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Dieser Podcast hat
158 Episoden
Sprache
GermanHerausgeber
WAS AudioExplizit
Nein
Erstellt am
2010/07/08
Neueste Episode
2026/10/23
Durchschnittsdauer
-
Veröffentlichungsintervall
5 Tage
Beschreibung
Montag bis Freitag. Aktuell und informativ. Wirtschaftsthemen als Radiobeiträge in knapp drei Minuten unterhaltsam aufbereitet. Kontakt: https://www.was-audio.de/de/content/kontakt/
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Wirtschaftsnews vom 23. Oktober 2026
2026/10/23
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Altersvorsorgedepot: Von kostenlos bis 1,5 Prozent im Jahr - Finanztip befragt mehr als 100 potenzielle Anbieter – erste Marktübersicht zeigt große Unterschiede bei Kosten, Geldanlage und Auszahlung
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Das Altersvorsorgedepot startet 2027. Doch schon jetzt zeichnen sich deutliche Unterschiede zwischen den geplanten Angeboten ab. Eine Abfrage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip unter mehr als 100 potenziellen Anbietern zeigt: Manche Anbieter wollen dauerhaft auf Depot- und Fondskosten verzichten. Bei anderen sind je nach Produkt jährliche Kosten von bis zu 1,5 Prozent vorgesehen. Teilweise könnten weitere Gebühren hinzukommen.
„Kosten sind bei der Altersvorsorge keine Nebensache. Selbst kleine Unterschiede können über Jahrzehnte einen großen Teil des Ertrags aufzehren. Dieses Geld fehlt später für die Rente“, sagt man bei Finanztip.
Trade Republic hat angekündigt, keine Gebühren für Depotführung und Sparpläne zu verlangen und bei Dutzenden ETFs auch die Fondskosten zu übernehmen. Scalable Capital will die Kosten ausgewählter ETFs erstatten und im Depot wieder anlegen. Auch die Sparkassen planen günstige Konditionen von 0,1 Prozent pro Jahr beim Standarddepot. Ein aktiv gemanagtes Altersvorsorge -Depot kann dagegen bis zu 1,5 Prozent kosten.
Kostenunterschiede können nach 25 Jahren Zehntausende Euro ausmachen
Wer Angebote vergleicht, sollte sämtliche Kosten berücksichtigen: neben der Depotgebühr auch die Kosten der Fonds und ETFs sowie mögliche Gebühren für Käufe und Verkäufe. Befristete Rabatte sollten Sparer dabei nicht mit den dauerhaft geltenden Kosten verwechseln.
Wie stark Kosten langfristig wirken, zeigt eine vereinfachte Finanztip-Modellrechnung: Wer 25 Jahre lang monatlich 250 Euro in einen Aktien-ETF einzahlt, kommt bei einer angenommenen jährlichen Rendite von sechs Prozent vor Kosten und jährlichen Kosten von 0,1 Prozent auf rund 167.000 Euro. Bei Kosten von 1,5 Prozent bleiben dagegen rund 137.000 Euro – etwa 30.000 Euro weniger. Staatliche Zulagen und Steuererstattungen sind in der Rechnung nicht berücksichtigt.
Riester-Wechsel prüfen
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, sollte darauf achten, ob der Anbieter die Übertragung des Guthabens unterstützt und welche Kosten dabei entstehen.
Angebote unterscheiden sich auch bei den Leistungen
Bei der Geldanlage haben Sparerinnen und Sparer unterschiedliche Möglichkeiten: In einem freien Depot wählen sie ihre Fonds oder ETFs selbst. Bei einem gesteuerten Standarddepot gibt der Anbieter die Anlagen vor und schlägt eine Aufteilung zwischen Aktien und risikoärmeren Anlagen vor. Einige Anbieter planen beide Depotvarianten.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20261023_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 20. Oktober 2026
2026/10/20
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Gut abgesichert in den Familienstart - Versicherungs-Check für werdende und junge Eltern wichtig
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Mit der Geburt eines Kindes verändert sich vieles: Alltag, Verantwortung und häufig auch die finanzielle Planung. Für werdende und junge Eltern ist dann ein guter Zeitpunkt gekommen, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Entscheidend ist dabei weniger die Anzahl der Verträge als die Frage, ob die wichtigsten Risiken für die neue Lebenssituation passend abgesichert sind.
Im Mittelpunkt stehen vor allem drei Bereiche: die Absicherung der Arbeitskraft, die finanzielle Versorgung der Hinterbliebenen und der Schutz vor Haftpflichtschäden. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, frühzeitig über den langfristigen Vermögensaufbau für das Kind nachzudenken.
Arbeitskraft absichern
Fällt ein Elternteil wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft im Beruf aus, kann das Einkommen ganz oder teilweise wegfallen. Gerade Familien mit kleinen Kindern, laufenden Miet- oder Kreditkosten und nur begrenzten Rücklagen können dadurch schnell finanziell unter Druck geraten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann helfen, diese Lücke zu schließen: Sie zahlt in der Regel eine vereinbarte monatliche Rente, wenn der versicherte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann.
Hinterbliebene finanziell schützen
Auch wenn es ein unangenehmes Thema ist: Eltern sollten klären, wie die Familie finanziell dasteht, wenn ein Elternteil stirbt. Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vorab vereinbarte Summe an die begünstigte Person aus. Die Höhe der Absicherung sollte zur persönlichen Situation passen .
Haftpflichtschutz für die Familie prüfen
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss grundsätzlich dafür aufkommen. Das kann bei Personen- oder Sachschäden teuer werden. Eine private Haftpflichtversicherung zählt deshalb zu den wichtigsten Versicherungen für Familien. Eltern sollten prüfen, ob alle Haushaltsmitglieder mitversichert sind und ob der Schutz auch für typische Familiensituationen passt. Bei kleinen Kindern kann außerdem die Frage relevant sein, ob Schäden durch deliktsunfähige Kinder eingeschlossen sind.
