abmahnungen oder Kündigungen in Betracht kommen können. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
Betriebsratsmandat trotz Krankschreibung, Shadow AI und IT-Sicherheit im Arbeitsalltag
2026/08/18
In dieser Episode geht es um: 1.Arbeitsunfähig, aber amtsfähig: Was gilt für Betriebsratsmitglieder? Zunächst geht es um eine aktuelle Entscheidung des LAG Hessen zur Frage, ob ein Betriebsratsmitglied trotz Arbeitsunfähigkeit weiterhin sein Amt ausüben kann. Die Folge erläutert, warum eine Krankschreibung nicht automatisch zur Amtsunfähigkeit führt, welche Rolle die konkrete Erkrankung und die Tätigkeit des Betriebsratsmitglieds spielen und weshalb die ordnungsgemäße Besetzung des Betriebsrats für die Wirksamkeit von Beschlüssen von erheblicher Bedeutung ist. 2.Shadow AI im Unternehmen: Welche Regeln Arbeitgeber schaffen, sollten Außerdem befassen wir uns mit dem zunehmenden Einsatz von Shadow AI im Unternehmen. Viele Beschäftigte nutzen generative KI-Anwendungen bereits im Arbeitsalltag, häufig jedoch außerhalb der vom Arbeitgeber freigegebenen Systeme. Welche arbeitsrechtlichen Risiken daraus entstehen können und warum klare Regelungen zur KI-Nutzung immer wichtiger werden, ist ebenfalls Gegenstand der Folge. Dabei wird auch die Bedeutung einer unternehmensweiten AI Policy, von Schulungen sowie der Einbindung des Betriebsrats beleuchtet. 3.IT-Sicherheit im Arbeitsalltag: Arbeitsrechtliche Anforderungen und Risiken Im Rahmen unserer Sonderreihe zur IT-Sicherheit widmen wir uns darüber hinaus typischen Sicherheitsrisiken im Arbeitsalltag. Von der Nutzung öffentlicher WLAN-Netze über den Umgang mit Passwörtern bis hin zu Phishing-Angriffen und Shadow-IT zeigt die Folge, welche arbeitsrechtliche Relevanz IT-Sicherheitsvorgaben haben und weshalb klare Regelungen sowie regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Sicherheitsstrategie sind. Darüber hinaus wird beleuchtet, wie Arbeitgeber Sicherheits- und Compliance-Risiken frühzeitig erkennen, rechtssicher adressieren und ihre internen Strukturen nachhaltig stärken können. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
Der Golden Handshake und seine strafrechtlichen Risiken, Erleichterungen bei der Massenentlassungsanzeige und arbeitsrechtliche Folgen nicht bestandener Phishing-Tests
2026/08/11
In dieser Episode geht es um: 1. Der „Golden Handshake" und seine strafrechtlichen Risiken Die sogenannte „Iserlohner Abfindungsaffäre" zeigt, dass ein arbeitsrechtlich wirksamer Aufhebungsvertrag nicht vor strafrechtlicher Verantwortung schützt: Ein Bürgermeister hatte einem Beschäftigten eine Abfindung von knapp 250.000 Euro zugesagt, obwohl kaum ein Prozessrisiko bestand. Das hatte strafrechtliche Konsequenzen für die Beteiligten. Der Fall zeigt: Arbeitgeber sollten deshalb jede Abfindung an ein erkennbares betriebliches Interesse koppeln, außergewöhnliche Sonderzahlungen revisionssicher dokumentieren und stets nach dem Vier-Augen-Prinzip entscheiden. 2. Massenentlassungsanzeige: Mehr Spielraum bei Detailfehlern Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an die Massenentlassungsanzeige an einer Stelle zwar entschärft. An den grundlegenden Anforderungen ändert sich damit nichts. Für die Praxis bedeutet die Entscheidung keinen Freifahrtschein, sondern etwas mehr Toleranz bei kleineren Ungenauigkeiten, solange das Anzeigeverfahren im Kern funktioniert. 3. Phishing-Tests und ihre arbeitsrechtlichen Grenzen Simulierte Phishing-Angriffe sind ein legitimes Mittel, um IT-Schwachstellen zu erkennen und das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten zu stärken. Klickt ein Beschäftigter auf einen Test-Link, sind Abmahnungen oder in Ausnahmefällen sogar Kündigungen zwar grundsätzlich denkbar, ein einmaliger Fehlklick wird dafür aber in der Regel nicht ausreichen, da eine künstlich geschaffene Testsituation wenig darüber aussagt, ob jemand dauerhaft unzuverlässig arbeitet. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
Kürzung von Ansprüchen in der Elternzeit, das neue Bundestariftreuegesetz und Meldepflichten bei entdeckten IT-Sicherheitslücken
2026/08/04
