381549178
Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio

Werben im Podcast: Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio

Kategorien
Land
United States
Dieser Podcast hat
149 Episoden
Sprache
German
Herausgeber
WAS Audio
Explizit
Nein
Erstellt am
2010/07/08
Neueste Episode
2026/04/21
Durchschnittsdauer
-
Veröffentlichungsintervall
5 Tage

Beschreibung

Montag bis Freitag. Aktuell und informativ. Wirtschaftsthemen als Radiobeiträge in knapp drei Minuten unterhaltsam aufbereitet. Kontakt: https://www.was-audio.de/de/content/kontakt/

Freischalten Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio Podcast E-Mail-Kontaktdaten,
Hoerer- und Zielgruppendetails

E-Mail-Kontaktinformationen

Direkte Podcast-Kontaktdaten

Hoerer

Zielgruppenzahlen und Engagement-Einblicke

Zielgruppendetails

Podcast-Einblicke

Podcast-Episoden

Neueste Episoden von Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio Podcast ansehen


Wirtschaftsnews vom 21. April 2026
2026/04/21
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Finanztip: Gute Kreditkarten gibt es kostenlos – viele Extras sind verzichtbar      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;}Bei den meisten Kreditkarten fallen schnell hohe Gebühren an, wenn im Ausland bezahlt und Geld abgehoben wird – nur wenige Angebote sind gebührenfrei. Das zeigt ein aktueller Kreditkartenvergleich des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Extraleistungen wie Versicherungen, Bonusprogramme oder Rabatte rechtfertigen höhere Kreditkartenkosten meist nicht. Viele Kreditkarten werben mit Zusatzleistungen wie Cashbacks, Meilen oder Versicherungspaketen. „Solche Extras rechtfertigen keine hohen Gebühren“, so Finanztip. „Denn für Verbraucherinnen und Verbraucher, denen es vor allem um das Bezahlen und Geldabheben geht, reichen kostenlose Kreditkarten.“ Wirklich kostenlose Kreditkarten sind selten Laut Finanztip haben 15 von 39 untersuchten Kreditkarten keine Jahresgebühr, bei allen anderen werden zwischen 24 und 99 Euro jährlich fällig. Bei drei Angeboten ohne Jahresgebühr fallen außerdem keine zusätzlichen Gebühren für Zahlungen in Fremdwährung an und die Gebühren für Bargeldabhebungen sind niedrig. Finanztip empfiehlt aktuell folgende Kreditkarten: die Easybank Visa, Hanseatic Bank Genialcard und die Bank Norwegian Visa. Verbraucherinnen und Verbraucher finden online eine umfangreiche Kreditkarten-Übersicht.  Außerdem hat Finanztip bei der Auswertung berücksichtigt, dass Rückzahlungen per Vollabbuchung seitens der Bank möglich sind und so teure Ratenzahlungen vermieden werden können. „Wer statt einer vollständigen Abbuchung eine Teilzahlung nutzt, zahlt schnell drauf und läuft Gefahr, sich zu verschulden“, warnt man. Kreditkarten als Gebührenfalle Was die Kosten bei Kreditkarten ausmachen können, zeigt sich bei einem Urlaub außerhalb der Eurozone: Wer bei einer Urlaubsreise von 15 Tagen rund 1.000 Euro in Fremdwährung abhebt und mit der Karte bezahlt, zahlt schnell 20 Euro an Gebühren. Hinzu kommt eine durchschnittliche Jahresgebühr von rund 45 Euro. Mit einer kostenlosen Kreditkarte lassen sich diese Ausgaben weitestgehend vermeiden. Kombi-Angebote mit Tücken Kritisch sieht Finanztip, wenn Kreditkarten mit Versicherungspaketen kombiniert beworben werden. „Gerade bei wichtigen Versicherungen wie der Auslandsreisekrankenversicherung sollten die Policen umfassend sein“, so Finanztip. Bei Kreditkarten-Angeboten sei der Schutz häufig eingeschränkt – etwa, weil er nur greift, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde.       Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260421_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 14. April 2026
2026/04/14