Für später vorsorgen
Ob Führerschein, Ausbildung, Studium oder die erste eigene Wohnung: Viele größere Ausgaben liegen zwar noch in der Zukunft, lassen sich aber frühzeitig planen. Spar- oder Vorsorgelösungen für Kinder können helfen, über die Jahre ein finanzielles Polster aufzubauen.
Bestehenden Schutz regelmäßig überprüfen
Nicht jeder Vertrag muss neu abgeschlossen werden. Oft reicht zunächst ein genauer Blick auf bestehende Policen: Wer ist mitversichert? Welche Summen sind vereinbart? Gibt es Ausschlüsse oder veraltete Angaben? Besonders nach Geburt, Umzug, Heirat, Immobilienkauf oder veränderten Einkommensverhältnissen lohnt sich eine Aktualisierung.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20261020_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 16. Oktober 2026
2026/10/16
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Herbstlaub: Wenn der Ausrutscher zum Versicherungsfall wird Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungen für die herbstliche Rutschpartie zahlen
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Falls Sie zufällig unsere aktuellen Gesundheitsnachrichten gehört haben, dann sind Sie hoffentlich für das Thema „Rutschgefahr“ grade jetzt im Herbst und natürlich auch im Winter sensibilisiert. Gestern ging es natürlich um die gesundheitlichen Folgen von Stürzen, heute beleuchten wir die rechtliche Seite.
Der Herbst ist da und mit ihm das bunte Laub. Was an den Bäumen schön anzusehen ist, kann auf Straßen und Wegen schnell zum Risiko werden. Für das Laub gilt das Gleiche wie bei Schnee und Eis: Grundstückseigentümer und oft auch Mieter haben eine Räumpflicht. „Kommt es zu einem Unfall, weil sie dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, kann das Schadensersatzforderungen nach sich ziehen“, erklärt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Vor den finanziellen Folgen schützt eine Privathaftpflichtversicherung, die ohnehin für alle unverzichtbar ist.
Fällt das Herbstlaub auf öffentliche Wege und Straßen, haben die Kommunen die Pflicht, es zu entfernen. Anders gelagert ist der Fall, wenn private Grundstücke an die Gehwege grenzen: Dann müssen die Grundstückseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und sowohl das Grundstück als auch Gehwege und Eingänge von Laub freihalten. „Wenn nicht geräumt wurde, und jemand rutscht auf nassem Laub aus und verletzt sich, kann diese Person Schadensersatz fordern“, sagt man beim BdV.
Die Verkehrssicherungspflicht sollten nicht nur Eigentümer beachten, denn sie kann auch für Mieter gelten: Häufig übertragen Vermieter diese auf die Mietparteien.
Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, ist schadensersatzpflichtig und haftet mit Privatvermögen und Einkünften - bis hin zur Pfändungsgrenze. Vor diesen finanziellen Folgen kann die Privathaftpflichtversicherung schützen: Sie kommt für Schäden auf oder wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab – notfalls vor Gericht. Achtung: Unbebaute Grundstücke und Gebäude, die vermietet und nicht selbst bewohnt werden, müssen meist separat versichert werden. „Eventuell muss eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden“, sagt man. Klarheit schafft ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen oder eine Rückfrage beim Versicherer. BdV-Mitglieder können sich mit Fragen rund um ihre Versicherungen an das Beratungsteam des Verbraucherschutzvereins wenden. Prüfen Sie also nach, ob und wie Sie versichert sind, denn wenn Ansprüche gegen Sie erst einmal entstanden sind, ist es zu spät, eine Versicherung abzuschließen. Und eine Privathaftpflichtversicherung schützt ja nicht nur bei solchen Unfällen.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20261016_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 13. Oktober 2026
2026/10/13
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Umfrage: Drei von vier gegen Kürzungen bei Solarförderung
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Aktuell geht es in Sachen Förderung von Solarstromanlagen in Deutschland hoch her. Man wird den Eindruck nicht los, dass Bundeswirtschaftsministerin Reiche alles tut, um potentiellen Käufern diese Anlagen mies zu machen. Das stößt auf breiten Widerstand.
Dreiviertel der Wahlberechtigten in Deutschland sprechen sich gegen Kürzungen bei der Förderung neuer Solarstromanlagen auf Gebäuden aus. Das zeigt eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). 75 Prozent wollen, dass die Förderung erhöht oder zumindest unverändert fortgeführt wird. Lediglich 13 Prozent sprechen sich für Kürzungen aus.
Die Unterstützung reicht quer durch die politischen Lager: Bei den Wählerinnen und Wählern von CDU/CSU sind 74 Prozent für eine unveränderte oder höhere Förderung, bei der SPD 77 Prozent. Unter den Wählerinnen und Wählern von Bündnis 90/Die Grünen liegt der Anteil bei 90 Prozent, bei der Linken bei 83 Prozent. Die Umfrage erscheint, während die Beratungen über die EEG-Novelle 2027 und das Netzpaket im Bundestag in die entscheidende Phase gehen.