In dieser Episode geht es um: 1. Kürzung von Ansprüchen während der Elternzeit Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28. Januar 2026 entschieden, dass für eine mögliche Kürzung von Ansprüchen während der Elternzeit nicht die Bezeichnung einer Leistung entscheidend ist, sondern ihr Zweck: Dient sie als Gegenleistung für erbrachte Arbeit, kann sie während einer vollständigen Elternzeit regelmäßig gekürzt werden; honoriert sie dagegen Betriebstreue, ist eine Kürzung deutlich schwieriger zu rechtfertigen. Besondere Aufmerksamkeit verdient der gesetzliche Urlaubsanspruch, der auch während der Elternzeit entsteht, aber nur durch ausdrückliche Erklärung anteilig gekürzt werden kann. Bei Sonderzahlungen kommt es zunächst auf eine bestehende Vereinbarung an, sonst auf den Leistungszweck. Arbeitgeber sollten daher jede Leistung im Hinblick auf ihre Zweckbestimmung prüfen, bevor sie eine Kürzung vornehmen.   2. Das neue Bundestariftreuegesetz: Neue Anforderungen bei Bundesaufträgen Zum 1. Mai 2026 ist das Bundestariftreuegesetz (BTTG) in Kraft getreten: Unternehmen, die künftig öffentliche Aufträge des Bundes ausführen möchten, müssen unabhängig von ihrer Größe ein Tariftreueversprechen abgeben und geltende tarifliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten – etwa bei Zulagen, Zuschlägen, Gratifikationen und Überstundenvergütungen sowie bei längerfristigen Aufträgen zu Urlaub, Arbeitszeiten und Ruhezeiten. Beschäftigte erhalten einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf diese Bedingungen, den sie selbst gerichtlich durchsetzen können; Arbeitgeber müssen sie zudem aktiv über ihre Rechte informieren. Verstöße können empfindliche Folgen haben, von Vertragsstrafen bis zum Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren. Unternehmen sollten die Anwendbarkeit des BTTG daher frühzeitig prüfen und dabei auch Nachunternehmer sowie Leiharbeitsunternehmen im Blick behalten.   3.Arbeitsrechtliche Fragen bei entdeckten IT-Sicherheitslücken: Teil 13 unserer Podcast-Sonderreihe Was gilt, wenn ein Arbeitnehmer eine Sicherheitslücke entdeckt? Darf er seine Arbeit einstellen, um Schaden abzuwenden? Grundsätzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihre vertraglich geschuldete Arbeit zu erbringen; ein eigenmächtiger Arbeitsstopp ohne ausreichenden Grund kann eine Pflichtverletzung darstellen und arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen. Je gravierender die Lücke, desto eher kann ein vorübergehendes Einstellen gerechtfertigt sein - eigenmächtiges Vorgehen ohne den Arbeitgeber bleibt aber riskant. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Ein Verdacht sollte unverzüglich über die vorgesehenen Kanäle adressiert werden, damit das Risiko dort bewertet werden kann. Unternehmen sind gefordert, klare Meldewege bereitzustellen, Beschäftigte, Auffälligkeiten verantwortungsvoll zu melden. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
Vergütung durch KI, Mitbestimmung bei KI-Agenten und Datendiebstahl durch Arbeitnehmer
2026/07/28
In dieser Episode geht es um: 1. Vergütungssysteme im Wandel: Die Rolle des EU AI-Acts Beim Einsatz von KI für Vergütungsentscheidungen, etwa Performance-Scoring als Grundlage für Bonuszahlungen, treffen die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und der EU AI-Act unmittelbar aufeinander. Während Erstere Transparenz und Gleichbehandlung bei der Vergütung verlangt, fordert der AI-Act bei Hochrisiko-KI-Systemen Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und menschliche Kontrolle. Black-Box-Modelle werden dadurch schwerer zu rechtfertigen, zumal KI bestehende Datenverzerrungen übernehmen und Ungleichheiten fortschreiben kann. Unternehmen sollten daher auf transparente Vergütungslogik achten und Verantwortlichkeiten zwischen HR, Technologie und Compliance klar regeln. 2. KI-Agenten im Betrieb: Wann ist der Betriebsrat gefragt? KI-Agenten übernehmen zunehmend eigenständig Aufgaben im Unternehmen. Sie bilden keine eigene Kategorie, sondern unterliegen als „technische Einrichtung" der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - entscheidend ist, ob Daten mit Rückschlüssen auf Leistung oder Verhalten von Mitarbeitenden verarbeitet werden. Die KI-Verordnung der EU regelt eigenständig Risikoklassen und Arbeitgeberpflichten, verschafft dem Betriebsrat aber kein zusätzliches Mitbestimmungsrecht. Arbeitgeber sollten den Anwendungsbereich ihrer Agenten daher sauber definieren. 3. Arbeitsrechtliche Herausforderungen in geopolitischen Krisenzeiten: Teil 12 unserer Podcast-Sonderreihe Geopolitische Krisen wirken sich zunehmend auf das Verhalten von Beschäftigten aus: Politische Überzeugungen oder Loyalitätskonflikte können zur unsachgemäßen Weitergabe sensibler Daten führen. Werden Unternehmensdaten entzogen, ist schnelles Handeln gefragt - von der Sperrung von Zugängen über die Sicherung von IT-Spuren mittels Legal Hold bis zur Prüfung datenschutzrechtlicher Meldepflichten. Je nach Schwere des Verstoßes kann eine außerordentliche Tat- oder Verdachtskündigung erforderlich sein. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
