
Werben im Podcast: Bericht für die Lebensmittelbranche
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5von
Dieser Podcast hat
208 Episoden
Sprache
GermanHerausgeber
Behr's GmbHExplizit
Nein
Erstellt am
2019/02/05
Neueste Episode
2026/10/06
Durchschnittsdauer
24 min.
Veröffentlichungsintervall
14 Tage
Beschreibung
Behr's Bericht aus der Lebensmittelbranche
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#207 IFS-Food-Zertifikat entzogen: Was der Verlust kostet und wie er zu verhindern gewesen wäre
2026/10/06
Was passiert, wenn ein Betrieb sein IFS-Food-Zertifikat verliert? Und wie lässt sich ein öffentlicher Rückruf abwenden, obwohl die Behörde ein nicht deklariertes Allergen gefunden hat? Jürgen Schlösser (Lebensmitteltechnologe, über 30 Jahre bei Dr. Oetker in Qualitätssicherung und Produktentwicklung, heute Consultant für die Lebensmittelbranche) schildert zwei neutralisierte Fälle aus der Praxis. Im ersten führen zwei Major-Fehler im IFS-Audit zum Entzug des Zertifikats, mit ausgefallenen Bestellungen und einem Schaden im unteren sechsstelligen Bereich. Im zweiten findet die Behörde 600 ppm nicht deklarierten Senf in einer Gewürzmischung, und der Rückruf wird dennoch verhindert. Beide Fälle zeigen, was gute Vorbereitung, ein belastbares Allergenmanagement und validierte Analysenmethoden im Ernstfall wert sind.
Die wichtigsten Themen dieser Folge:
Zertifikatsentzug mit Folgen: Die Standardgeber informieren über ihre Datenbanken sofort alle Kunden, Handelshäuser reagieren schnell. Vorbereitung auf das Audit: Warum es hilft, den eigenen Betrieb durch die Brille des Auditors zu sehen und um jeden Punkt zu kämpfen. Grenzen der Beschwerde: Der IFS als privatrechtliche Gesellschaft, das Integrity-Programm und die geringen Aussichten einer Klage. 600 ppm Senf in der Gewürzmischung: Die Bewertung nach Artikel 14 der EU-Basisverordnung 178/2002 und die Frage, ob eine Zutat vergessen wurde oder eine Kontamination vorliegt. Rückruf verhindert: Rückstell- und Rückhaltemuster, Gegenanalysen mit ELISA und PCR und stark abweichende Ergebnisse. Validierung der Analysenmethoden: Warum Allergenanalysen je nach Lebensmittelmatrix abweichen und was Validierungsversuche mit den eigenen Produkten leisten. Timestamps für Schnellhörer:
01:51 – Fall 1: Wirtschaftlicher Schaden durch Entzug eines IFS-Food-Zertifikates. 02:50 – Die Situation: neuer QMB, unerfahrene Mitarbeiter und ein kritischer Auditor. 04:50 – Hintergrund und Regelungen: der IFS als privatrechtliche Gesellschaft. 05:55 – Auswirkungen auf den Betrieb: Handelshäuser reagieren, Bestellungen fallen aus. 06:38 – So hätte es verhindert oder besser gelöst werden können. 10:19 – Fall 2: Kann wirklich so viel unerwarteter Senf im Produkt sein? 11:13 – Die Situation: 600 ppm nicht deklarierter Senf in einer Gewürzmischung. 12:18 – Hintergrund und Regelungen: Ist das Produkt nach der EU-Basisverordnung 178/2002 noch sicher? 14:26 – So wurde der Rückruf verhindert. 17:28 – Nächste Schritte: Analysenmethoden validieren. Unser Experte:
Jürgen Schlösser Lebensmitteltechnologe & Consultant für die Lebensmittelbranche, Schloesser Consult E-Mail: [email protected]
📢 Passend zu dieser Folge:
Der zweite Fall zeigt, was ein belastbares Allergenmanagement im Ernstfall wert ist. Wie Sie Ihr Allergenmanagement nach den aktuellen Vorgaben auf sichere Beine stellen, erfahren Sie in diesem Online-Seminar, unter anderem mit Jürgen Schlösser:
Allergenmanagement in der Praxis: Risiken vorbeugen, Rechtssicherheit erlangen und VITAL4 etablieren 22. Oktober 2026, online. Sie setzen die Verordnungen und VITAL 4 gezielt um, erfüllen IFS 8, ISO und Co., kennzeichnen rechtssicher, nutzen moderne Analysenmethoden und minimieren Allergen- und Haftungsrisiken. 👉 www.behrs.de/7932
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#206 Einheitliche Allergenregelungen in der EU: auf was Hersteller sich jetzt einstellen sollten
2026/09/22
Als wenn die unterschiedlichen Regelungen in der EU nicht schon kompliziert genug wären: jetzt gibt es auch noch aktualisierte WHO-Empfehlungen zu Allergen-Grenzwerten. Und dann wird überlegt, alles zu vereinheitlichen. Wer blickt da noch durch? Dieses und noch viel mehr erfahren Sie in dieser Podcastfolge von Jürgen Schlösser.
Ihr Experte
Jürgen Schlösser
Schloesser Consult, Fachberater für die Lebensmittel-Industrie
Kontaktdaten
Postfach 102401
33524 Bielefeld
E-Mail: [email protected]
Weiter Informationen zum Thema dieser Folge
Informationen zum Online-Seminar PLUS „Allergenmanagement in der Lebensmittelindustrie: Risiken vorbeugen, Rechtssicherheit erlangen und Vital4 etablieren" am 3. März 2026 erhalten Sie im Behr's-Shop unter www.behrs.de/7887. Oder rufen Frau Caroline Kaul direkt an: 040 – 227 008-62.
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• QM4FOOD ((https://www.behrs.de/lebensmittelindustrie-und-ernaehrungsgewerbe/qm4food/c-162))
• HACCP-Portal: ((http://www.haccp.de))
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#205 Risikomanagement im Audit: Was Auditoren zuerst finden und wie Sie Abwertungen vermeiden
2026/09/08
Was fällt eigentlich alles unter „risikobasiert", was ist eine Zwangsführung und was umfasst der Bereich der Legalitätsrisiken? Arno Langbehn (Geschäftsführer der BEHR'S Verlagsgruppe) spricht darüber mit Matthias Lehrke (Wirtschaftsingenieur, Obmann des DGQ-Arbeitskreises HACCP und Hygiene), der seit 1992 namhafte Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft betreut. Im Gespräch wird deutlich: Risiken und Gefahren werden in der Praxis häufig vermischt, obwohl die Standards hier klar trennen – und eine risikobasierte Herleitung verlangt vor allem eine schlüssige Begründung, warum eine Maßnahme existiert. Matthias Lehrke zeigt außerdem, welche Blindspots er in Betrieben immer wieder findet, warum Führungskräfte ihre Top-Risiken kennen müssen und worauf erfahrene Auditpersonen zuerst schauen. Für alle, die im Qualitätsmanagement Risiken bewerten, beherrschen und im Audit belastbar nachweisen müssen.