Laut BSW-Solar wollen drei von vier Wahlberechtigten, dass Solardächer weiter verlässlich gefördert werden. Das sei ein klares Signal an den Bundestag. Die Zahlen belegen: In Zeiten von Energie- und Klimakrise ist es nicht vermittelbar, ausgerechnet eine der günstigsten heimischen Energiequellen auszubremsen. Jede zusätzliche Solaranlage macht uns unabhängiger von teuren Energieimporten und hilft, die Stromkosten zu drücken.“
Der BSW-Solar fordert in den weiteren parlamentarischen Beratungen Nachbesserungen insbesondere an drei zentralen Punkten: Bei PV-Dachanlagen warnt der Verband vor Fördereinschnitten und zusätzlichen Vermarktungspflichten. Solarparks dürften nicht durch neue regulatorische Vorgaben künstlich verteuert werden. Zur Verringerung von Netzausbaukosten sollte der Ausbau von Batteriespeichern und die Digitalisierung der Stromnetze vorangetrieben werden, statt Netzengpassgebiete zu jahrelangen „Sperrzonen“ der Energiewende zu machen. Unternehmen, Beschäftigte, Verbände und zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen wollen ihren Forderungen auch öffentlich Nachdruck verleihen.
Zur Umfrage:
YouGov befragte vom 2. bis 5. Oktober 2026 im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft 2.105 Wahlberechtigte in Deutschland repräsentativ.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20261013_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 06. Oktober 2026
2026/10/06
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Stromnetz könnte deutlich mehr Solarenergie aufnehmen - Neue Studie zeigt erhebliche Reserven in bestehenden Stromnetzen
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Deutschlands bestehende Stromnetze könnten deutlich mehr Solarenergie aufnehmen als bislang angenommen. Intelligent gesteuerte Batteriespeicher an Umspannwerken könnten allein an 1.313 ländlichen, stark von erneuerbaren Energien geprägten Standorten eine technische Größenordnung von rund 150 Gigawatt zusätzlicher Photovoltaikleistung erschließen.
Dies ist mehr als die bislang in Deutschland installierte PV-Leistung (rd. 130 GW). Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Kurzstudie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
Die Ergebnisse sind aus Sicht des Verbandes auch für das derzeit im Bundestag zu Beratung anstehende Netzpaket von hoher Bedeutung. Die Bundesregierung will damit den Ausbau erneuerbarer Energien und von Speichern stärker mit dem Netzausbau synchronisieren und zugleich die Regeln für Netzanschlüsse und den Umgang mit Netzengpässen verändern. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) fordert, dabei vorhandene Netzkapazitäten mithilfe von Batteriespeichern und eines flexibleren Netzbetriebs besser auszuschöpfen, anstatt große Teile Deutschlands über Jahre zu Netzengpassgebieten zu erklären und dort den weiteren Ausbau Erneuerbare Energien mittels eines geplanten Redispatch-Vorbehalts weitgehend zu unterbinden.
„Die Antwort auf knappe Netzkapazitäten darf nicht darin bestehen, den Ausbau der Erneuerbaren auszubremsen. Unsere Studie zeigt: In den bestehenden Netzen stecken erhebliche Reserven, wenn wir Speicher intelligent einsetzen“, erklärt man bei BSW-Solar. „Das Netzpaket sollte solche Lösungen zum Maßstab machen: Vorhandene Netze vollständig digitalisieren, intelligente Speicher an Umspannwerken bürokratiearm ausschreiben und freie Kapazitäten ausschöpfen. Parallel müssen die Netze auf das dann noch notwendige Maß ausgebaut und Abregelung auf das notwendige Minimum begrenzt werden.“
Der entscheidende Ansatz der Studie: Für den Anschluss zusätzlicher Photovoltaikanlagen wird in Umspannwerken nicht allein die Nennleistung eines Transformators betrachtet, sondern dessen tatsächliche Auslastung im Jahresverlauf. Transformatoren erreichen ihre Leistungsgrenze nur zu bestimmten Zeiten. Intelligent gesteuerte Großbatteriespeicher können Solarstromspitzen genau dann aufnehmen und die Energie später wieder abgeben.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20261006_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 29. September 2026
2026/09/29
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Telekom startet globales eSIM-Produkt T-Travel für internationale Reisende
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Die Deutsche Telekom startet mit T-Travel ein neues eSIM-Produkt für internationale Reisende. Über die digitale Plattform können Nutzerinnen und Nutzer mobile Datenpakete für mehr als 200 Destinationen buchen und direkt auf einem eSIM-fähigen Endgerät aktivieren – unabhängig davon, bei welchem Mobilfunkanbieter sie bisher Kunde sind.
Die Nutzung erfolgt vollständig digital über eine eSIM-fähige Infrastruktur. Reisende wählen aus vier verschiedenen Paketen das passende Datenpaket für ihr Reiseziel aus und können es bereits vor Reiseantritt aktivieren. T-Travel startet mit den vier Paketfamilien Lite, Standard, Max und Unlimited. Die Laufzeit kann je Angebot zwischen einem und 30 Tagen gewählt werden; Datenvolumen und Preis richten sich nach Destination und Reisedauer.
Reisende buchen und aktivieren Datenpakete digital
Die Vorteile von T-Travel sind die einfache Aktivierung und Premium-Netzwerke in über 200 Destinationen – und das zu günstigen und transparenten Preisen ohne Vertragsbindung. So wird mobiles Internet im Ausland sorgenfrei. Die Telekom bietet ein weltweites Mobilfunknetz mit rund 600 internationalen Partnern und ist auch hier führend in 5G-Roaming. Reisende möchten meistens direkt nach der Landung online sein, ohne eine lokale SIM-Karte kaufen oder hohe Roamingkosten befürchten zu müssen. Genau dafür hat die Telekom T-Travel entwickelt.
Ein besonderes Augenmerk wurde auf Einfachheit gelegt, damit die Kunden bei allen Themen rund um die Buchung und Nutzung unterstützt werden. Dafür steht unter www.t-travel.com ein Webportal oder alternativ die App „T-Travel“ zur Verfügung.
