
Werben im Podcast: Recht im Ohr mit Dennis Hillemann
Dieser Podcast hat
214 Episoden
Sprache
GermanHerausgeber
Dennis HillemannExplizit
Nein
Erstellt am
2019/12/01
Neueste Episode
2026/09/17
Durchschnittsdauer
12 min.
Veröffentlichungsintervall
12 Tage
Beschreibung
Recht im Ohr ist der Podcast mit Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Dennis spricht in diesem Podcast über aktuelle Themen aus dem Bereich Recht, Politik und Technologie und gibt Empfehlungen ab zum Studium und zum Vorgehen als Unternehmer/in. Er freut sich über jeden Austausch. Themen wie Blockchain, Digitalisierung, Govtech, Greentech, Fördermittel, Verfassungsrecht stehen im Mittelpunkt.
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Dezemberhilfe: Falsche Angaben schließen Vertrauensschutz aus
2026/09/17
Ein Online-Reisebüro muss seine Dezemberhilfe zurückzahlen. Es hatte sich im Antrag als indirekt über Dritte betroffen eingeordnet, obwohl es Reisen an Privatpersonen vermittelte. Das Verwaltungsgericht Schwerin bestätigt die Rückforderung.
In dieser Folge hören Sie den Haufe-Beitrag zur Entscheidung vom 20. August 2026. Er erläutert, weshalb das Gericht den Vertrauensschutz verneint und wie sich der Fall von Anträgen mit zutreffenden Tatsachenangaben unterscheidet. Außerdem geht es um die Abgrenzung zwischen Widerruf und Rücknahme sowie um den Beginn der einjährigen Rücknahmefrist.
Die Folge richtet sich an Steuerberater, Unternehmen und Rechtsanwälte, die mit der Rückforderung von Corona-Hilfen befasst sind.
Grundlage: VG Schwerin, Urteil vom 20.08.2026, 3 A 1500/23 SN, BeckRS 2026, 22154. Die Rechtskraft ist laut Beitrag unbekannt.
Originalbeitrag von Dennis Hillemann und Tanja Ehls, veröffentlicht am 16.09.2026 auf Haufe.de: (https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/falsche-angaben-schliessen-vertrauensschutz-aus_170_698190.html)
Diese Folge ist eine automatisierte Lesung mit der KI-Stimme von Dennis Hillemann.
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Überbrückungshilfe: Was eine gute Widerspruchsbegründung ausmacht
2026/09/12
In dieser Folge geht Dennis Hillemann der Frage nach, worauf es bei einer Widerspruchsbegründung gegen Kürzungen und Rückforderungen von Corona-Überbrückungshilfen ankommt. Warum reichen wenige Zeilen häufig nicht aus? Und weshalb kann es zu spät sein, entscheidende Tatsachen erst im Klageverfahren vorzutragen?
Der Beitrag erklärt, warum Unternehmen und prüfende Dritte den Sachverhalt bereits im Verwaltungsverfahren vollständig darlegen sollten. Er zeigt, welche Rolle Belege, Ersatzpositionen und präzise Hilfsanträge spielen und warum der Verweis auf die Amtsermittlung eine eigene Begründung nicht ersetzt.
Weitere Themen sind die rechtlichen Angriffspunkte beim Bewilligungsbescheid und bei der Verwaltungspraxis, die Risiken ungeprüfter KI-Begründungen sowie mögliche Haftungsfallen für Steuerberater. Auch die Unterschiede zwischen Bundesländern mit und ohne Widerspruchsverfahren werden erläutert.
Diese Folge ist eine Audiolesung des auf Haufe.de veröffentlichten Beitrags „Überbrückungshilfen: Was eine gute Widerspruchsbegründung ausmacht“ von Dennis Hillemann und Tanja Ehls. Der Text wird von einer künstlichen Intelligenz mit der Stimme von Dennis Hillemann vorgelesen.
Zum Beitrag auf Haufe.de:Überbrückungshilfen: Was eine gute Widerspruchsbegründung ausmacht
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Überbrückungshilfe: OVG Münster Hammer - dieses Mal positiv!
2026/08/21
In dieser Folge, die am 21.8.2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf eine neue Entscheidung des OVG Münster ein:
Darf die Bewilligungsstelle eine bewilligte Corona-Hilfe auf Null setzen, nur weil nachträglich angeforderte Unterlagen fehlen? Das OVG Münster sagt: voraussichtlich nein (Beschluss vom 13.8.2026 – 4 E 115/26). Im Fall hatte ein Soloselbstständiger 2021 Neustarthilfe Plus erhalten und 2023 fristgerecht die Endabrechnung eingereicht. Zwei Jahre später forderte die Behörde ein persönlich unterschriebenes Antragsformular nach, erhielt keine Antwort und lehnte den Antrag im Schlussbescheid komplett ab. Für die Klage dagegen bewilligte das OVG Prozesskostenhilfe – die Klage hat hinreichende Erfolgsaussichten.