Die wichtigsten Themen dieser Folge:
Risikobasiert bewerten: Warum eine Gefahrenanalyse nach HACCP nicht ausreicht und was eine schlüssige risikobasierte Herleitung leisten muss – am Beispiel der Zwangsführung beim Händewaschen. Top-Risiken: Sicherheit, Qualität, Legalität und Kundenanforderungen – von fehlenden Konformitätserklärungen für Kunststoffe über die Maschinenverordnung bis zum Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. Kontaminationsrisiken: Tropfwasser, Isolierung, Staub, Schmiermittel oder Fusseln – Eintragswege identifizieren, Maßnahmen umsetzen und die Beherrschung nachweisen. Umsetzung in der Praxis: Zu feuchte Betriebe, Bausünden der Vergangenheit und eine Lebensmittelsicherheitskultur, in der „das tropft doch nur ein bisschen" noch als Argument gilt. Blindspots im Betrieb: Food Defense, externe Dienstleister und die Tasche des Schädlingsbekämpfers – dazu geschlossene Kabelkanäle und Kabelbinder über dem offenen Produkt. Abwertungen im Audit vermeiden: Unverständnis bei Führungskräften, ignorierte Top-Risiken, statische Prüfpläne, fehlende Validierungen und das unterschätzte Thema Sprache und Verständnis der Beschäftigten. Timestamps für Schnellhörer:
01:58 – Was bedeutet „risikobasiert bewerten und ableiten"? Die schlüssige Begründung als Kern der Forderung. 04:23 – Zwangsführung erklärt: Wie die Hygieneschleuse Händewaschen und Desinfektion tatsächlich erzwingt. 05:36 – Sicherheit, Qualität, Legalität, Kundenanforderungen: Was hinter den vier Risikobegriffen steckt. 07:09 – Kontaminationsrisiken vom Wareneingang bis zum Versand identifizieren, minimieren und beweisen. 09:24 – Woran die Umsetzung scheitert: Feuchtigkeit, Infrastruktur und die falsche Einstellung. 10:35 – Wie sich Maßnahmen im Betrieb wirklich durchsetzen lassen – und warum der Wille entscheidet. 13:43 – Blindspots: Food Defense, Schädlingsbekämpfer und der Umgang mit externen Dienstleistern. 15:20 – Geschlossene Kabelkanäle und Kabelbinder über dem Produkt: Was die DIN EN 1672-2 dazu sagt. 17:27 – Warum es im Audit zu Abwertungen kommt: fehlendes Risikoverständnis und ignorierte Top-Risiken. 19:40 – Die Hobbys der Auditoren: Maschinenverordnung, Messunsicherheit, Dynamisierung und Sprachniveau. Unser Experte:
Matthias Lehrke
Wirtschaftsingenieur, betreut seit 1992 namhafte Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft & Obmann des DGQ-Arbeitskreises HACCP und Hygiene Kernthemen: Hygiene, HACCP, Audits, IFS, Verifizierung und Validierung
E-Mail: [email protected]
📢 Passend zu dieser Folge:
Sie möchten Risiken in Ihrem Betrieb so bewerten und beherrschen, dass die Nachweise im Audit standhalten? Genau dort setzt der Kompetenznachweis mit Matthias Lehrke an – mit dem Ziel, Bewertungen abzusichern, Kontaminationen zu minimieren und Spitzenbewertungen im Audit dauerhaft zu halten.
Kompetenznachweis „Risikomanagement für Ihre Audits" mit Matthias Lehrke Enthalten sind das Online-Seminar am 9. November 2026 (ein ganzer Tag geprüfter Input und Workshops zur direkten Umsetzung im eigenen Betrieb), das Online-Modul „Integriertes Managementsystem Food" inklusive BEHR'S...KI ab dem Zeitpunkt der Anmeldung bis vier Wochen nach dem Seminar, die Aufzeichnung des Seminars zum Nacharbeiten offener Fragen, eine 1:1-Beratung in zwei 30-minütigen vertraulichen Telefonaten direkt mit Matthias Lehrke sowie die optionale Prüfung zum Nachweis „Geprüfte:r Risiko-Manager:in in Lebensmittelunternehmen" der BEHR'S Akademie. 👉 www.behrs.de/7911 – oder eine E-Mail an [email protected]
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#204 Lebensmittelrecht-Update: Genomische Pflanzen, Verpackungsrecht und ein Schokoladen-Urteil
2026/08/25
In dieser Folge fasst Arno Langbehn (Geschäftsführer der BEHR'S Verlagsgruppe) die aktuellen Entwicklungen im Lebensmittelrecht zusammen. Dies ist ein Auszug aus einem Webinar der BEHR'S Akademie. Im Fokus stehen neue EU- und Bundesrechtsvorschriften zu mit neuen genomischen Techniken gewonnenen Pflanzen, zu Lebensmittelzusatzstoffen, amtlichen Kontrollen, Milchprodukten und neuartigen Lebensmitteln. Dazu kommen ausgewählte ALS-Stellungnahmen sowie mehrere praxisrelevante Urteile – von App-Rabatten über die Grundpreisangabe bei Tütensuppen bis hin zur reduzierten Füllmenge einer Schokoladentafel. Für Fachkräfte aus Qualitätsmanagement und Lebensmittelrecht ein kompakter Überblick, welche Änderungen jetzt zu beachten sind.
Die wichtigsten Themen dieser Folge:
Genomische Techniken & Zusatzstoffe: Neue EU-Verordnung zu mit neuen genomischen Techniken gewonnenen Pflanzen sowie Neufassung der Spezifikationen mehrerer Lebensmittelzusatzstoffe (u.a. Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl, Xanthan). Verpackungsrecht: Neues Durchführungsgesetz zur EU-Verpackungsverordnung – das bisherige Verpackungsgesetz ist außer Kraft getreten. Amtliche Kontrollen & neuartige Lebensmittel: Zweifache Änderung der Kontrollverordnung sowie Genehmigung zweier weiterer neuartiger Lebensmittel. Milchprodukterecht: Umfassende Neuordnung mehrerer Produktverordnungen (Konsummilch, Käse, Milcherzeugnisse) – mit wichtigen Übergangsbestimmungen. ALS-Stellungnahmen: Rechtliche Beurteilungen u.a. zu Bubble Tea, Konformitätserklärungen für Kunststoff-Kontaktmaterialien und zur Bezeichnung „Gin" bzw. „destillierter Gin". Aktuelle Urteile: App-Rabatte und mögliche Diskriminierung, Grundpreisangabe bei Tütensuppen und die Irreführung durch reduzierte Füllmengen bei Schokolade. Timestamps für Schnellhörer:
01:04 – Teil 1: Neue Rechtsvorschriften in EU- und Bundesrecht 03:41 – Verpackungsrecht: Neues Gesetz, altes Verpackungsgesetz außer Kraft 04:07 – Amtliche Kontrollen und neuartige Lebensmittel 05:58 – Milchprodukterecht: Neuordnung und Übergangsfristen 07:40 – ALS-Stellungnahmen: Bubble Tea, Konformität, Gin 10:34 – Urteile: App-Rabatte und Diskriminierung 11:42 – Urteil: Grundpreisangabe bei Tütensuppen 12:27 – Urteil: Reduzierte Füllmenge bei Schokolade Unser Experte:
Arno Langbehn Geschäftsführer der BEHR'S Verlagsgruppe (BEHR'S Digital, BEHR'S Verlag und BEHR'S Akademie) E-Mail: [email protected]
📢 Passend zu dieser Folge:
Im Lebensmittelrecht gibt es laufend neue Rechtsvorschriften und Urteile – genau wie in dieser Folge gezeigt. Damit Sie stets sicher handeln und entscheiden, liefert Ihnen die Online-Seminar-Serie jeden Monat die aktuellen Änderungen, Neuerungen und einen Ausblick auf das, was demnächst kommt.
Online-Seminar-Serie „Update Gesetzgebung & Rechtsprechung" Jeden Monat die aktuellen Änderungen im Lebensmittelrecht kompakt aufbereitet – inklusive Ausblick auf kommende Regelungen. 👉 https://www.behrs.de/7305 (oder per E-Mail an [email protected])
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#203 10 sinnvolle KI-Prompts für QM, HACCP und Audits: Worauf es wirklich ankommt
2026/08/11
Prompten ist kinderleicht – nur gewusst wie. In dieser Folge zeigt Matthias Lehrke (Wirtschaftsingenieur, Berater der Lebensmittelwirtschaft und Obmann des DGQ-Arbeitskreises HACCP und Hygiene), wie sich KI im Qualitätsmanagement (QM) und in der Qualitätssicherung (QS) sinnvoll einsetzen lässt. Sein zentraler Punkt: Der Prompt ist wichtiger als das verwendete KI-Modell. Anhand konkreter Beispiel-Prompts – von der formalen Dokumentenprüfung über Gefahrenanalysen bis zur Plausibilitätsprüfung von Korrekturmaßnahmen – wird gezeigt, wo KI im Arbeitsalltag echte Zeitersparnis bringt und wo ihre Grenzen liegen. Die Folge ist ein Auszug eines Webinars der BEHR'S Akademie und richtet sich an Fachleute aus QM, QS und Lebensmittelsicherheit, die KI praxisnah und datenschutzkonform nutzen möchten.