Angebot in mehreren Sprachen
Der Service startet in zahlreichen weltweit und in Europa verbreiteten Sprachen, darunter Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch und Kroatisch. Das Sprachangebot wird nach und nach erweitert.
Komfortable Nutzung für Familien
Nutzerinnen und Nutzer können mehrere eSIM-Datenpakete zentral verwalten, beispielsweise für Familienmitglieder oder Mitreisende. Ein rund um die Uhr verfügbarer Kundenservice unterstützt bei Fragen zur Nutzung des Angebots. Für Telekom-Mobilfunkkunden ändert sich durch T-Travel nichts an der Nutzung und Buchung ihrer bisherigen Roamingangebote. Sie können ihre Datenpässe oder Roamingoptionen weiterhin wie gewohnt über die bestehenden Telekom-Kanäle nutzen und buchen. T-Travel ergänzt das Portfolio als eigenständiges digitales Travel-eSIM-Angebot für zusätzliche Zielgruppen.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20260929_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 22. September 2026
2026/09/22
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Mehr Streit um Jobs: Arbeitsrechtsfälle bei großen Versicherern sind stark gestiegen und das Prozesskostenrisiko ist hoch
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Parallel zum Stellenabbau in vielen deutschen Unternehmen nehmen arbeitsrechtliche Konflikte bei großen Rechtsschutzversicherungen deutlich zu: Bei der Arag ist die Zahl der gemeldeten Arbeitsrechtsschutzfälle zwischen 2021 und 2025 um 63 Prozent gestiegen. Exklusive Zahlen, die Finanztip von Roland und der WGV vorliegen, bestätigen die Entwicklung:
Roland registrierte 2025 gut 34 Prozent mehr Arbeitsrechtsschutzfälle als 2021. Besonders deutlich zeigt sich der Anstieg bei Streitigkeiten um Kündigungen. Eine aktuelle Finanztip-Berechnung zeigt: Ein Arbeitsrechtsstreit kann Beschäftigte mehrere Tausend Euro kosten. Der unabhängige Geldratgeber erklärt, für wen sich Arbeitsrechtsschutz lohnt – und warum ein Abschluss erst bei drohendem Jobverlust zu spät ist.
Finanztip geht von einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 Euro aus. Der Gesamtstreitwert in Höhe von 20.000 Euro setzt sich aus der Kündigungsschutzklage über drei Bruttomonatsgehälter, insgesamt 15.000 Euro und dem Zeugnis (ein Bruttomonatsgehalt gleich 5.000 Euro) zusammen. Die Gerichtskosten betragen 810 Euro, die Anwaltskosten liegen bei 2.618 Euro. Ohne außergerichtliche Vertretung liegt das eigene Prozesskostenrisiko bei 3.428 Euro, mit außergerichtlicher Vertretung bei 4.126 Euro.
Auch wer gewinnt, zahlt den eigenen Anwalt
Ein Streit mit dem Arbeitgeber birgt übrigens ein besonderes Kostenrisiko: „Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer gewinnt. Wer verliert, muss zusätzlich die Gerichtskosten bezahlen“, sagt man bei Finanztip. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher besonders relevant für Beschäftigte, die viel zu verlieren haben, nur geringe Rücklagen besitzen oder voraussichtlich nur schwer einen vergleichbaren neuen Job finden würden. „Wichtig ist, den Schutz nicht erst abzuschließen, wenn sich ein Konflikt bereits abzeichnet“, so Finanztip.
Nach der Kündigung bleiben nur drei Wochen
In der Regel gilt bei der Versicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Der Versicherer kann die Leistung ablehnen, wenn der Auslöser des Streits bereits vor Vertragsbeginn oder während der Wartezeit lag. Eine Kündigungsschutzklage muss in jedem Fall innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20260922_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 18. September 2026
2026/09/18
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Viele Autofahrer zahlen zu viel für Pannenschutz: Vergleich zeigt günstige Alternativen zum ADAC
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Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, muss für zuverlässige Pannenhilfe nicht zwingend Mitglied im ADAC sein. Ein aktueller Vergleich des unabhängigen Geldratgebers Finanztip zeigt: Mehrere Automobilclubs und Mobilitätsanbieter bieten vergleichbaren Schutz für die meisten Urlaubsreisen häufig günstiger an. Wer etwa statt eines weltweiten einen europaweiten Tarif wählt, kann bis zu 57 Euro pro Jahr sparen.
Für Einzelpersonen empfiehlt Finanztip den Tarif mobil Premium von Mobil in Deutschland e. V. für 68 Euro im Jahr. Für Paare und Familien ist ACE Classic mit 82 Euro die günstigste Empfehlung, weil Partner und Kinder ohne Aufpreis mitversichert sind. Ebenfalls empfehlenswert ist der Mobilschutz EURO der BAVC-Bruderhilfe. Der Tarif kostet nur wenig mehr, bietet aber zusätzliche Leistungen – etwa einen Mietwagen bereits ab der eigenen Haustür statt erst ab 50 Kilometern Entfernung.
Steigende ADAC-Beiträge als Anlass zum Tarifcheck
Der Vergleich zeigt außerdem: Ein höherer Beitrag bedeutet nicht automatisch bessere Leistungen. So begrenzt der ADAC die Erstattung für Abschleppkosten auf 300 Euro, wenn ein Partnerunternehmen eingesetzt wird. Die von Finanztip empfohlenen Tarife übernehmen organisierte Pannenhilfe und Abschleppen dagegen unbegrenzt. Je nach Leistung kostet eine ADAC-Mitgliedschaft jährlich bis zu 139 Euro pro Person – ab 2027 steigen die Preise auf bis zu 174 Euro. Ein Tarifcheck lohnt sich gerade jetzt: „Die Beitragserhöhung ist ein guter Anlass, den eigenen Pannenschutz zu vergleichen – oft gibt es günstigere Alternativen mit vergleichbaren Leistungen“, sagt man bei Finanztip. Den passenden Tarif finden Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und einfach in einer übersichtlichen Vergleichstabelle.