Die Begründung betrifft tausende laufende Schlussabrechnungsverfahren: Der Vorbehalt der Endabrechnung deckt nur die Prüfung der Endabrechnungsangaben, vor allem der Umsätze im Förderzeitraum. Er erlaubt keine vollständige Neuprüfung der Antragsberechtigung. Unklarheiten im Bewilligungsbescheid gehen zu Lasten der Behörde, und fehlende Unterlagen können noch im Klageverfahren nachgereicht werden. Will die Behörde die Bewilligung beseitigen, muss sie den Weg über Rücknahme oder Widerruf nach §§ 48, 49 VwVfG gehen – in einem eigenständigen Verfahren mit Ermessensprüfung. Was das für betroffene Unternehmen und ihre Berater bedeutet, besprechen wir in dieser Folge.
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Überbrückungshilfe: VG Düsseldorf verpflichtet zur Sachverhaltsermittlung
2026/08/13
In dieser Folge, die am 13. August 2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf das Urteil des VG Düsseldorf vom 9.7.2026 (9 K 9788/24) zur Corona-Neustarthilfe ein. Er erklärt, warum die Bewilligungsstelle beim Haupterwerb nicht allein auf das Jahr 2019 abstellen durfte, sondern die Alternativzeiträume Januar und Februar 2020 von Amts wegen prüfen musste.
Haufe-Artikel: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/anforderungen-an-amtsermittlung-bei-ueberbrueckungshilfe_170_693948.html
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Überbrückungshilfe: Neue Fixkosten und der Stichtag 30.6.2022
2026/07/29
In dieser Folge, die am 29. Juli 2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 29. Juni 2026 (W 8 K 25.160) zu neuen Fixkosten in der Schlussabrechnung ein. Er erklärt, dass das Gericht den Ausschluss neuer Fixkosten nicht nur auf die Verwaltungspraxis der Bewilligungsstelle stützt, sondern zusätzlich auf den beihilferechtlichen Stichtag 30. Juni 2022 - und warum diese Übertragung der nordrhein-westfälischen Rechtsprechung angreifbar ist.
Haufe-Artikel: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/vg-wuerzburg-uebernimmt-nrw-linie-bei-coronahilfen_170_692624.html
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Überbrückungshilfe: Wer bei Fixkosten lügt, geht hohe Risiken ein
2026/07/28
In dieser Folge, die ab dem 28.07.2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, warum Lügen bei den Fixkosten, bei den Überbrückungshilfen immer wieder schaden. Er weist darauf hin, dass eine Rückforderung aller Hilfen mangels Zuverlässigkeit möglich ist. Er erklärt ferner die strafrechtlichen Risiken. Er weist eindringlich darauf hin, dass hier nur ehrlich gesetzliche Ehrlichkeit und Transparenz helfen, und erklärt, warum gegebenenfalls auch die Korrektur von Schlussabrechnungen notwendig ist.
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Überbrückungshilfe und Insolvenz - keine Nachzahlung
2026/07/24
In dieser Folge, die am 24. Juli 2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf die Überbrückungshilfe in der Insolvenz ein. Er erklärt, warum ein insolventes Unternehmen weder eine Bewilligung und Auszahlung noch eine Nachzahlung aus der Schlussabrechnung beanspruchen kann und warum die Insolvenz als subventionserhebliche Tatsache unverzüglich anzuzeigen ist.
Haufe-Artikel: Insolvenz in der Überbrückungshilfe: Kein Anspruch auf Auszahlung | Steuern | Haufe
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Überbrückungshilfe: Rückforderung wegen Unzuverlässigkeit
2026/07/22
In dieser Folge, die am 20. Juli 2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur förderrechtlichen Unzuverlässigkeit bei den Corona-Hilfen ein. Er erklärt, dass eine in einem Förderprogramm festgestellte Unzuverlässigkeit auch die Rückforderung von Leistungen aus anderen Programmen tragen kann.
Haufe-Artikel: Rückforderung von Coronahilfen bei Unzuverlässigkeit | Steuern | HaufeDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman
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Überbrückungshilfe: Haupterwerb - Nebenerwerb - Soloselbständige vor Rückforderungen
2026/07/21
In dieser Folge, die am 21. Juli 2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf die Haupterwerbsgrenze bei den Corona-Überbrückungshilfen ein. Er erklärt, warum Soloselbständigen im Nebenerwerb die vollständige Rückforderung droht, wenn ihre selbständigen Einkünfte im Referenzjahr unter 51 Prozent lagen, und wo eine Verteidigung ansetzen kann.
Haufe-Artikel: Haupterwerbsgrenze bei Überbrückungshilfen | Steuern | Haufe
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Überbrückungshilfe: Wann haftet ein Geschäftsführer für Rückforderungen?
2026/07/20
In dieser Folge, die am 20. Juli 2026 erscheint, geht Dennis Hillemann der Frage nach, ob Geschäftsführer und Gesellschafter für Rückforderungen der Corona-Überbrückungshilfen persönlich haften. Er erklärt, wann die Haftung tatsächlich greift und warum er eine allgemeine Geschäftsführerhaftung für nachträgliche Rückforderungen nicht sieht.