Die wichtigsten Themen dieser Folge:
Prompt vor Modell: Warum die Qualität des Prompts entscheidender ist als die Wahl der KI – und wie man die KI den eigenen Prompt sogar selbst verbessern lässt. Master-Prompts & Reproduzierbarkeit: Wie strukturierte Master-Prompts mit rund 15 festen Themengebieten (Rolle, Aufgabe, Quelle, Negativvorgaben u. a.) für vergleichbare, reproduzierbare Ergebnisse sorgen. Datenschutz & Grenzen der KI: Sensible Daten gehören nur in abgeschottete, datenschutzkonforme KI-Umgebungen – und trotz 80–90 % Genauigkeit braucht es immer die fachliche Kontrolle durch den Menschen. Formale Dokumentenprüfung: Verständlichkeit, Sprachniveau und Lesbarkeit von Arbeitsanweisungen automatisiert bewerten und so den blinden Fleck bei der Dokumentenerstellung beseitigen. Gefahrenanalysen & HACCP: Wie KI Gefahren je Prozessschritt auflistet, Ursachen und Auswirkungen unterscheidet und einen belastbaren Grundstock für die Gefahrenanalyse liefert. Audits & Korrekturmaßnahmen: KI zur Vorbereitung von Auditlisten inklusive typischer Schwachstellen sowie zur Plausibilitätsprüfung von Korrekturen und Korrekturmaßnahmen (z. B. im Rahmen von IFS Food 8). Timestamps für Schnellhörer:
04:10 – Datenschutz und die roten Linien: Welche Daten niemals in die KI gehören. 07:11 – Master-Prompts: Reproduzierbarkeit durch strukturierte Prompt-Vorlagen. 11:15 – Codes als Kürzel: Wie kurze Befehle lange Prompts ersetzen. 14:35 – Formale Dokumentenprüfung: Verständlichkeit und Sprachniveau bewerten. 25:22 – Ursachenanalysen mit KI: Kreative Ursachensuche statt halber Analysen. 26:51 – Daten analysieren: Mittelwert, Median und Prozessfähigkeit ohne teures Statistiktool. 28:21 – Audits vorbereiten: Auditlisten mit typischen Schwachstellen erstellen. 29:51 – Korrekturmaßnahmen prüfen: Plausibilitätscheck im Rahmen eines IFS Food 8 Audits. Unser Experte:
Matthias Lehrke
Wirtschaftsingenieur & Berater der Lebensmittelwirtschaft (Kernthemen: Hygiene, HACCP, Audits, IFS, Verifizierung und Validierung), Obmann des DGQ-Arbeitskreises HACCP und Hygiene E-Mail: [email protected]
📢 Passend zu dieser Folge:
Sie möchten KI nicht nur ausprobieren, sondern strukturiert und rechtssicher in Ihrem QM und QS verankern? Matthias Lehrke vertieft die Ansätze aus dieser Folge in über 20 Seminaren und Serien der BEHR'S Akademie.
Online-Seminare mit Matthias Lehrke – QM & QS In den Seminaren geht es unter anderem um HACCP, Lebensmittelsicherheitskultur, IFS, interne und externe Audits, Dokumentation, Fremdkörpermanagement, Verifizierung und Validierung sowie Lebensmittelsicherheit entlang der gesamten Logistikkette – inklusive wertvoller Hinweise zum erfolgreichen KI-Einsatz. 👉 https://www.behrs.de/lehrke
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#202 Food Defense: Typische Fälle, Forderungen im IFS Food 8 und oft vergessene Schutzsysteme
2026/07/28
Food Defense verbindet man zuerst mit Erpressungen und vergifteten Lebensmitteln im Supermarkt – doch es gehört viel mehr dazu, was Unternehmen schaden kann. Dr. Norbert Kolb, Lebensmitteltechnologe mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Lebensmittelindustrie und im Qualitätsmanagement, erklärt in dieser Folge, welche typischen Food-Defense-Fälle es gibt, welche Risikominimierungsmaßnahmen notwendig sind und was der IFS Food 8 konkret fordert. Ein besonderer Fokus liegt auf einem oft vergessenen Bereich: der IT-Sicherheit als Bestandteil eines vollständigen Food-Defense-Systems. Für Fachkräfte aus Qualitätsmanagement und Lebensmittelproduktion liefert die Folge einen kompakten Überblick vom TACCP-Plan über die Risikobewertung bis zu Eindringtests.
Die wichtigsten Themen dieser Folge:
Food Defense im Alltag: Kamerasysteme, geschlossene Tore, eingezäunte Gelände, elektronische Zugangs- und Besucherregelungen – die klassischen Schutzmaßnahmen für Gebäude, Gelände und Produkte. IT Defense als blinder Fleck: Warum der Schutz des IT-Systems vor Sabotage und Spionage zwingend in das Food-Defense-System integriert gehört. Typische Fälle aus der Praxis: Absichtliche Kontamination aus Rache- oder Erpressungsgründen, Diebstahl, ein Drohnenvorkommen bei einer süddeutschen Brauerei (2016) sowie ein massiver IT-Angriff auf eine spanische Brauerei (2021) mit tagelangem Produktionsstillstand. Anforderungen des IFS Food 8: Verfahren mit klaren Verantwortlichkeiten, Identifikation und Lenkung kritischer Bereiche sowie Kontrollmaßnahmen – analog zur Systematik von FSSC 22000. TACCP-Plan und Risikobewertung: Dokumentation kritischer Stellen, Lenkung, Überwachungsfrequenz – inklusive ausgelagerter Prozesse wie Co-Packer, Spediteure und externe Lagerhäuser. Wirksamkeit nachweisen: Eindringtests, Auswertung von Kameraaufzeichnungen, Betriebsrundgänge und interne Audits als Beleg für ein funktionierendes System. Supply Chain im Blick: Warum Food Defense nicht erst im eigenen Haus beginnt und Lieferantenaudits mit Food-Defense-Schwerpunkt sinnvoll sind. Timestamps für Schnellhörer:
01:57 – Vorstellung Dr. Norbert Kolb und Einordnung von Food Defense im QM-System. 02:47 – Klassische Schutzmaßnahmen für Gebäude, Gelände und Produkte. 03:30 – IT Defense: Sabotage und Spionage als unterschätzte Risiken. 04:22 – Typische Food-Defense-Fälle: Kontamination, Diebstahl, Drohnen- und Cyberangriffe. 05:55 – Was Unternehmen tun sollten: Blick in die QM-Standards und Anforderungen des IFS Food 8. 07:00 – IFS Food Defense Guidelines, behördliche Quellen und eigene Erfahrungen nutzen. 07:45 – Eindringtests als Wirksamkeitsnachweis. 09:38 – Der TACCP-Plan: Aufbau, kritische Bereiche und ausgelagerte Prozesse. 11:20 – Risikobewertung: Besucher, Fremdhandwerker, Fremdfahrer im Lagerbereich. 13:00 – Supply Chain, Lieferantenaudits und Wachdienst-Organisationen. 14:40 – Fazit: Lebensmittelunternehmen als Teil der kritischen Infrastruktur. Unser Experte:
Dr. Norbert Kolb Lebensmitteltechnologe, Experte im Qualitätsmanagement, langjährig tätig bei der Worlée Naturprodukte GmbH; Mitglied in deutschen und europäischen Industrieverbänden mit Leitungsfunktionen einzelner Arbeitsgruppen; Berater und Referent zu Qualitätssicherungssystemen (HACCP, Lieferantenmanagement, Bioprodukte); führt weltweit externe Audits durch E-Mail: [email protected]
📢 Passend zu dieser Folge:
Wie Sie Ihren Betrieb bestmöglich schützen und alle Vorgaben einhalten, vertieft Dr. Norbert Kolb in seinem Online-Seminar PLUS.
Online-Seminar PLUS „Food Defense: Vorgaben erfüllen und Ihren Betrieb schützen – Vorsätzliche Produktangriffe erkennen, verhindern und normenkonform abwehren – von der Risikoanalyse bis zur auditsicheren Dokumentation" Am 3. November 2026. Sie identifizieren Angriffspunkte in Ihrer Prozesskette, bevor Unbefugte es tun, erhalten praxiserprobte Lösungen für Zugang, Personal und Rohstoffe und stellen sicher, dass Ihre Dokumentation die Anforderungen von IFS, BRCGS und FSSC 22000 erfüllt. 👉 www.behrs.de/7946 oder E-Mail an [email protected]
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#201 Allergenmanagement: Neues vom Codex – kommen Grenzwerte oder nur Orientierungswerte?
2026/07/14
Bei den Allergen-Grenzwerten ist weiterhin viel in Bewegung – oder werden es am Ende doch nur Orientierungswerte? Arno Langbehn spricht in dieser Folge mit Jürgen Schlösser (Lebensmitteltechnologe, Schloesser Consult, Gründungsmitglied des Runden Tisches Allergenmanagement) über den Stand der Codex-Alimentarius-Arbeiten zur Allergenspuren-Deklaration, über die quantitative Spurenberechnung und über die noch immer uneinheitlichen Grenzwerte in der EU. Denn solange Tschechien, die Niederlande, Spanien oder England unterschiedliche Regeln anwenden, wird jede mehrsprachige Verpackung zum Risiko – bis hin zum öffentlichen Rückruf. Für alle, die in Qualitätssicherung, Produktentwicklung und Export tätig sind, gibt Jürgen Schlösser eine Einschätzung, was bis zur erwarteten Harmonisierung gilt und warum ein Leitfaden zur Risikobewertung nach HACCP-Vorbild dringend nötig wäre.