Den Pannenschutz sollte man rechtzeitig abschließen.
Die Finanztip-Redaktion hat 16 Tarife von acht Automobilclubs und Mobilitätsanbietern anhand einheitlicher Mindestkriterien untersucht. 12 Tarife erfüllten alle Mindestanforderungen. Voraussetzung für eine Empfehlung waren unter anderem eine unbegrenzte Kostenübernahme für organisierte Pannenhilfe und Abschleppen sowie ausreichend hohe Leistungen für Hotelübernachtungen, Mietwagen und Taxifahrten nach einem Fahrzeugausfall. Autofahrer sollten sich nicht darauf verlassen, bei einer Panne direkt vor Ort Mitglied in einem Automobilclub zu werden.
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Wirtschaftsnews vom 15. September 2026
2026/09/15
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Das Lemabri und die EPG in Boppard – eine Erfolgsgeschichte
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Vor einiger Zeit haben wir uns mit der Sternegastronomie beschäftigt und erstmals über das „Lemabri“ berichtet! Uns war nämlich aufgefallen, dass zwei frühere Sterneköche, Sarah Henke und Christian Eckhard, ihre Sternelokale in Andernach aufgegeben haben und in Boppard-Buchholz im Lemabri kochen.
Sarah Henke hat uns erzählt, wie es dazu kam. Auslöser war die Geburt Ihres Sohnes 2021.
Sarah Henke:
Wir haben ja jahrelang in der Sternegastronomie gearbeitet, ich glaube über 18 Jahre, und als dann 2021 unser Sohn zur Welt gekommen, macht man sich natürlich Gedanken, wie organisieren wir uns jetzt neu und wir hatten dann glücklicherweise eigentlich von zwei Seiten das Angebot erhalten. Im ersten Schritt dieses nur - da gibt ein großes Unternehmen vierzig Kilometer von Euch entfernt, die möchten eine Mitarbeiterkantine eröffnen.
An dieser Stelle kann man gut nachvollziehen, was sich das Ehepaar Henke – Eckhard gefragt hat.
Sarah Henke:
Hmm, Mitarbeiterkantine? Ob das zwei ehemalige Sterneköche machen möchten, sei dahingestellt. Dann kam das Angebot nochmal auf uns zu und dann haben wir gesagt – ok, wie hören uns das mal an, wir schauen uns das mal an und dann sind wir nach Boppard-Buchholz ins Industriegebiet gefahren …
… was sich als gute Entscheidung herausstellte. Denn bei dem Unternehmen handelt es sich um die Ehrhardt Partner Group (EPG), einen der größten internationalen Software-Dienstleister und führenden Anbieter von softwarebasierten Logistiklösungen mit mehr als 1000 Beschäftigten und weltweit rund 1600 Kunden. Und es ging auch nicht um eine simple Betriebskantine. Sarah Henke:
Sarah Henke:
Es ist ein wunderschönes Restaurant geworden mit 120 Sitzplätzen, die Mitarbeiter müssen natürlich auch mittags hier ihren Platz finden, es ist einfach von der Inneneinrichtung, vom Innendesign, wirklich ein sehr, sehr schönes Restaurant. Jetzt hat natürlich der Mitarbeiter der EPG die Möglichkeit, mittags hier bei uns zu essen, oder auch das Essen abzuholen, genauso können aber auch externe Gäste mittags zu uns kommen und das wird auf jeden Fall auch sehr gut angenommen.
So gut, dass es sich lohnt, vorsichtshalber zu reservieren. Natürlich werden hier regelmäßig auch die Gäste der EPG bewirtet. Und auch die weitere Entwicklung dürfte den ehemaligen Sterneköchen gut gefallen. Denn unmittelbar neben dem „Lemabri“ plant die EPG ein Hotel mit 65 Zimmern und Business-Standard, die Eröffnung soll 2027 sein – passend zum vierzigjährigen Firmenjubiläum!
Klingt nach einer Win-Win-Situation. Für die Mitarbeiter, die künftigen Hotelgäste und für Sarah Henke und Christian Eckhard. Denn so viel dürfte klar sein. Bei der Qualität des Essens dürften die meisten Gäste wiederkommen.
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Wirtschaftsnews vom 08. September 2026
2026/09/08
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
Einbauküche dem Vormieter abkaufen: Was gilt?
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Endlich ist die passende Wohnung gefunden - doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen, was sie übernehmen und ob der verlangte Preis angemessen ist, rät das Infocenter der R+V Versicherung.
Ein Mieter darf Einrichtungsgegenstände aus seinem Besitz natürlich an den Nachmieter verkaufen. "Diese 'Ablösezahlung' ist grundsätzlich zulässig. Die beiden Parteien schließen damit einen normalen Kaufvertrag", sagt man bei der R+V Versicherung. Verpflichtet ist der Nachmieter dazu jedoch nicht - etwa wenn er bereits eine eigene Küche besitzt. Eine vereinbarte Ablöse wird zudem meist nur fällig, wenn der Mietvertrag tatsächlich zustande kommt.
Nicht alles darf abgelöst werden
Bei fest mit der Wohnung verbundenen Einbauten gelten andere Regeln. "Wer etwa einen Bodenbelag verlegt oder ein WC eingebaut hat, kann dafür vom Nachmieter in der Regel keine Ablöse verlangen", so die R+V. Im Gegenteil: Ob solche Einbauten in der Wohnung bleiben dürfen, muss der Vormieter mit dem Vermieter klären. Dieser kann auch verlangen, dass die Einbauten vor dem Auszug entfernt werden.