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Seit dem 31. März ist eine Anmeldung für die Steuererklärung per Klick erstmals flächendeckend und einheitlich möglich. Die neu entwickelte App der Finanzbehörden mit dem Namen "MeinELSTER+" bietet bundesweit 11,5 Mio. Steuerpflichtigen die Gelegenheit, ihre Steuererklärung zur Mitte des Jahres mit nur einem Klick vom Mobilphone einzureichen. Das ist für Nutzer eine bequeme und schnelle Art, sich der Steuererklärung zu entledigen. Die Finanzverwaltung profitiert ebenfalls: weniger Aufwand, schnellere Bearbeitung und womöglich geringere Rückzahlungen. "Doch die Interessen der Finanzbehörden und der Steuerzahler klaffen manchmal weit auseinander", erklärt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern. Der Anwenderkreis für "MeinELSTER+" ist vorerst allerdings beschränkt. Die Funktion steht aktuell nur ledigen und kinderlosen Arbeitnehmern und Altersrentnern ohne zusätzliche Einkünfte zur Verfügung. Von den rund 24 Mio. ELSTER-Nutzern kommen damit knapp die Hälfte der Steuerzahlender bereits für die Anwendung infrage. Eine Ausweitung auf andere Zielgruppen und eine damit einhergehende Funktionserweiterung sind für die Zukunft geplant.   Wie funktioniert die Steuererklärung mit einem Klick? Wer sich heute oder in den nächsten Wochen für die Funktion "MeinELSTER+" freischalten lässt, verkürzt seinen zeitlichen Aufwand für die Steuererklärung enorm. Denn anhand der dem Finanzamt vorliegenden Daten erstellt die App automatisch einen Vorschlag für die Steuererklärung samt einer Vorschau auf den Steuerbescheid. Ab dem 1. Juli 2026 können Nutzer dann die vorausgefüllte Steuererklärung für das Jahr 2025 bestätigen, korrigieren oder ergänzen. Wird das Einverständnis erteilt, ist die Steuererklärung in weniger als einer Sekunde vom Tisch. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt allerdings bei den Steuerpflichtigen selbst. Was bringt die Steuererklärung mit einem Klick? Während die fortschreitende Digitalisierung und die stärkere Nutzung bereits vorhandener Daten an sich positiv zu beurteilen sind, weist "MeinELSTER+" noch Lücken auf. Die dem Finanzamt vorliegenden Daten sind zum einen sehr überschaubar und beschränken sich auf Meldungen von Arbeitgeber, der Rentenversicherung, Krankenkasse und Banken. Die digitalen Daten beinhalten also nur die Einnahmen, die dem Staat Geld bringen. Elektronische Rechnungen von Firmen zu Ausgaben, die die Steuersituation der Nutzer verbessern können, bleiben außen vor. So riskiert man, steuermindernde Punkte schlichtweg zu vergessen.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260414_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 07. April 2026
2026/04/07
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute: Smarte Videoüberwachung für das eigene Heim bietet Schutz, birgt aber auch Gefahren. Hacker nutzen Sicherheitslücken, um auf Aufnahmen zuzugreifen.     Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;}   Ob KI-basierte Objekterkennung, Steuerung über Sprachassistenz oder Fernzugriff: Smarte Überwachungskameras für den Heimgebrauch versprechen Verbrauchern mit intelligenten Funktionen ein sicheres Zuhause. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat im vergangenen Jahr gut jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) im eigenen Haushalt eine smarte Videoüberwachung genutzt. Doch die vernetzten Geräte bergen auch Risiken. Cyberkriminelle können gezielt Schwachstellen ausnutzen, um auf Kameras zuzugreifen und private Daten zu stehlen. Wissen Einbrecher beispielsweise, zu welchen Zeiten das Haus leer ist oder Betrüger, welche Personen im Haushalt leben, haben sie leichteres Spiel. „Intelligente Überwachungskameras bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Verbraucher sollten bei der Installation und Nutzung auf die Cybersicherheit achten“, sagt man beim TÜV-Verband. „Schon einfache Maßnahmen wie die Verwendung eines sicheren Passworts können helfen, Angreifer fernzuhalten.