Die wichtigsten Themen dieser Folge:
Codex-Arbeiten seit 2019: Warum die Expertengruppe seit sieben Jahren an Regeln für die Allergenspuren-Deklaration arbeitet und nun in die Schlussphase geht. Grenzwerte oder Orientierungswerte: Der Vorschlag, aus starren Grenzwerten Orientierungswerte zu machen – und bei Überschreitung statt eines öffentlichen Rückrufs zunächst ein Behörden-Audit des Allergenmanagementsystems durchzuführen. Grenzen der quantitativen Berechnung: Praxisbeispiele, in denen eine quantitative Spurenberechnung schlicht nicht möglich ist, sowie die Fehleranfälligkeit der Analytik (u. a. bei der Glutenbestimmung). Leitfaden zur Risikobewertung: Warum der HACCP-Leitfaden 2022/C 355 mit seinen drei Anhängen – inklusive Beschreibung der behördlichen Überprüfung – ein Vorbild für das Allergenmanagement sein sollte. Flickenteppich EU: Unterschiedliche Regeln in Tschechien, den Niederlanden, Spanien, Dänemark und England, das Problem mehrsprachiger Verpackungen und die Gefahr der Verbrauchertäuschung. Zeitplan der Harmonisierung: Kommissionsvorschlag bis Jahresende, anschließende Anhörungsphase – realistisch wird eine einheitliche Regelung eher bis Ende 2028. Timestamps für Schnellhörer:
02:19 – Codex Alimentarius: Stand der Arbeiten zur Allergenspuren-Deklaration seit 2019. 04:42 – Grenzwert oder Orientierungswert? Einschätzung der Chancen und die Rolle von VITAL 3 und VITAL 4. 06:52 – Der HACCP-Leitfaden als Vorbild: Was ein guter Leitfaden zur Risikobewertung leisten müsste. 10:37 – Unterschiedliche Grenzwerte in der EU: Tschechien, Niederlande, Spanien – und das Problem mehrsprachiger Verpackungen. 13:00 – Wenn die Analytik nicht mitspielt: Warum quantitative Berechnung und Analyse oft nicht zusammenpassen. 15:53 – Was gilt bis zur Harmonisierung? Der Blick auf die kommenden zwei Jahre. 17:28 – Export in EU-Länder: Praxisfall aus England und ein zurückgezogener Rückruf. Unser Experte:
Jürgen Schlösser Lebensmitteltechnologe & Fachberater für die Lebensmittel-Industrie, Schloesser Consult Gründungsmitglied des Runden Tisches für Allergenmanagement und des Fachausschusses Allergenmanagement beim Lebensmittelverband Postfach 102401, 33524 Bielefeld
E-Mail: [email protected]
📢 Passend zu dieser Folge:
Neben den von Herrn Schlösser angesprochenen Grenzwerten ist im Allergenmanagement in Lebensmittelbetrieben noch viel mehr zu beachten, um stets sicher zu handeln und sicher zu entscheiden. Genau hier setzt das Online-Seminar PLUS mit Jürgen Schlösser an.
Online-Seminar PLUS „Allergenmanagement in der Lebensmittelindustrie: Risiken vorbeugen, Rechtssicherheit erlangen und VITAL 4 etablieren" – am 22. Oktober 2026 Sie setzen die Verordnung (EG) 852/2004 und VITAL 4 gezielt um, erfüllen die Forderungen von IFS 8, ISO und Co. lückenlos, kennzeichnen rechtssicher nach LMIV und den Bekanntmachungen der EU-Kommission, nutzen moderne Analysemethoden und minimieren Ihre Allergen- und Haftungsrisiken – ohne Reiseaufwand und mit Raum für alle Ihre Fragen. 👉 https://www.behrs.de/7932 Oder rufen Sie Frau Caroline Kaul direkt an: 040 – 227 008-62, oder senden Sie eine E-Mail an [email protected].
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#200 Lebensmittelrecht im Update: MOAH, Kreatin, Pflanzenschutz & die Frühstücksrichtlinie
2026/06/30
In dieser Folge gibt Arno Langbehn (Geschäftsführer BEHR'S) einen kompakten Überblick über die aktuellen Änderungen im Lebensmittelrecht – von neuen MOAH-Regelungen ab 2027 über die abgelehnte Health Claim zu Kreatin bis hin zur erneuerten Genehmigung des Pflanzenschutz-Wirkstoffs Paraffinöl. Außerdem beleuchtet er die sogenannte „Frühstücksrichtlinie" mit ihren Anpassungen bei Konfitüren, Honig sowie Frucht- und Erfrischungsgetränken und stellt zwei richtungsweisende Urteile vor: zu Schädlingsausscheidungen in Läden und Lagern sowie zur irreführenden Auslobung „ohne Zucker". Den Abschluss bildet eine Übersicht frei verfügbarer Quellen, die für die tägliche Marktbeobachtung relevant sind. Die Folge ist ein Auszug aus einem Webinar der BEHR'S...AKADEMIE und richtet sich an Fachleute, die rechtssicher handeln und schnell reagieren müssen.
Die wichtigsten Themen dieser Folge:
MOAH-Regelungen: Neue EU- und Bundesvorschriften für Mineralölbestandteile ab dem 01. Januar 2027 – einige Werte gelten kurzfristig, andere erst ab 2030. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Analytik und Grenzwerten lohnt sich. Health Claim Kreatin: Die Kommission hat entschieden, dass die Angabe zur Verbesserung der kognitiven Funktion durch Kreatin nicht in die Unionsliste aufgenommen wird – die EFSA sah keinen kausalen Zusammenhang. Pflanzenschutz & Paraffinöl: Aktualisiertes Kontrollprogramm für Pestizidrückstände (2026–2028) sowie die erneuerte Genehmigung des Wirkstoffs Paraffinöl. Frühstücksrichtlinie: Redaktionelle und kennzeichnungsbezogene Anpassungen bei Konfitüren-, Honig- sowie Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke-Verordnung, u.a. zur Herkunftsangabe und zu „von Natur aus vorkommendem Zucker". Aktuelle Urteile: EuGH zu Spuren und Ausscheidungen von Schädlingen (Verordnung (EG) 852) sowie ein OLG-Urteil zur irreführenden Auslobung eines Erdbeer-Produkts „ohne Zucker". Quellen für die Marktbeobachtung: Überblick über frei verfügbare Quellen und Warnsysteme, die täglich zu sichten sind – und warum Automatisierung sinnvoll sein kann. Timestamps für Schnellhörer:
01:05 – Neue Rechtsvorschriften: MOAH-Regelungen ab 2027 (EU & Bundesrecht) 01:38 – Änderung der Biozid-Verordnung (VO 528/2012) 02:03 – Health Claim Kreatin: keine Aufnahme in die Unionsliste 02:33 – Kontrollprogramm Pestizidrückstände & Wirkstoff Paraffinöl 03:07 – Die Frühstücksrichtlinie: Konfitüren, Honig, Fruchtsaft 04:57 – Aktuelle Urteile zum Lebensmittelrecht 05:05 – EuGH: Ausscheidungen von Schädlingen in Läden und Lagern 05:54 – OLG-Urteil: Erdbeer-Produkt „ohne Zucker" und Irreführung 06:38 – Frei verfügbare Quellen für die tägliche Sichtung Unser Experte:
Dr. Arno Langbehn Geschäftsführer der BEHR'S Verlagsgruppe (BEHR'S Digital, BEHR'S Verlag, BEHR'S Akademie) E-Mail: [email protected]
📢 Passend zu dieser Folge:
Im Lebensmittelrecht gibt es laufend neue Rechtsvorschriften und Urteile zu beachten – damit Sie stets sicher handeln und entscheiden können.
Online-Seminar-Serie „Update Gesetzgebung und Rechtsprechung" Hier erhalten Sie jeden Monat die aktuellen Änderungen und Neuerungen sowie einen Ausblick, was demnächst auf Sie zukommt. Für weitere Informationen besuchen Sie den BEHR'S Shop oder senden Sie eine E-Mail an [email protected]. 👉 https://www.behrs.de/7305
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#199 Lebensmittelrecht-Update: Health Claims, Pestizidrückstände & die wichtigsten neuen Urteile
2026/06/16
In dieser Folge gibt Arno Langbehn (Geschäftsführer der BEHR'S Verlagsgruppe) einen kompakten Überblick über aktuelle Entwicklungen im Lebensmittelrecht – von neuen Rechtsvorschriften über zahlreiche ALS-Stellungnahmen bis hin zu praxisrelevanten Gerichtsurteilen. Behandelt werden unter anderem gesundheitsbezogene Werbung, neuartige Lebensmittel, die Verkehrssicherungspflicht im Handel sowie Fragen rund um Kennzeichnung und biologischen Anbau. Die Folge ist ein Auszug aus einem Webinar der BEHR'S Akademie und zeigt zugleich, wie sich Fachleute mit aktuellen, konsolidierten Rechtsquellen den Arbeitsalltag erleichtern können. Für Verantwortliche in Qualitätsmanagement, Lebensmittelrecht und Überwachung liefert die Folge konkrete Orientierung bei sich häufig ändernden Vorgaben.