Haben sich Vormieter und Nachmieter auf eine Übernahme verständigt, können sie den Kaufpreis aushandeln. Dabei gibt es jedoch Grenzen. "Die Ablösezahlung darf den Zeitwert der Möbel nicht um mehr als 50 Prozent übersteigen", sagt man bei der R+V. Ist eine gebrauchte Küche zum Zeitpunkt des Verkaufs beispielsweise noch 2.000 Euro wert, darf der Kaufpreis demnach höchstens 3.000 Euro betragen. Hat der Nachmieter einen deutlich überhöhten Preis bezahlt, kann er den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern.
Andere Regeln für Abstandszahlungen
Etwas anderes sind Abstandszahlungen. Dabei verlangt der Vormieter Geld allein dafür, dass er die Wohnung früher räumt oder auf sein Mietrecht verzichtet. "Eine solche Vereinbarung ist unwirksam", sagt man. Erlaubt ist hingegen, dass der neue Mieter nachweislich entstandene Umzugskosten des Vormieters übernimmt.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
· Eine Ablösevereinbarung muss nicht zwingend schriftlich sein. Trotzdem ist es sinnvoll, den Zustand der übernommenen Möbel sowie den Kaufpreis schriftlich festzuhalten.
· Den Kaufpreis erst bezahlen, wenn der Mietvertrag tatsächlich zustande kommt.
· Wirkt der verlangte Preis überhöht, sollten Nachmieter den Zeitwert der Möbel prüfen und sich Anschaffungsbelege oder Rechnungen zeigen lassen.
· Soll der Vormieter früher ausziehen, ist ein Mietaufhebungsvertrag mit dem Vermieter der richtige Weg - nicht eine unzulässige Abstandszahlung.
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Wirtschaftsnews vom 01. September 2026
2026/09/01
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
Gekündigt vom eigenen Versicherer: Warum jetzt schnelles Handeln zählt
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Die meisten wissen: Eine Versicherung kann man natürlich selbst kündigen. Weniger bekannt ist, dass nach einem regulierten Schadenfall auch der Versicherer den Vertrag beenden kann. Das gilt in vielen Sparten – von der Hausrat- und Haftpflicht- bis zur Kfz-Versicherung.
„Eine Kündigung des Versicherers sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen, sondern zum Anlass, rasch selbst aktiv zu werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn andere Anbieter werten eine Kündigung häufig als Zeichen für ein erhöhtes Risiko. Sie halten sich mit neuen Angeboten zurück oder gewähren nur noch stark eingeschränkte Leistungen. Im schlimmsten Fall findet sich gar kein neuer Versicherer.
„Eine Kündigung muss jedoch nicht immer das Ende des Vertrags bedeuten. In manchen Fällen sind Versicherer bereit, einen bestehenden Vertrag fortzuführen, wenn bestimmte Anpassungen vorgenommen werden“, so der BdV. Mithilfe einer Vertragssanierung lässt sich zum Beispiel eine Selbstbeteiligung einführen oder eine bereits vereinbarte Selbstbeteiligung für eine gewisse Zeit erhöhen. Auch der Ausschluss einzelner Leistungen kann im Einzelfall eine Lösung sein – sofern der übrige Schutz bestehen bleibt und das ausgeschlossene Risiko tragbar ist. Notfalls lässt sich auf den Schutz für ein mitversichertes Fahrrad in der Hausratversicherung verzichten. Ganz anders liegt der Fall, wenn ein Versicherer anbietet, künftig Leitungswasserschäden aus der Wohngebäudeversicherung auszuklammern. Ein solches Angebot sollten Versicherte ausschlagen.
Bleibt der Versicherer hart und ist zu keiner Anpassung bereit, führt oft ein anderer Weg zum Ziel: die sogenannte Kündigungsumkehr. Der Gedanke dahinter ist, dem Versicherer zuvorzukommen. Die versicherte Person kündigt selbst, noch ehe die Kündigung des Versicherers greift. Wer als Kündigender auftritt statt als Gekündigter, hat in der Regel bessere Karten bei der Suche nach dem nächsten Anbieter. Ob das gelingt, hängt allerdings von der Art der Kündigung ab. Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Versicherer sind Versicherte auf das Entgegenkommen ihres Versicherers angewiesen und sollten aktiv das Gespräch suchen. Günstiger liegt der Fall bei einer außerordentlichen Kündigung, etwa infolge eines Schadenfalls: „Dann können Versicherte selbst kündigen und den Zeitpunkt so wählen, dass ihre Kündigung vor der des Versicherers wirksam wird. Denn bei wechselseitigen Kündigungen gilt stets die, die zuerst wirksam wird. Wer anschließend einen neuen Vertrag abschließen möchte, sollte frühere Schäden oder Kündigungen korrekt im Antrag angebe. Falsche Angaben können später den gesamten Versicherungsschutz gefährden.
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Wirtschaftsnews vom 28. August 2026
2026/08/28
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Kartenzahlung im Handel fest verankert - girocard verzeichnet Höchstwerte bei Terminals
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Ich persönlich bin ein großer Fan der Kartenzahlung, sei es mit Kreditkarte, oder mit girocard. Mir ist es ein Grauen, wenn vor mir an einer Kasse der Kunde anfängt, nach Kleingeld zu suchen, um seine Einkäufe zu bezahlen. In gefühlt acht von zehn Fällen reicht das Klimpergeld nicht aus und am Ende wird doch ein großer Schein gezückt.
Das kostet Zeit ohne Ende und ich habe das Vergnügen fast immer dann, wenn ich grade Tiefkühlware kaufe, die zügig wieder in den Tiefkühlschrank gehört. Daher hat mir die folgende Meldung der EURO Kartensysteme GmbH ausgesprochen gut gefallen.