“   Der TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme. Intelligente Überwachungskameras erzeugen Live-Bilder in meist hoher Auflösung. Sie sind mit dem Internet verbunden und übertragen Daten in die Cloud, auf das Handy, das Tablet oder den Computer. Hacker nutzen verschiedene Methoden, um in das Heimnetzwerk oder die Systeme von smarten Überwachungskameras einzudringen. Ein typisches Einfallstor sind unsichere Passwörter. Viele Nutzer belassen es oft bei den voreingestellten Standardpasswörtern oder nutzen in der Videoüberwachungssoftware Passwörter, die leicht zu erraten sind, sagt man beim TÜV-Verband. Der Sicherheitsgewinn eines starken, individuellen Passworts wird häufig unterschätzt. Es wird empfohlen, ein möglichst langes Passwort mit mindestens acht Zeichen und verschiedenen Zeichentypen zu verwenden. Falls vorhanden, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Bei dieser Variante kann zum Beispiel ein individueller Code per SMS verschickt oder ein hardwarebasierter TAN-Generator auf dem eigenen Handy genutzt werden. Außerdem sollten Nutzer regelmäßig Software-Updates durchführen. „Ohne die jeweils neusten Updates bleiben bekannte Sicherheitslücken bestehen, die Angreifer ausnutzen können“. Wer sein Zuhause mit Kameras schützen möchte, muss bei der Platzierung einiges beachten. Grundsätzlich dürfen Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen: Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder gemeinsam genutzte Zufahrten bleiben tabu. Die Vorgaben gehen aber noch weiter: Die Kameras dürfen technisch nicht so geschwenkt oder ausgerichtet werden können, dass sie fremdes Eigentum filmen können. Selbst wenn das Gerät gerade auf das eigene Grundstück zeigt, kann allein die Möglichkeit der Neuausrichtung zu rechtlichen Konflikten führen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260407_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 31. März 2026
2026/03/31
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute: Steuerfalle: Finanzamt beendet Briefservice   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Viele Steuerzahler in Bayern müssen sich umstellen: Die Finanzverwaltung erinnert ab sofort nicht mehr an fällige Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Wer Vorauszahlungen zu leisten hat, muss nun selbst die Verantwortung dafür übernehmen. "Wer seine Termine vergisst, riskiert Säumniszuschläge", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Viele Betroffene hat es erstmals zum Zahlungstermin 10. März kalt erwischt.  Doch das Problem versäumter Fristen haben nicht nur die Bayern, sondern auch Steuerpflichtige in anderen Bundesländern. Steuerpflicht ohne Erinnerung Bayern hatte als letztes Bundesland bisher diesen Service noch angeboten: Vor jedem Fälligkeitstermin im Quartal verschickten die Finanzämter ein Schreiben, das auf die anstehende Steuer-Vorauszahlung hinwies. Damit ist nun Schluss. Die bayerische Finanzverwaltung hat den Postversand dieser Erinnerungsschreiben im Februar eingestellt, so wie andere Bundesländer bereits vorher. Steuerpflichtige müssen ihre Termine jetzt also wie in anderen Bundesländern selbst im Blick behalten und rechtzeitig überweisen. Auch die den Schreiben beiliegenden Überweisungsträger aus Papier werden damit nicht mehr bereitgestellt. Wer für die Zahlung zum 10. März 2026 auf den Erinnerungsbrief gewartet hat, ging leer aus. Viele Steuerbürger haben dies aber nicht einmal bemerkt. Automatische Zahlung als Lösung Um die Zahlungstermine nicht zu verpassen, bieten sich automatisierte Lösungen für Steuerzahler an. Eine Möglichkeit ist das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem das Finanzamt die fälligen Beträge automatisch vom Konto einzieht. Alternativ kann ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet werden. Damit ist die Pünktlichkeit der Zahlungen sichergestellt. Wer weiterhin selbst überweisen möchte, sollte sich die vierteljährlichen Termine unbedingt im Kalender notieren. Ein kleiner Termin mit teuren Folgen Wird die Zahlung vergessen oder zu spät überwiesen, muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Denn das Geld muss spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Finanzamts eingegangen sein. Das Gesetz räumt lediglich eine kurze Zahlungsschonfrist von genau drei Tagen ein. Danach werden Säumniszuschläge erhoben. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags. Vier Termine, die man kennen muss Die Vorauszahlungen werden einmal pro Quartal fällig. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen dann fest, wenn sich aus dem Steuerbescheid eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro ergibt und mindestens 100 Euro pro Quartal angefallen sind. Die gesetzlichen Zahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember.       Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260331_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 27. März 2026
2026/03/27
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Solar-Boom: 50 Prozent mehr Anfragen – Balkonkraftwerke rechnen sich oft schon nach drei Jahren      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;}Wir haben es bereits thematisiert, dass man zumindest den Eindruck haben muss, dass unsere Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, (CDU), sich mehr um die Einkünfte der Energiekonzerne sorgt, als um die Bürger dieses Landes. Das Hick-Hack um die Reduzierung oder sogar die Abschaffung der Förderung privater Solaranlagen ist uns noch in schlechter Erinnerung, da kommt sie schon mit dem nächsten Vorschlag um die Ecke. Jetzt soll die Windkraft unbedingt gefördert und ausgebaut werden. Wem das nutzt, ist ziemlich klar. Nicht dem Privatmann, der hat in aller Regel kein Windrad im Garten stehen. Hier werden wohl wieder Unternehmen der Energiewirtschaft unterstützt. Sie erinnern sich, welchen Job Frau Reiche für den Posten der Wirtschaftsministerin aufgegeben hat? Notfalls googlen Sie einfach mal.     Solarhandel meldet steigende Nachfrage Werfen wir trotzdem nochmal einen Blick auf Solaranlagen. Denn aktuell steigt die Nachfrage nach Solaranlagen deutlich. Mehrere Anbieter berichten gegenüber dem unabhängigen Geldratgeber Finanztip von rund 50 Prozent mehr Anfragen in den vergangenen Wochen. Klar ist, dass der Hintergrund unter anderem das drohende Ende der Einspeisevergütung für neue Anlagen ist und dass der eine oder andere versucht, zu retten, was vielleicht noch zu retten ist. Interessant ist dabei auch der Blick auf die sogenannten Balkonkraftwerke. Sie können zwar nur begrenzt für Autarkie sorgen, aber sie können den Bedarf eines Haushalts an externen Stromlieferungen spürbar senken. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von Finanztip. Balkonkraftwerke sind der günstige Einstieg in den Solarstrom und besonders für Miet- und Eigentumswohnungen empfehlenswert.   Balkonkraftwerke: schneller Einstieg, begrenzte Autarkie Die kleinen Steckersolargeräte kosten häufig nur wenige hundert Euro. Sie können ohne aufwendige Installation am Balkon oder auf der Terrasse angebracht werden. Ein Beispielhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) kann mit einem kleinen Balkonkraftwerk mit zwei Solarmodulen etwa 15 Prozent des Strombedarfs selbst decken. Größere Balkonkraftwerke mit vier Modulen erreichen in diesem Beispiel eine Autarkie von etwa 20 Prozent. Ein kleines Balkonkraftwerk für etwa 400 Euro rentiert sich laut Finanztip-Berechnung nach knapp drei Jahren, eine größere Anlage für etwa 700 Euro nach rund dreieinhalb Jahren. Mieter haben inzwischen grundsätzlich einen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk zu betreiben.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260327_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 24. März 2026
2026/03/24