Die wichtigsten Themen dieser Folge:
Neuartige Lebensmittel: Warum Fliegenpilzpulver auch als „Räucherwerk" rechtlich ein neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283 bleibt – und was das für die Zweckbestimmung bedeutet. Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims): Die Angabe „Immunkraft" ist nicht gleichbedeutend mit der zugelassenen Aussage „trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei" und nach der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 unzulässig. Verkehrssicherungspflicht im Handel: Ein Urteil zum ausgerutschten Salatblatt zeigt, dass ein dokumentiertes Reinigungs- und Kontrollsystem entscheidend ist – mit direkter Relevanz für das Hygienesystem in Lebensmittelbetrieben. Aktuelle Praxisfragen: Welche Themen Fachkräfte derzeit beschäftigen – von EmCo-Richtlinie und Entwaldungsverordnung über Aromen und Zusatzstoffe bis zu Bioprodukten und KI im Lebensmittelrecht. Tägliche Rechtsquellen: Welche Quellen sich für die laufende Recherche eignen (u.a. BMEL, EFSA, Lebensmittelklarheit, Untersuchungsamt Baden-Württemberg) und wie sich diese gebündelt nutzen lassen. Datenbankgestütztes Arbeiten: Warum aktuelle und konsolidierte Rechtstexte, Kommentare und Meldungen aus Sicht des Hosts heute kaum noch ohne Datenbank-Lösung sinnvoll zu bewältigen sind. Timestamps für Schnellhörer:
01:12 – Einordnung: Die Folge als Auszug aus einem Webinar der BEHR'S Akademie. 01:23 – Fliegenpilzpulver als neuartiges Lebensmittel – Zweckbestimmung trotz „Räucherwerk". 02:19 – Health Claim „Immunkraft": Warum die Bezeichnung unzulässig ist. 02:44 – Salatblatt-Urteil: Verkehrssicherungspflicht und Reinigungs-/Kontrollsystem. 06:24 – Aktuelle Themen im Lebensmittelrecht aus Sicht der Hörerschaft. 07:54 – Empfehlenswerte tägliche Rechts- und Informationsquellen. 11:35 – Online-Seminar-Serie „Update Lebensmittelkennzeichnung". 12:19 – Datenbankgestütztes Arbeiten und KI-Unterstützung (BEHRKI). Unser Experte:
Arno Langbehn Geschäftsführer der BEHR'S Verlagsgruppe (BEHR'S Digital, BEHR'S Verlag und BEHR'S Akademie) E-Mail: [email protected]
📢 Passend zu dieser Folge:
Rund 50 Prozent der amtlichen Beanstandungen entfallen auf den Bereich Lebensmittelkennzeichnung – und die Vorgaben ändern sich laufend. Genau hier setzt unser Angebot an.
Online-Seminar-Serie „Update Lebensmittelkennzeichnung" Jeden Monat erhalten Sie die aktuellen Änderungen und Neuerungen rund um Kennzeichnung und Werbung sowie einen Ausblick auf das, was demnächst kommt – damit Sie stets sicher handeln und entscheiden. 👉 www.behrs.de/7499
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#198 Klimaneutral, Green Claims & PPWR: Welche neuen Vorschriften jetzt auf die Lebensmittelbranche zukommen
2026/06/02
In dieser Folge spricht Arno Langbehn auf den 10. Hamburger Kosmetiktagen mit Dr. Stephanie Reinhart (Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei REINHART Rechtsanwälte) über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen, auf die sich die Lebensmittelbranche einstellen muss. Vom Trend, Humankosmetik künftig auch als Tierkosmetik zu vermarkten, über den Status der Green Claims Directive und die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie bis hin zur neuen Verpackungsverordnung (PPWR) und dem erweiterten Bezeichnungsschutz für Fleischprodukte – Dr. Reinhart ordnet ein, was rechtlich verbindlich wird und wo Auslegungsspielräume bleiben. Für Fachleute aus Lebensmittelrecht, Qualitätsmanagement und Produktentwicklung ein kompakter Überblick über die Themen, die Hersteller und Wettbewerber in den kommenden Monaten beschäftigen werden.
Die wichtigsten Themen dieser Folge:
Human- als Tierkosmetik: Warum Kosmetikfirmen Produkte wie Shampoos zunehmend auch für Haustiere vermarkten – und welche rechtliche Lücke entsteht, weil die Vorschriften für Humankosmetik auf Tierkosmetika nicht anwendbar sind (Stichwort Sicherheit, Zusammensetzung, Kennzeichnung und Gefahrensymbole). Green Claims Directive & EmpCo-Richtlinie: Die Green Claims Directive liegt derzeit auf Eis, während die EmpCo-Richtlinie bereits neue Definitionen und Vorgaben zu Umweltaussagen bringt – anwendbar ab dem 27. September 2026, mit Auswirkungen vor allem auf Nachhaltigkeitssiegel und das UWG. Aufbrauchfristen & Wettbewerb: Warum es keine Aufbrauchfristen gibt, wie sich Behörden voraussichtlich verhalten und weshalb das eigentliche Risiko in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen liegen könnte. PPWR – die neue Verpackungsverordnung: Konformitätsbewertung und -erklärung, erweiterte Herstellerverantwortung, besorgniserregende Stoffe (PFAS, Schwermetalle) sowie das Minimierungsgebot mit der 50-Prozent-Leerraumgrenze – inklusive der Frage nach dem „erforderlichen Mindestmaß". Bezeichnungsschutz Veggie/Vegan: Der Kompromiss beim Bezeichnungsschutz – warum der Veggie-Burger zulässig bleibt, während Bezeichnungen für Fleischstücke wie Steak und Filet künftig geschützt werden. Artikel-8-Verfahren: Was hinter dem Verfahren der Anreicherungsverordnung steckt, warum Pflanzenstoffe im Fokus stehen und welche Rolle die Liste der Heads of Agencies bei der Prüfung möglicher besorgniserregender Stoffe spielt. Timestamps für Schnellhörer:
02:03 – Human- als Tierkosmetik: neues Marktsegment und die rechtliche Lücke 03:30 – Green Claims auf Warteschleife: Verknüpfung mit der EmpCo-Richtlinie 05:14 – Aufbrauchfristen, Behördenpraxis und das Wettbewerbsrisiko 07:34 – PPWR: Konformität, Herstellerverantwortung und Anwendungsfristen 09:30 – Minimierungsprinzip und die Frage nach dem erforderlichen Mindestmaß 11:22 – Veggie/Vegan: Bezeichnungsschutz für Fleischstücke und der gefundene Kompromiss 12:44 – Das Artikel-8-Verfahren und die Liste der Heads of Agencies Unsere Expertin:
Dr. Stephanie Reinhart
Rechtsanwältin & Partnerin der REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB,
München
E-Mail: [email protected]
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Im Lebensmittelrecht gibt es viele Rechtsvorschriften und Urteile, die zu beachten sind, damit Sie stets sicher handeln und entscheiden. Genau hier setzt das passende Angebot zu dieser Folge an.
Online-Seminar-Serie „Update Gesetzgebung & Rechtsprechung" – unter anderem mit Dr. Stephanie Reinhart Ihr monatlicher Newsticker zu aktuellen Änderungen und neuesten Urteilen im Lebensmittelrecht. Jeden Monat erhalten Sie die aktuellen Änderungen, Neuerungen und einen Ausblick, was demnächst kommt. 👉 www.behrs.de/7305 (oder per E-Mail an [email protected])
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#197 Urteile im Lebensmittelrecht: Protein- und Health Claims, Kundenrezensionen und Bio-Nahrungsergänzungsmittel
2026/05/19
Fast alles ist bei Lebensmitteln in Vorschriften geregelt – fast. Wo Spielräume und Unklarheiten bestehen, landen Streitfälle vor Gericht, und die Urteile prägen anschließend die Auslegung der Vorschriften für die gesamte Branche. In dieser Folge spricht Arno Langbehn am Rande der 10. Hamburger Kosmetiktage mit Dr. Andreas Reinhart (Rechtsanwalt, REINHART Rechtsanwälte München und Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München) über aktuelle Entscheidungen rund um Kundenrezensionen, Hinweispflichten bei Health Claims, High-Protein-Aussagen, die Lebensmittelsicherheit aus Sicht eines österreichischen Vorlageverfahrens sowie die Bio-Einstufung von Nahrungsergänzungsmitteln. Für Fachleute aus Lebensmittelrecht, Qualitätsmanagement und Produktentwicklung ein kompakter Überblick darüber, welche Verfahren derzeit beim EuGH und BGH anhängig sind – und wo schon heute Vorsicht geboten ist.