Denn im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die girocard ein neues Akzeptanzhoch: 1.397.000 Terminals stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Bezahlen zur Verfügung. Somit steigt die Anzahl der Bezahlpunkte im Vergleich zum Vorjahr um 11,1 Prozent (1. Halbjahr 2025: 1.257.000). Wie häufig die Debitkarte der deutschen Banken und Sparkassen an der Ladenkasse gezückt wird, zeigen die Transaktionszahlen: Im ersten Halbjahr 2026 hieß es dort rund 4,21 Milliarden Mal "Mit girocard, bitte!" - ein Plus von 4,0 Prozent (1. Halbjahr 2025: 4,04 Milliarden). Der damit erzielte Umsatz erhöht sich um 0,8 Prozent auf 151,9 Milliarden Euro (1. Halbjahr 2025: 150,7 Milliarden Euro).
Alltagsbegleiter auch für kleine Beträge
Kundinnen und Kunden nutzen ihre girocard auch bei niedrigen Bezahlbeträgen gerne: Im ersten Halbjahr liegt der Durchschnittsbon nur noch bei 36,12 Euro (1. Halbjahr 2025: 37,28 Euro).
Ich zahle selbst bei Minimalbeträgen gerne mit der Karte, selbst wenn diese unter fünf Euro liegen.
Ob mit der Karte, dem Smartphone oder der Smartwatch: Kontaktlose Zahlungen sind im Juni mit rund 92 Prozent aller Transaktionen längst der Standard beim Bezahlen (Juni 2025: 88 Prozent). Nahezu alle Terminals bieten diese bequeme Möglichkeit inzwischen an.
girocard-Akzeptanz auf Wachstumskurs
Im ersten Halbjahr 2026 erhöhte sich die Zahl der aktiven Terminals mit girocard-Akzeptanz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um die genannten 11,1 Prozent, nachdem das Wachstum von 2024 auf 2025 noch bei 6,2 Prozent lag. somit hat diese Entwicklung deutlich an Tempo gewonnen. Dies liegt auch am wachsenden Interesse von internationalen Anbietern, die auf Nachfrage des hiesigen Handels sowie dessen Kundschaft reagieren und die girocard in ihr Portfolio integrieren.
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Wirtschaftsnews vom 25. August 2026
2026/08/25
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Berufsunfähigkeit: fünf wichtige Fakten zur Absicherung
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Mit dem Start der Ausbildung oder des Studiums beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Doch unabhängig davon, ob der Berufseinstieg gerade bevorsteht oder bereits Berufserfahrung vorhanden ist: Die eigene Arbeitskraft zählt zu den wichtigsten Voraussetzungen für finanzielle Sicherheit.
Wer seinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr ausüben kann, muss häufig auch mit Einkommenseinbußen rechnen, sagt man bei der LVM-Versicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) federt eben dieses Risiko ab. Sie greift in Form einer monatlichen Rente, wenn die berufliche Tätigkeit dauerhaft eingeschränkt oder nicht mehr möglich ist. Worauf es bei dieser Absicherung ankommt, erklären diese fünf wichtigen Fakten.
Fakt 1: Wer früh abschließt, zahlt oft weniger
Je jünger eine Person beim Vertragsabschluss ist, desto günstiger fallen die Beiträge häufig aus. Diese Konditionen gelten in der Regel für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Wer sich früh um seine Absicherung kümmert, kann daher oft langfristig von niedrigeren Beiträgen profitieren.
Fakt 2: Wer früh abschließt, hat bessere Chancen auf umfassenden Schutz
Neben dem Alter spielt auch der Gesundheitszustand beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Rolle. Versicherer prüfen vor Vertragsabschluss verschiedene Gesundheitsangaben, um das individuelle Risiko einzuschätzen.
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass bereits gesundheitliche Beschwerden oder Vorerkrankungen vorliegen, die sich auf die Versicherbarkeit oder die Vertragsbedingungen auswirken können.
Fakt 3: Ehrliche Gesundheitsangaben zahlen sich aus
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte Gesundheitsfragen sorgfältig und vollständig beantworten. Denn unvollständige oder fehlerhafte Angaben können später zu Problemen bei der Leistungsprüfung führen.
Fakt 4: Psychische Erkrankungen an erster Stelle
Viele Menschen verbinden Berufsunfähigkeit vor allem mit schweren Unfällen. Tatsächlich sind jedoch psychische Erkrankungen die häufigste Ursache. Im Jahr 2026 gingen rund 32 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit auf psychische Leiden und Erkrankungen des Nervensystems zurück. Dazu zählen unter anderem Depressionen, Burn-out oder Angststörungen.
Fakt 5: Ein guter Vertrag schützt den ausgeübten Beruf
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht nur auf die Höhe der versicherten Rente an. Ebenso wichtig sind die Vertragsbedingungen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten insbesondere auf den sogenannten "abstrakten Verweisungsverzicht" achten: Dieser stellt sicher, dass die Versicherung die versicherte Person nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann, den sie theoretisch noch ausüben könnte.
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Wirtschaftsnews vom 21. August 2026
2026/08/21
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Gaspreise erreichen neues Hoch – Grundversorgung wird für Haushalte zur Kostenfalle
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Die Gaspreise für Neukundinnen und Neukunden sind auf den höchsten Stand seit fast dreieinhalb Jahren gestiegen. Die günstigsten von Finanztip empfohlenen Gastarife mit zwölf Monaten Preisgarantie kosten aktuell im Schnitt 11,56 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Im Februar 2026, vor Beginn des Iran-Kriegs, lag der Gaspreis noch bei rund 9,4 ct/kWh – das entspricht einem Anstieg von rund 23 Prozent.