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Fahrrad-Check vor der Tour – aber was ist mit dem Versicherungsschutz?     Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Fahrradtipps: Privathaftpflicht ist ein Muss, beim Diebstahlschutz gibt es verschiedene Optionen   Radfahren boomt, doch viele vernachlässigen die Wartung ihres Drahtesels. Laut aktueller DEKRA/Ipsos-Fahrradstudie verzichten 68 Prozent der Radbesitzer auf einen regelmäßigen Service. „Vor einer Radtour gehört nicht nur das Fahrrad auf den Prüfstand, sondern auch der Versicherungsschutz. Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar und beim Thema Diebstahl stehen verschiedene Absicherungsoptionen zur Wahl“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Egal ob Wochenendausflug oder Urlaubstour: Eine Privathaftpflichtversicherung sollte immer mit im Gepäck sein. Denn wer beim Radfahren einen Unfall verursacht und dabei andere Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden aus eigener Tasche begleichen. Es sei denn, die Haftpflichtversicherung springt ein. Doch wie sieht es mit dem Schutz des eigenen Rads aus? „Die Hausratversicherung kann auch unterwegs helfen. Wird das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum gestohlen – zum Beispiel aus dem Keller eines Hotels oder dem Abstellraum einer Ferienwohnung – ist das ein klassischer Einbruchdiebstahl, der über die Hausratpolice abgedeckt ist“, sagt der BdV. Auf dem Campingplatz lässt sich dieser Schutz jedoch kaum umsetzen. Worauf es bei der Fahrradabsicherung in der Hausratversicherung ankommt, erklärt das BdV-Infoblatt „Hausratversicherung“. Wer sein Rad auch gegen einfachen Diebstahl schützen möchte, kann dies häufig über einen Zusatzbaustein in der Hausratversicherung tun – gegen einen entsprechenden Aufpreis. Bei vielen Premiumtarifen ist dieser Schutz oft sogar inklusive. „Mittlerweile bieten zahlreiche Versicherer einen Rund-um-die-Uhr-Schutz an. Das bedeutet: Auch in den Nachtstunden ist das Fahrrad versichert, sofern es mit einem Schloss an einem festen Gegenstand gesichert war – etwa an einem Laternenpfahl oder Fahrradständer“, sagt man. Vor dem Start in den Urlaub empfiehlt es sich, bei der eigenen Versicherung die genauen Konditionen zu erfragen und sich den Schutzumfang schriftlich bestätigen zu lassen. Geht die Radtour über die Landesgrenzen hinaus, lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen: Gilt der Schutz auch im Ausland? Am besten klären Reisende auch das rechtzeitig mit ihrem Versicherer ab. Ebenso wichtig ist es, sich vorab über die Verkehrsregeln im Zielland zu informieren. In einigen Ländern ist beispielsweise das Tragen eines Fahrradhelms gesetzlich vorgeschrieben.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260324_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 20. März 2026
2026/03/20
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     BGH-Urteil stärkt Internetnutzer: Frühere Kündigung spart teure Endmonate   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;}Die Mindestvertragslaufzeit von Glasfaserverträgen beginnt bereits mit dem Vertragsschluss und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Jetzt hat Finanztip herausgefunden: Dieses Prinzip gilt für alle Telekommunikationsdienste und auch beim Anbieterwechsel. Das Urteil gilt also ebenfalls für Kabel und DSL. Das haben Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale auf Nachfrage des Geldratgebers bestätigt.   Viele Verbraucher können ihre Internetverträge deshalb früher kündigen als gedacht – und so die teuren Endmonate vermeiden, in denen Vertragsboni oft nicht mehr gelten. Pro Monat früherem Anbieterwechsel lassen sich so im Schnitt 24 Euro sparen. Der BGH entschied im Januar über eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Glasfaseranbieter Deutsche GigaNetz. Danach beginnt die maximale Vertragsbindung von 24 Monaten bereits mit der Vertragsunterzeichnung. Das ist besonders relevant, wenn Kunden einen neuen Vertrag lange vor der tatsächlichen Freischaltung ihres Anschlusses abschließen. Ein Urteil mit Signalwirkung: Die Entscheidung gelte „nicht nur für Glasfaserdienste, sondern für alle Telekommunikationsdienste“, teilte die Bundesnetzagentur Finanztip mit. Auch die Verbraucherzentrale NRW geht davon aus, dass ein Vertrag grundsätzlich bereits mit dem Vertragsschluss beginnt – selbst wenn er erst nach Ende eines laufenden Vertrags genutzt werden soll.   „Viele Verbraucher denken, die Mindestlaufzeit beginnt erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Tatsächlich beginnt sie meist schon mit dem Vertragsabschluss“, sagt man bei Finanztip. „Wer einen neuen Vertrag Monate vor der Umschaltung unterschreibt, kann deshalb oft auch früher kündigen.“ Früher kündigen und teure Endmonate vermeiden Viele Internetverträge starten mit günstigen Einstiegspreisen, später steigt die Grundgebühr dann deutlich. Wer früher wechseln kann, vermeidet diese teuren letzten Vertragsmonate. Eine Auswertung von Finanztip zu den 25 besten Internetangeboten auf Vergleichsportalen zeigt: Pro Monat früherem Anbieterwechsel lassen sich im Schnitt rund 24 Euro sparen. Wer beispielsweise drei Monate früher kündigen kann, spart dann etwa 72 Euro. Verbraucher sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen. „Entscheidend ist ein Vergleich der Angaben zu Vertragsbeginn, Ende der Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Anbieter müssen diese transparent ausweisen“.       Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260320_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 17. März 2026
2026/03/17
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Bußgelder aus dem Ausland besser nicht ignorieren - Vollstreckung auch in Deutschland möglich     Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;}   Im Ausland muss man sich an die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes halten. Tut man das nicht, können Bußgeldbescheide ein unliebsames spätes Souvenir aus dem Urlaub werden. Einfach ignorieren sollte man sie nicht, denn sie können auch in Deutschland vollstreckt werden, wie die ADAC Juristen informieren. Mit besonders hohen Bußgeldern müssen Reisende vor allem in Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz rechnen. Für Geschwindigkeitsverstöße um 20 km/h werden in Norwegen mindestens 610,-- Euro, in den Niederlanden 225,-- Euro und in Schweden 215,-- Euro fällig. In Finnland sind es 200,-- Euro und in der Schweiz 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland müsste man mindestens 60,-- Euro zahlen. Auf Alkohol am Steuer sollte man nicht nur aus Sicherheitsgründen verzichten. Auch wer seinen Geldbeutel schonen will, sollte sich nach dem Trinken nicht hinters Steuer setzen. Wird man dennoch erwischt, wird es in fast allen Ländern richtig teuer. Hohe einkommensabhängige Strafen gibt es in den skandinavischen Ländern Dänemark, Finnland und Schweden. Auch in Deutschland sind bei 0,5 Promille mindestens 500 Euro fällig.  Falschparken kostet in den Niederlanden ab 120,-- Euro, in Estland bis zu 200,-- Euro und in Ungarn bis zu 390,-- Euro. Da ist ein Parkverstoß in Deutschland mit 10 bis 110 Euro geradezu ein Schnäppchen. Auch die Smartphonenutzung am Steuer kann richtig ins Geld gehen, in den Niederlanden muss man mit 430,-- Euro tief in die Tasche greifen.  Noch teurer ist es in Norwegen, wo ein Handyverstoß 875,-- Euro kostet. In Deutschland geht es dagegen bei ebenfalls humanen 100,-- Euro Bußgeld los.   Tipp der ADAC Juristen: Für den Fall der Fälle haben die ADAC-Juristen einen Rat, wie man eventuell etwas günstiger wegkommt. Manche Länder gewähren bei sofortiger oder zeitnaher Zahlung des Bußgeldes einen Rabatt. In Spanien erhält man bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen einen Rabatt von 50 Prozent. In Italien erhält man beispielsweise 30 Prozent Rabatt, wenn man die Geldbuße innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids zahlt. Den Bußgeldbescheid einfach aussitzen und hoffen, dass nichts passiert, ist hingegen keine gute Idee. Nichtbezahlte Bußgelder aus anderen EU-Ländern können ab einem Betrag von 70,-- Euro (Bußgelder aus Österreich bereits ab 25,-- Euro) auch in Deutschland vollstreckt werden. Für die Eintreibung zuständig ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Für private Inkassodienstleister besteht hingegen keine Möglichkeit, hierzulande öffentlich-rechtliche Forderungen aus Verkehrsverstößen durchzusetzen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260317_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 10. März 2026