Die wichtigsten Themen dieser Folge:
Kosmetik vs. Lebensmittel: Parallelen und Unterschiede zwischen den beiden Rechtsbereichen, vom LFGB über das Irreführungsverbot bis hin zu Mogelpackungs-Regelungen und der „Ein-Drittel-Regelung". Kundenrezensionen und Testimonials: BGH-Entscheidung zu Amazon-Bewertungen (keine Zurechnung) gegenüber der aktuelleren OLG-München-Entscheidung – sobald ein Unternehmen auf seiner Webseite auf solche Rezensionen verlinkt, werden sie wie eigene Werbeaussagen behandelt. Hinweispflichten bei Health Claims: Zwei beim EuGH anhängige Vorlageverfahren zu Art. 10 Abs. 2 HCV (BGH-Vorlage aus Deutschland) und Art. 14 HCV (Vorlage aus Belgien) – die Schlussanträge der Generalanwälte deuten auf eine eng ausgelegte, für die Werbepraxis günstige Linie hin. Sicherheit von Lebensmitteln (Art. 14 LMBVO): Österreichisches Vorlageverfahren zur Frage, wann ein Lebensmittel für den menschlichen Verzehr „ungeeignet" ist – mit unmittelbarer Relevanz auch für die deutsche Auslegung von § 12 LFGB. High-Protein-Claims: Negative Entscheidungen der OLG Stuttgart, Hamburg und München; der BGH hat das Verfahren dem EuGH vorgelegt. Wichtig: Die häufig zitierte Nestlé-Schweden-Entscheidung betraf Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (LBmZ), nicht herkömmliche Lebensmittel – und ist daher kein Maßstab. Bio-Nahrungsergänzungsmittel und „organic": Aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts – Bio-Lebensmittel dürfen grundsätzlich nicht mit isolierten Vitaminen oder Mineralstoffen angereichert werden, was Nahrungsergänzungsmittel praktisch vom Bio-Status ausschließt. Mannose-Urteil des EuGH: Häufig falsch dargestellt – die Entscheidung betraf die Abgrenzung Arzneimittel/Medizinprodukt im konkreten Fall einer medizinischen Zweckbestimmung und macht D-Mannose als Lebensmittel nicht automatisch zum Funktionsarzneimittel. Timestamps für Schnellhörer:
02:04 – Parallelen Kosmetik- vs. Lebensmittelrecht: LFGB, Irreführungsverbot, Mogelpackung. 03:55 – Kundenrezensionen und Testimonials: Wann sind sie dem Unternehmen zuzurechnen? 04:39 – BGH zu Amazon-Bewertungen und OLG München zu verlinkten Rezensionen. 06:19 – Hinweispflichten bei Health Claims: EuGH-Vorlagen zu Art. 10 Abs. 2 und Art. 14 HCV. 07:52 – Sicherheit von Lebensmitteln: Vorlageverfahren aus Österreich zu Art. 14 LMBVO. 10:22 – High-Protein-Claims: OLG-Rechtsprechung, BGH-Vorlage und der Nestlé-Schweden-Irrtum. 12:40 – Bio-Nahrungsergänzungsmittel: BVG-Entscheidung zu „organic" und zum Anreicherungsverbot. 15:04 – Mannose-Urteil des EuGH: Funktionsarzneimittel oder klassisches Lebensmittel? Unser Experte:
Dr. Andreas Reinhart Rechtsanwalt & Partner der REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München
Schwerpunkte: Beratung und anwaltliche Vertretung von Unternehmen der Kosmetik- und Lebensmittelbranche – sowohl bei der Entwicklung neuer Produkte als auch bei der Erarbeitung neuer Marketingkonzepte.
REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Ehrengutstraße 1b
80469 München
Tel.: +49 89 41 11 282 00
Fax: +49 89 41 11 282 22
E-Mail: [email protected]
📢 Passend zu dieser Folge:
Die in diesem Gespräch behandelten Verfahren sind nur ein kleiner Auszug aus den aktuellen Entwicklungen im Lebensmittelrecht. Wer kontinuierlich auf dem Laufenden bleiben möchte, findet in der monatlichen Online-Seminar-Serie das passende Format.
Online-Seminar-Serie „Update Gesetzgebung & Rechtsprechung" Ihr monatlicher News-Ticker zu aktuellen Änderungen und den neuesten Urteilen im Lebensmittelrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten – unter anderem mit Dr. Andreas Reinhart. Jeden Monat erhalten Sie die aktuellen Änderungen, Neuerungen und einen Ausblick darauf, was demnächst zu erwarten ist. 👉 www.behrs.de/7305 – oder eine E-Mail an [email protected]
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#196 Neuartige Lebensmittel, Biozidprodukte und neue Urteile: Was sich im Lebensmittelrecht gerade ändert
2026/05/05
Inhalt: Wieder gibt es viele Änderungen bei Rechtsvorschriften und interessante Urteile, die für die Lebensmittelbranche relevant sind. In dieser Folge gibt Arno Langbehn (Geschäftsführer, BEHR'S Verlagsgruppe) einen kompakten Überblick: von neu genehmigten neuartigen Lebensmitteln über aktualisierte Wirkstoff-Genehmigungen bis hin zu spannenden Gerichtsentscheidungen rund um Essig-Spray, Preisreduzierungen, gesundheitsbezogene Angaben und ein folgenreiches Salatblatt-Urteil aus dem Supermarkt. Die Episode ist ein Auszug aus einem Webinar der BEHR'S Akademie und zeigt, warum es sich lohnt, bei Gesetzgebung und Rechtsprechung am Ball zu bleiben.