Für einen Beispielhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh bedeutet allein ein Preisanstieg um 2 ct/kWh Mehrkosten von rund 300 Euro pro Jahr. Wer mit Gas heizt, sollte deshalb vor dem Winter seinen aktuellen Tarif prüfen – und erwägen, jetzt einen neuen Vertrag mit Preisgarantie abzuschließen. Besonders Haushalte in der teuren Grundversorgung können durch einen Anbieterwechsel weiterhin mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
Noch Anfang März lagen die Gaspreise deutlich niedriger als jetzt: Empfehlenswerte Tarife mit zwölf Monaten Preisgarantie kosteten im Durchschnitt 9,34 ct/kWh. Am 17. März waren es infolge des starken Anstiegs bereits 10,47 ct/kWh. Aktuell liegt der Durchschnittspreis bei 11,56 ct/kWh – so hoch wie seit Anfang März 2023 nicht mehr. Damals lag der Gaspreis bei 12,05 ct/kWh.
Krise im Nahen Osten treibt Gaspreise
Hintergrund des jüngsten Preisanstiegs sind unter anderem die gestiegenen Preise am europäischen Gasmarkt. „Deutschland ist bei seiner Gasversorgung zwar nicht unmittelbar von Lieferungen aus dem Nahen Osten abhängig“, sagt man bei Finanztip. „Trotzdem schlagen die dortigen kriegerischen Auseinandersetzungen auf die Preise an den internationalen Gasmärkten durch – und belasten nun auch die deutschen Gaskundinnen und -kunden.“
Der Preis am niederländischen Handelsplatz TTF ist ein wichtiger Referenzwert für den europäischen Gaspreis. Dort lagen die Gaspreise während des vergangenen Winters noch relativ stabil bei rund 30 Euro je Megawattstunde (Euro/MWh). Seit Beginn des Iran-Kriegs schwanken sie stark um rund 50 Euro/MWh.
Entwicklung der Gaspreise unklar – jetzt Tarife vergleichen
Finanztip empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor dem Winter die Preise in ihrem laufenden Gastarif mit den aktuellen Angeboten zu vergleichen. Wer für den kommenden Winter Planungssicherheit möchte, kann sich jetzt einen Tarif mit zwölf Monaten Preisgarantie sichern. Darauf zu setzen, dass Gas kurzfristig wieder deutlich billiger wird, ist eine Wette.
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Wirtschaftsnews vom 18. August 2026
2026/08/18
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: TÜV SÜD gibt coole Ratschläge zum Kauf von Eismaschinen
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Ob cremiges Pistazieneis, fruchtiges Sorbet oder proteinreicher Frozen Yogurt - selbst gemachtes Eis erlebt seit einiger Zeit einen regelrechten Boom. Moderne Eismaschinen versprechen schnellen Eisgenuss zu Hause und ermöglichen es, Zutaten individuell auszuwählen und auf persönliche Vorlieben abzustimmen.
Das Spektrum reicht dabei von kompakten Geräten mit Kühlbehälter bis hin zu Modellen mit integriertem Kompressor. Worauf Verbraucher beim Kauf achten sollten, erklärt der TÜV SÜD. Denn nicht jede Eismaschine passt zu jedem Haushalt, sagt man dort. "Entscheidend ist vor allem, wie häufig das Gerät genutzt wird und welche Ansprüche die Verbraucher an Komfort, Kapazität und Zubereitung haben."
Schnell einsatzbereit oder platzsparend?
Grundsätzlich wird zwischen Eismaschinen mit integriertem Kompressor und Geräten mit vorgekühltem Behälter unterschieden. Kompressor-Modelle übernehmen die Kühlung selbstständig und können jederzeit verwendet werden. Das spart Vorbereitungszeit. Je nach Modell und Rezept ist das Eis häufig nach etwa 20 bis 40 Minuten fertig. Dafür benötigen die Geräte mehr Platz in der Küche und sind oft teurer in der Anschaffung.
Modelle mit Kühlbehälter sind kompakter und günstiger, erfordern aber etwas Vorlaufzeit. Der Behälter muss vor der Nutzung mehrere Stunden ins Gefrierfach gelegt werden, weshalb dafür ausreichend Platz vorhanden sein sollte. Für ein gutes Ergebnis sollten außerdem die Zutaten und die Eismasse vor der Zubereitung gut durchgekühlt sein. Die eigentliche Zubereitung dauert je nach Gerät und Rezept meist etwas länger.
Die passende Größe für den eigenen Bedarf
Viele Verbraucher orientieren sich zunächst an der Leistung oder an Zusatzfunktionen. Im Alltag ist allerdings häufig entscheidender, wie viel Eis tatsächlich benötigt wird. Kleine Geräte eignen sich gut für einzelne Portionen oder kleinere Haushalte. Familien oder Haushalte mit mehreren Personen profitieren dagegen von einem größeren Fassungsvermögen. Gleichzeitig benötigen größere und leistungsstärkere Geräte meist mehr Platz und sind während des Betriebs oft deutlich zu hören. "Wer nur gelegentlich Eis zubereitet, muss nicht zwingend zu einem größeren Modell mit Kompressor greifen", so der TÜV SÜD.
Reinigung und Hygiene nicht unterschätzen
Da bei der Eisherstellung häufig Milchprodukte, Sahne oder frische Zutaten verarbeitet werden, spielen Reinigung und Hygiene eine wichtige Rolle. Verbraucher sollten deshalb darauf achten, dass sich alle relevanten Teile möglichst leicht reinigen lassen. Herausnehmbare und spülmaschinengeeignete Komponenten erleichtern die Reinigung deutlich.
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