2026/03/10
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     KIT: WLAN als „Spion“: Überwachungsfalle in Funknetzwerken      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Man mag es kaum glauben: Wer an einem Café mit WLAN vorbeiläuft, kann identifiziert werden – sogar ganz ohne ein eigenes Handy. Forschende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) haben eine Möglichkeit entdeckt, Personen allein anhand von WLAN-Signalen zu erkennen. Damit weisen sie auf ein erhebliches Risiko für die Privatsphäre hin. Personen müssen für die Identifikation kein Smartphone oder Tablet bei sich tragen. Es reicht, dass WLAN-Geräte in ihrer Umgebung miteinander kommunizieren. Dabei entsteht ein Bild – vergleichbar mit einer Kameraaufnahme, jedoch basierend auf Funkwellen. Das Forschungsteam fordert entsprechende Datenschutzmechanismen. „Wir beobachten die Ausbreitung der Radiowellen und können so ein Bild der Umgebung und von Personen erzeugen”, sagt Professor Thorsten Strufe vom KASTEL — Institut für Informationssicherheit und Verlässlichkeit des KIT. „Das funktioniert ähnlich wie bei einer normalen Kamera, nur dass diese Lichtwellen statt Radiowellen in ein Bild umwandelt ”, erläutert der Cybersicherheitsexperte. „Es ist deshalb auch unerheblich, ob jemand ein WLAN-Gerät bei sich hat oder nicht.“ Auch das Abschalten schützt nicht: „Es genügt, wenn andere Geräte in der Umgebung aktiv sind.” WLAN-Router als „stille Beobachter“ „Die Technik macht aus jedem Router ein potenzielles Überwachungsgerät“, warnt Julian Todt vom KASTEL. „Wer regelmäßig an einem Café mit WLAN vorbeigeht, könnte dort unbemerkt identifiziert und später wiedererkannt werden – etwa von staatlichen Stellen oder Unternehmen.“ Zwar gebe es für Geheimdienste oder Cyberkriminelle einfachere Methoden, Menschen zu beobachten – etwa durch den Zugriff auf Überwachungskameras oder Video-Türklingeln, sagt Strufe. „Aber die allgegenwärtigen Drahtlosnetzwerke könnten zu einer nahezu flächendeckenden Überwachungsinfrastruktur werden.“ Denn WLAN gibt es heutzutage in fast allen Wohnungen, Büros, Restaurants und öffentlichen Räumen. Keine besondere Hardware notwendig Anders als bei Angriffen mit LIDAR-Sensoren oder bisherigen WLAN-basierten Methoden, die Channel State Information (CSI) nutzen – also Messdaten darüber, wie sich ein Funksignal durch Wände, Möbel oder Personen verändert –, benötigen Angreifende keine Spezialhardware. Die Methode funktioniert mit handelsüblichen WLAN-Geräten. Dabei nutzt sie die legitimen Nutzerinnen und Nutzer aus, die mit dem WLAN verbunden sind. So entstehen Bilder aus verschiedenen Blickwinkeln, die zur Identifikation der Personen dienen können.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260310_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 06. März 2026
2026/03/06
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Iran-Krieg treibt Energiepreise – jetzt Gasvertrag abschließen – Heizöl und Sprit werden erstmal teurer   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Als Konsequenz auf den Iran-Konflikt können wir aktuell explodierende Spritpreise an den Tankstellen erkennen. Zwar dürfte dies momentan noch unter Kriegsgewinnmitnahmen fallen, was mit einer merkwürdigen Moral der „mitnehmenden Konzerne“ zu tun hat. Denn der Sprit, der jetzt verkauft wird, wurde noch erheblich billiger eingekauft, aber es zeigt, worauf wir uns einstellen sollten.  