Die wichtigsten Themen dieser Folge:
Aktuelle EU-Rechtsvorschriften: Eine weitere Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 zu vorübergehend verstärkten amtlichen Kontrollen und Sofortmaßnahmen bei bestimmten Waren aus Drittländern. Neuartige Lebensmittel: Im Verfahren der Verordnung (EU) 2015/2283 wurden Pulver aus entfetteten Rapssamen und Lacto-N-Tetraose (aus einem abgeleiteten Stamm von E. coli) neu genehmigt; die Verwendungsbedingungen für pasteurisierte Akkermansia muciniphila wurden geändert. Tiergesundheits- und Bußgeldgesetz: Mit der Änderung zum 10. März wurde u. a. die Obergrenze der Geldbußen im Tiergesundheitlichen Bußgeldgesetz von 40.000 auf 50.000 Euro angehoben. Zugelassene Wirkstoffe: Erneuerung der Genehmigung für Maltodextrin, Spinosad und Pyrimethanil zum 1. April; Änderung der Bedingungen für Maleinsäurehydrazid mit Wirkung vom 5. März. Neue Leitsätze: Neufassung der Leitsätze für weinähnliche, perlweinähnliche und schaumweinähnliche Getränke, Änderung der Leitsätze für Brot und Kleingebäck sowie Neufassung der Leitsätze für Kartoffelerzeugnisse. Urteil Essig-Spray (Biozidprodukt): Auslegung der Verordnung (EU) 528/2012 – ein Produkt fällt auch dann unter den Biozidbegriff, wenn der biozide Zweck gegenüber anderen Zwecken nur akzessorisch ist; Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Lebensmittel sind dagegen ausgenommen. Urteil OLG Nürnberg – Preisreduktion wegen abgelaufenem MHD: Die Ausnahmeregelung der Preisangabenverordnung setzt voraus, dass der Verbraucher in geeigneter Weise über den drohenden Verderb bzw. Haltbarkeitsablauf als Grund informiert wird – ein roter Aufkleber mit reiner Prozentangabe genügt nicht; ein knapper Hinweis wie „kurz vor MHD-Ablauf" reicht aus. Urteil „Immunstark"-Bonbons & „Immunkraft": Schlagwortartige Aussagen wie „Immunstark" sind unspezifische gesundheitsbezogene Angaben (VO (EG) 1924/2006) und nur zulässig, wenn ihnen eine spezifische, wissenschaftlich abgesicherte Angabe beigefügt ist – ein Sternchenhinweis auf die Verpackungsrückseite reicht für die räumliche Nähe nicht aus. Die Bezeichnung „Immunkraft" wurde als unzulässig synonym zur zugelassenen Aussage „trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei" eingestuft. Urteil Fliegenpilzpulver: Auch ein als „Räucherwerk" vertriebenes Fliegenpilzpulver kann ein neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283 sein – die subjektive Zweckbestimmung des Unternehmens wird durch die objektive Frage korrigiert, ob die orale Aufnahme vernünftigerweise erwartet werden kann. Urteil Salatblatt im Supermarkt: Die Verkehrssicherungspflicht des Lebensmittelhändlers kann durch ein funktionierendes, dokumentiertes Reinigungs- und Kontrollsystem (z. B. Unterschriftenliste) erfüllt werden – relevant auch für herstellende Unternehmen mit eigenem Hygienesystem. Timestamps für Schnellhörer:
00:37 – Begrüßung und Überblick zur Folge. 01:14 – Aktuelle EU-Rechtsvorschriften und Sofortmaßnahmen für Drittlandwaren. 01:30 – Neu genehmigte neuartige Lebensmittel: Rapssamenpulver, Lacto-N-Tetraose, Akkermansia muciniphila. 02:16 – Änderungen im Tiergesundheits-, Tierarzneimittel- und Bußgeldgesetz. 02:39 – Wirkstoff-Genehmigungen: Maltodextrin, Spinosad, Pyrimethanil, Maleinsäurehydrazid. 03:18 – Neue Leitsätze für weinähnliche Getränke, Brot und Kartoffelerzeugnisse. 04:22 – Urteil Essig-Spray: Auslegung der Biozidprodukte-Verordnung 528/2012. 05:14 – OLG Nürnberg: Preisreduktion bei abgelaufenem MHD und Hinweispflicht. 05:50 – „Immunstark"-Bonbons: spezifische vs. unspezifische gesundheitsbezogene Angaben. 06:49 – Fliegenpilzpulver als neuartiges Lebensmittel – auch wenn es als „Räucherwerk" beworben wird. 07:51 – „Immunkraft": Synonym zu zugelassener Health Claim und damit unzulässig. 08:15 – Salatblatt-Urteil: Verkehrssicherungspflicht und dokumentiertes Reinigungssystem. Unser Experte:
Arno Langbehn, Geschäftsführer BEHR'S Verlagsgruppe, E-Mail: [email protected]
📢 Passend zu dieser Folge:
Sie möchten bei den vielen Neuerungen rund um Lebensmittelkennzeichnung und Werbung den Überblick behalten? Dann ist die Online-Seminar-Serie der BEHR'S Akademie genau das Richtige – jeden Monat aktuelle Änderungen, Neuerungen und ein Ausblick, was demnächst kommt.
Online-Seminar-Serie „Update Lebensmittelkennzeichnung" Monatlich aktuelle Rechtsvorschriften und Urteile zur Kennzeichnung und Werbung – kompakt und praxisnah. 👉 www.behrs.de/7499
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#195 KI für Lebensmittelrecht, QM & QS: Möglichkeiten, Grenzen und warum Quellen alles sind
2026/04/21
In dieser Folge spricht Arno Langbehn mit Dr. Damian Klimke (Experte und Business Developer bei Taxy.io) darüber, wie KI-Tools im Lebensmittelrecht sowie in Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sinnvoll eingesetzt werden können. Im Zentrum stehen die grundlegende Funktionsweise von KI, der Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Systemen – insbesondere beim Datenschutz – sowie konkrete Tipps für bessere Prompts und zuverlässigere Ergebnisse. Dr. Klimke erklärt, warum Halluzinationen entstehen, wie sich fehlerhafte Antworten erkennen lassen und warum die Zukunft in proaktiven, agentischen KI-Lösungen liegt. Eine praxisnahe Einordnung für alle, die KI verantwortungsvoll im regulatorischen Umfeld einsetzen möchten.
Die wichtigsten Themen dieser Folge:
Funktionsweise von KI: Wie neuronale Netze menschliches Denken kopieren und Antworten auf Basis von Wahrscheinlichkeiten „erraten". Datenschutz & Systemwahl: Warum offene Modelle aus Nutzereingaben lernen – und was das für vertrauliche Unternehmensdaten bedeutet (inklusive des Currywurst-/Wolfsburg-Beispiels). Agentisierung statt „eierlegende Wollmilchsau": Warum spezialisierte, auf Nischen fokussierte KI-Systeme bessere Ergebnisse liefern als generische Allround-Tools. Prompting richtig lernen: Sachverhalte statt Schlagworte, viel Kontext („wie mit einem dreijährigen Kind sprechen") und der Tipp, die KI den Auftrag erst zusammenfassen zu lassen. Halluzinationen erkennen: Warum in offenen Systemen erfundene Gesetze wie eine „Marzipanverordnung" auftauchen und wie Quellenprüfung vor Fehlentscheidungen schützt. Zukunftsausblick: Proaktive KI als Sparringspartner und „Vorarbeiter" in Produktions- und QS-Workflows. Timestamps für Schnellhörer:
01:30 – Taxy.io: Künstliche Intelligenz und Fachwissen vereinen. 02:32 – Wie funktionieren KI-Tools? Neuronale Netze und Wahrscheinlichkeiten. 06:04 – Datenschutz als Knackpunkt: offene vs. geschlossene KI-Modelle. 08:09 – Das Currywurst-Beispiel aus Wolfsburg: Wenn KI ungewollt Zusammenhänge herstellt. 11:49 – Agentisierung & Nischenfokus: Warum spezialisierte KI bessere Ergebnisse liefert. 14:33 – Prompting-Tipps: Mit der KI sprechen wie mit einem dreijährigen Kind. 17:02 – Die häufigsten Fehler beim Prompting: Schlagworte, Rechtschreibung, zu hohe Erwartungen. 22:02 – Wie prüfe ich KI-Antworten richtig? Das Gütekriterium Quelle. 23:48 – Halluzinationen: Erfundene „Marzipanverordnungen" und wie man sie erkennt. 26:12 – Blick in die Zukunft: Proaktive KI-Agenten im QS-Workflow. 31:51 – Drei Vorteile zum Mitnehmen – KI als Sparringspartner. Unser Experte:
Dr. Damian Klimke Experte und Business Developer bei Taxy.io GmbH Jülicher Straße 72a, 52070 Aachen E-Mail: [email protected]
📢 Passend zu dieser Folge:
Sie möchten KI direkt in Ihrer täglichen Arbeit rund um Lebensmittelrecht, QM und QS einsetzen? Dann lernen Sie die Lösungen kennen, die gemeinsam mit Taxy.io entwickelt wurden.
BEHR'S...KI PLUS & die Pakete in BEHR'S...ONLINE Rechtssichere Recherche und Antworten auf Basis geprüfter Fachinhalte aus dem BEHR'S Verlag – speziell für die Lebensmittelbranche. 👉 www.behrs.de/bo-pakete
Zusätzlich können Sie das im Interview erwähnte Angebot nutzen und BEHR'S...ONLINE mit der BEHR'S...KI zwei Wochen kostenfrei testen. Senden Sie dafür einfach eine E-Mail mit dem Betreff „KI Test" an [email protected] – Sie erhalten umgehend Ihre Zugangsdaten.
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#194 Praktische Audittipps: Mit KI Zeit sparen und Lücken schließen
2026/04/07
Inhalt: In dieser Folge teilt Matthias Lehrke, Wirtschaftsingenieur mit rund 700 durchgeführten Audits seit 1992, sein praxiserprobtes Wissen zu internen Audits – und zeigt, wie Künstliche Intelligenz die Auditarbeit sinnvoll unterstützen kann. Die Episode ist ein Auszug aus einem Webinar der BEHR'S Akademie. Hörerinnen und Hörer erfahren, welche KI-Tools sich für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Audits eignen, wo die Grenzen der Technologie liegen und wie eine zielführende Fragetechnik Audits effektiver und wertvoller macht.