Elternteilzeit, Kündigungsschutz bei gestaffelter Elternzeit und Betriebsvereinbarungen zu Cyberangriffen
2026/07/21
In dieser Episode geht es um: 1. Elternteilzeit im Eilverfahren Lehnt der Arbeitgeber einen Elternteilzeit-Antrag ab, versuchen Beschäftigte mitunter, die Elternteilzeit im einstweiligen Rechtsschutz durchzusetzen. Dafür muss eine besondere Eilbedürftigkeit vorgetragen werden. Die Beschäftigten müssen konkrete Gründe darlegen, weshalb ein Abwarten des regulären Klageverfahrens unzumutbar wäre. 2. Kündigungsschutz bei mehreren Elternzeitabschnitten Elternzeit kann auf mehrere Zeiträume verteilt werden. Doch wann greift in diesem Fall der besondere Kündigungsschutz? Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass die sogenannte Vorwirkung des Kündigungsschutzes vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt erneut einsetzt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Elternzeitabschnitte in einem gemeinsamen Antrag oder in mehreren getrennten Anträgen geltend gemacht wurden. Auch eine laufende Probezeit ändert daran nichts. Arbeitgeber sollten daher sämtliche beantragten Elternzeitabschnitte und die jeweils vorgelagerten Schutzfristen sorgfältig in ihrer Personalplanung berücksichtigen. 3. Arbeitsrechtliche Herausforderungen in geopolitischen Krisenzeiten: Teil 11 unserer Podcast-Sonderreihe Ein Cyberangriff ist nicht nur ein technischer Sicherheitsvorfall. Häufig stellen sich im Rahmen der Aufarbeitung des Vorfalls auch Fragen, die die betriebliche Ordnung, die Arbeitsorganisation und den Einsatz technischer Einrichtungen betreffen. Damit sind üblicherweise Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berührt. Eine Betriebsvereinbarung zur Cyber Incident Response kann Zuständigkeiten, Entscheidungswege und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, IT, Datenschutz und Betriebsrat für den Krisenfall verbindlich regeln. Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
Beschäftigung von Reservisten, Teil 10 unserer Sonderreihe „Arbeitsrechtliche Herausforderungen in geopolitischen Krisenzeiten"
2026/07/14
In dieser Episode geht es um: Was passiert, wenn der Staat auf einmal Zugriff auf Ihre Belegschaft nimmt und wie mobil dürfen Mitarbeiter in Krisenzeiten überhaupt noch aus dem Ausland arbeiten? Zwei Fragen, die Arbeitgeber zunehmend beschäftigen. 1. Die Beschäftigung von Reservisten – Neuerungen durch den Gesetzesentwurf des Reservestärkungsgesetzes Für die rund 860.000 Reservisten in Deutschland gilt bislang das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Der Entwurf des Reservestärkungsgesetzes will das ändern und ersetzt die Zustimmungspflicht des Arbeitgebers durch ein bloßes Anhörungsrecht. Wie gut sind Unternehmen darauf vorbereitet, wenn sie den Ausfall zentraler Mitarbeiter durch Einziehung künftig nicht mehr aktiv steuern können? 2. Arbeitsrechtliche Herausforderungen in geopolitischen Krisenzeiten: Teil 10 unserer Podcast-Sonderreihe Nach dem Mitarbeiterscreening in Teil 1, Alternativen zur Kurzarbeit in Teil 2, Vergütungsrechtlichen Stellschrauben in Teil 3, Kostensenkung durch Vermeidung tariflicher Vorgaben in Teil 4, Personalabbau trotz oder nach Kurzarbeit in Teil 5, dem Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen in Teil 6, Politischen Meinungsäußerungen im Unternehmen in Teil 7, Verdeckten Cyberbedrohungen im internationalen IT-Recruiting in Teil 8 und Verschlechternden Betriebsvereinbarungen in Teil 9 widmen wir uns jetzt dem Thema Mobile Arbeit im Ausland. Beschäftigte haben keinen Anspruch darauf, ihre Tätigkeit aus dem Ausland zu erbringen – Arbeitgeber können mobiles Arbeiten im Ausland aber erlauben. Doch was ist in geopolitischen Krisenzeiten? Wie weit reicht das Direktionsrecht, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt, und was gilt eigentlich lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich? Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]

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