Bei GbR und OHG haften die Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft, also auch für eine Rückforderung. Ist ein Gesellschafter ausgeschieden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob seine Haftung fortbesteht.
Bei GmbH, AG und KG ist der Zuwendungsempfänger die juristische Person oder die Kommanditgesellschaft. Für Rückforderungen haftet grundsätzlich nur sie, nicht der Geschäftsführer oder Gesellschafter. In der Praxis versuchen die Bewilligungsstellen seit einigen Wochen zunehmend, Geschäftsführer persönlich in Anspruch zu nehmen.
Klar ist die persönliche Haftung, wenn der Geschäftsführer bei der Antragstellung vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, etwa über § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 264 StGB. Die Bewilligungsstellen wollen sich davon lösen. Schon wenn sich Angaben zum coronabedingten Umsatzeinbruch oder zum Unternehmensverbund im Nachhinein als unzutreffend erweisen, sollen Geschäftsführer auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle haften. Die Rechtsgrundlage dieser fahrlässigen Haftung bleibt unklar.
Dennis Hillemann sieht keine allgemeine Geschäftsführerhaftung für Rückforderungen, gerade nicht in den Fällen, in denen die Rückforderung allein auf einer nachträglich geänderten Auslegung der Bewilligungsstelle beruht. Auch die teils herangezogene Haftung der Gesellschafter analog zum Aktienrecht, bis hin zum Minderheitsgesellschafter, hält er für nicht tragfähig. Rechtsprechung dazu ist nicht ersichtlich.
Sein Rat: Nehmen Sie einen Bescheid, der sich persönlich gegen Sie richtet, ernst. Wird er bestandskräftig, kann aus ihm gegen Sie persönlich vollstreckt werden. Wehren Sie sich früh und holen Sie anwaltlichen Rat.
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Soforthilfe: Rückforderungsansprüche verjähren nicht - VG Köln schockt Unternehmen
2026/06/15
In dieser Folge, die am 15.6.2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ein: Mit (bisher nicht rechtskräftigem) Urteil vom 29. mai 2026 (Az. 16 K 2257/26) hat das VG Köln entschieden, dass Rückforderungsansürüche der Behörden bei der Soforthilfe praktisch nie verjähren. Damit weicht es auch ab von einer früheren Entscheidung. Was sind die Hintergründe? Das erklärt Dennis Hillemann in dieser neuen Folge.
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Soforthilfe: Rückmeldeverfahren Hessen startet wieder - was müssen Unternehmen wissen?
2026/06/08
In dieser Folge, die am 8.6.2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf den erneuten Start des Rückmeldeverfahrens in Hessen zu den Corona-Soforthilfen ein. Welche Erleichterungen gibt es? Was bedeutet dies nun verfahrenstechnisch? Was msüsen Unternehmen wissen?
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Überbrückungshilfe: Update zu den Schlussabrechnungen Juni 26
2026/06/06
In dieser Folge, die am 6.6.2026 erscheint, gibt Dennis Hillemann einen Überblick über die aktuellen Rechtsentwicklungen bei den Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen. Themen sind unter anderem:
- Corona-bedingter Umsatzeinbruch,
- insbesondere unternehmensverbundsähnliche Konstellation
- EU-Beihilferecht
- Margen und Provision in der Reisebranche
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Überbrückungshilfe: Nächster Hamburg-Hammer - keine Hilfen nach dem 30.6.2022
2026/05/12
In dieser Folge, die am 12.5.2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine bahnbrechende neue Entscheidung des VG Hamburg:
Das VG Hamburg hat mit Urteil vom 29. April 2026, Az. 16 K 3160/23, entschieden, dass eine Beihilfegewährung nach dem 30.6.2022 aus beihilferechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist, wenn nicht zuvor ein rechtssicherer Anspruch bestand. Woher diese Argumentation kommt und was sie bedeutet - all das erklärt Dennis Hillemann in diesem Podcast.
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Paukenschlag aus Hamburg: Deutsche Überbrückungshilfen vor dem EuGH
2026/04/13
In dieser Folge, die am 13 April 2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine bahnbrechende neue Entscheidung des VG Hamburg:
Das VG Hamburg legt dem EuGH die Gretchenfrage des EU-Beihilferechts vor: Mussten Unternehmen für die Corona-Überbrückungshilfen einen Liquiditätsengpass nachweisen? Mit Beschluss vom 20. März 2026 (Az. 16 K 4919/22) widerspricht das VG Hamburg der NRW-Linie des OVG Münster und setzt das Verfahren aus, bis der EuGH entschieden hat. In dieser Folge ordnet Dennis Hillemann den Beschluss ein: Was hat das VG Hamburg entschieden, warum weicht es von der NRW-Rechtsprechung ab, und was bedeutet die Vorlage für laufende Schlussabrechnungen, Rückforderungen und Klageverfahren?
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