Die wichtigsten Themen dieser Folge:
Rolle des Auditors: Wer Audits durchführt, ist nicht nur Prüfer und Kontrolleur, sondern auch Motivator – und sollte durch geschickte Fragen und eine offene Haltung echten Mehrwert für die auditierten Bereiche schaffen. Fragetechniken im Audit: Von geschlossenen Einstiegsfragen über hypothetische und paradoxe Fragen bis hin zu positiven Fragen wie „Worauf sind Sie stolz?" – wie ein vielfältiger Fragemix das Audit bereichert und tiefere Einblicke ermöglicht. KI in der Auditvorbereitung: KI-Tools helfen dabei, aktuelle EU-Verordnungen und Grenzwerte zu recherchieren, Auditfragen zu generieren und individuelle Checklisten zu erstellen – und sparen dabei erheblich Zeit. KI zur Dokumentenprüfung: Dokumente lassen sich mit KI auf Konformität (z. B. gemäß IFS Food oder ISO 9001), inhaltliche Lücken und Sprachniveau prüfen – ein wertvolles Werkzeug vor und während des Audits. Grenzen der KI: Datenschutz, nicht immer korrekte Fakten (sog. Halluzinationen) und das Fehlen von Empathie machen deutlich: KI kann Auditpersonen unterstützen, aber nicht ersetzen – finale Entscheidungen bleiben beim Menschen. KI-Agenten als Zukunftsthema: Erste Unternehmen nutzen bereits KI-Agenten, die Maßnahmenvorschläge automatisch auf Plausibilität prüfen und auf Abweichungen hinweisen – ein Bereich mit großem Potenzial. Timestamps für Schnellhörer:
01:49 – Matthias Lehrkes Hintergrund: ~700 Audits seit 1992, KI-Philosophie und Ansatz 03:00 – KI pragmatisch einsetzen: Zeit sparen, unnötige Aufgaben abgeben 05:27 – Audit-Erfolgsfaktoren: Wo KI helfen kann – und wo nicht (Empathie, komplexe Situationen) 06:11 – Rolle des Auditors: Prüfer, Motivator und Mehrwertbringer in einem 08:41 – Fragetechniken: Geschlossen, offen, paradox, hypothetisch und positiv im Einsatz 13:13 – Drei-Sichten-Methode: Normanforderungen über Ziele, Inhalte und Schlüsselworte verstehen 17:02 – Zeitplanung im Audit: 60–70 % auditieren, 20 % Verbesserung suchen, 10 % Fazit 19:23 – KI in der Vorbereitung: Prompts optimieren, EU-Verordnungen abfragen, Dokumente prüfen 29:23 – KI-Agenten: Maßnahmenvorschläge nach Audits automatisch auf Stimmigkeit prüfen 35:08 – Fazit: KI erleichtert und unterstützt – ersetzt den Menschen aber nicht Unser Experte:
Matthias Lehrke Wirtschaftsingenieur & selbstständiger Berater für die Lebensmittelwirtschaft E-Mail: [email protected]
📢 Passend zu dieser Folge:
Wer die in dieser Episode besprochenen Themen rund um interne Audits, HACCP, IFS und KI-gestütztes Qualitätsmanagement vertiefen möchte, findet das passende Angebot direkt bei Matthias Lehrke in der BEHR'S Akademie.
Online-Seminare der BEHR'S Akademie mit Matthias Lehrke Über 20 Seminare und Serien zu HACCP, Lebensmittelsicherheitskultur, IFS, internen und externen Audits, Dokumentation, Fremdkörpermanagement, Verifizierung und Validierung sowie Lebensmittelsicherheit entlang der Logistikkette. 👉 www.behrs.de/lehrke
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#193 Rückstände & Kontaminanten: Auf was aktuell zu achten ist
2026/03/24
#193 Rückstände & Kontaminanten: Auf was aktuell zu achten ist Inhalt: Rückstände und Kontaminanten dominieren die Meldungen im RASFF – doch wie bleibt man im betrieblichen Alltag wirklich auf dem aktuellen Stand? In dieser Folge teilt Dr. Norbert Kolb, Experte im Qualitätsmanagement mit über 30 Jahren Erfahrung in Lieferantenaudits, sein praxiserprobtes Wissen. Er erklärt, welche Informationsquellen unverzichtbar sind, wie der rechtliche Rahmen zu verstehen ist und wie Unternehmen Wareneingangskontrolle, Supply Chain Management und Lieferantenaudits so aufstellen, dass Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden. Diese Folge ist ein Ausschnitt aus einem Webinar der BEHR'S Akademie.
Die wichtigsten Themen dieser Folge Informationsquellen strukturiert nutzen: Wer im Unternehmen wertet welche Quellen wie oft aus? EFSA, BfR, Verbände, beauftragte Laboratorien, RASFF und das EU Knowledge Center for Global Food and Nutrition Security liefern wertvolle Frühwarnsignale – wenn sie regelmäßig und systematisch gesichtet werden.
Rechtlicher Rahmen im Überblick: Die EU-Kontaminantenverordnung 2023/915 wurde allein 2025 dreimal geändert. Dazu kommen Einzelverordnungen (z. B. für Ochratoxin und Cadmium) sowie regelmäßig aktualisierte Rückstandshöchstmengen (MRLs). Nur die jeweils gültige Fassung zählt.
Rückstand vs. Kontaminante – ein wichtiger Unterschied: Ein Rückstand entsteht durch aktive Anwendung (Pflanzenschutzmittel, Biozide wie BAC/DDAC – geregelt in der Verordnung 396). Eine Kontaminante gelangt unbeabsichtigt ins Produkt (z. B. Mykotoxine durch Schimmelpilze). Bei Kontaminanten gilt das ALARA-Prinzip: so niedrig wie vernünftigerweise möglich.
Proaktiv vorgehen – Trends früh erkennen: EFSA-Studien kündigen spätere Rechtsänderungen an. Das Beispiel Acetamiprid zeigt es: Nach toxikologischen Betrachtungen der EFSA (2024) folgten 2025 gleich zwei MRL-Anpassungen. Wer EFSA-Newsroom und Funding & Tender Portal im Blick behält, ist frühzeitig informiert.
Wareneingangskontrolle und Monitoring als Kreislauf: Gefahrenanalyse, Risikobewertung und Monitoringplan müssen dynamisch sein und sich gegenseitig aktualisieren – auf Basis gesetzlicher Änderungen und eigener Erkenntnisse. Verpackungsmittel werden dabei häufig unterschätzt: Auch über sie können Pflanzenschutzmittelrückstände und Weichmacher ins Produkt gelangen.
Lieferantenaudits professionell planen und durchführen: Gute Auditplanung umfasst Zeitplan, Unterlieferanten, Dienstleister, Logistik und – bei internationalen Reisen – Visum, Kultur und Reiserücktrittsoptionen. Abweichungen werden direkt vor Ort besprochen und schriftlich dokumentiert.
Kundenanfragen souverän managen: Anfragen des Handels zu Rückständen und Kontaminanten ernst nehmen, datenbasiert und sachlich antworten, Termine zuverlässig einhalten oder Änderungen kommunizieren. Alles schriftlich festhalten.
Timestamps für Schnellhörer 00:37 – Einleitung: Vorstellung von Dr. Norbert Kolb und seiner Expertise 02:10 – Informationsquellen: Wer wertet was aus – und wie oft? 03:44 – Die EFSA-Webseite als Frühwarnsystem für kommende Rechtsänderungen 06:34 – EU-Kontaminantenverordnung 2023/915: häufige Änderungen im Blick behalten 07:59 – Rückstand vs. Kontaminante: Definitionen und ALARA-Prinzip 09:51 – Rapid Alert Meldungen (RASFF): tägliches Handwerkszeug im QM 10:45 – Mykotoxine und ihre Abbauprodukte: EU Knowledge Center als Informationsquelle 14:28 – Supply Chain Management: Gefahrenanalyse, Risikobewertung, Monitoringplan 14:57 – Verpackungsmittel als unterschätzte Gefahrenquelle 16:18 – Umgang mit Kundenanfragen: strukturiert, datenbasiert, schriftlich 19:39 – Lieferantenaudits: Planung, Durchführung und Nachbereitung aus 30 Jahren Praxis Unser Experte Dr. Norbert Kolb Experte für Qualitätsmanagement, Lieferantenaudits & Rückstände/Kontaminanten Viele Jahre tätig bei der Worlée Naturprodukte GmbH; Mitglied in deutschen und europäischen Industrieverbänden mit Leitungsfunktionen; heute weltweit als Berater und Auditor tätig. E-Mail: [email protected]
📢 Passend zu dieser Folge Wer nach dieser Folge tiefer einsteigen möchte, findet bei der BEHR'S Akademie zwei Seminare, die direkt an die besprochenen Themen anknüpfen:
Online-Seminar PLUS: „Rückstände & Kontaminanten kompakt – Risiken reduzieren, rechtssicher handeln" 21. April 2026 | Mit Dr. Norbert Kolb und weiteren Referierenden Inklusive 30-minütigem individuellem Beratungsgespräch mit den Referierenden. 👉 www.behrs.de/7856 oder E-Mail an [email protected]
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