Denn nicht nur die Spritpreise gehen grade durch die Decke, auch die Spot-Preise für Rohöl und Gas haben deutlich zugelegt. Gaskunden sollten sich jetzt noch günstige Verträge sichern, falls sie nicht in längerfristigen Verträgen stecken, die mit etwas Glück allerdings noch preisgünstig sind. Insgesamt müssen sich Verbraucher auf steigende Preise für Heizöl und Kraftstoffe einstellen. Das zeigt auch eine aktuelle Einordnung des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Verbraucher sollten jedoch besonnen reagieren und nicht in Panik verfallen. Gaspreise ziehen an Als Reaktion auf die Angriffe der USA und Israel hat der Iran die Straße von Hormus, eine zentrale Route für den weltweiten Öl- und Gastransport, abgeriegelt. Dadurch sind die Preise für Öl und Erdgas deutlich angestiegen. Der Preis am niederländischen Handelsplatz TTF, ein wichtiger Referenzwert für den europäischen Gaspreis, stieg von rund 32 Euro pro Megawattstunde am Freitag (27. Februar) auf zeitweise bis zu 65 Euro am Dienstag (Stand: 3. März), Tendenz steigend. Das entspricht einem Plus von rund 3,3 Cent pro Kilowattstunde. Höhere Börsenpreise schlagen allerdings nicht immer sofort auf die Preise in neuen Gasverträgen für Haushalte durch. Nach Beobachtungen von Finanztip blieben die Preise für die angebotenen Gastarife zunächst auf dem niedrigen Niveau der vergangenen Wochen. „Wenn die Preisgarantie des aktuellen Gasvertrags bereits abgelaufen ist oder in den nächsten Monaten ausläuft, können sich Verbraucher schnell noch einen neuen Vertrag mit einer günstigen Preisgarantie für ein oder zwei Jahre sichern“, sagt Herman-Josef Tenhagen, Finanztip-Chefredakteur. Mit Stand vom 3. März bekommen Verbraucher die Kilowattstunde Gas in empfehlenswerten Tarifen für durchschnittlich 9,34 Cent, die Grundversorgung kostet im Vergleich 13,54 Cent.  Empfehlenswerte Gastarife finden Verbraucher einfach und schnell über den Finanztip-Gaspreis-Vergleich.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260306_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 03. März 2026
2026/03/03
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:    Macht Frau Reiche die Stromkonzerne reicher?      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Ich muss an dieser Stelle vorausschicken, dass es sich bei meinem heutigen Beitrag um einen so genannten Meinungsbeitrag handelt. Also um meine subjektive Sicht der Dinge, die ich nachfolgend beschreibe. Ich möchte gerne einmal etwas genauer auf die „segensreichen“ Aktivitäten von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) eingehen. Als Hinweis für Sie möchte ich erwähnen, dass das Wörtchen „segensreich“ in meinem Manuskript in Anführungszeichen steht. Denn für die potentiellen künftigen Käufer von Photovoltaikanlagen für die eigenen Dächer ist das Wirken von Frau Reiche alles andere als segenreich. Die Vertreter der Stromanbieter werden aber vermutlich die Champagnerkorken knallen lassen. Darauf gehe ich später noch ein.   Jetzt ist die Katze nämlich aus dem Sack! In der vergangenen Woche hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) den geleakten Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG), nachdem das Bundeswirtschaftsministerium massive Einschnitte für neue Solarstromanlagen plant, als einen Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland bezeichnet. Wir haben darüber berichtet. Der Kern der Ideen von Frau Reiche ist es offensichtlich, Photovoltaikanlagen für private Käufer so unattraktiv zu machen, dass diese auf den Kauf und den Betrieb verzichten werden. Denn nach Vorstellungen von Frau Reiche soll die feste Vergütung für die Einspeisung des selbst erzeugten Solarstroms für private Photovoltaik-(PV-)Anlagen ab 2027 abgeschafft werden. Damit gibt es für selbst erzeugten Solarstrom kein Geld mehr – oder nur noch sehr wenig.   Wenn man das mal zu Ende denkt, dann wird folgendes passieren: Wer keine Photovoltaikanlage sein eigenen nennen kann, muss nicht nur auf Einspeisevergütungen verzichten, er kann auch nichts mehr selbst verbrauchen, weil er nichts selbst erzeugt. Also muss er auch künftig seinen Strom zu teilweise beträchtlichen Preisen bei den stromvertreibenden Konzernen beziehen. Was zu mehr Gewinnen der Konzerne führt und deren Champagnerverbrauch anheizen könnte. Vielleicht sollten die Häusle-Besitzer zügig Aktien von Champagnerherstellern und Energiekonzernen kaufen.  Dass Frau Reiche vor ihrem Eintritt in die Bundesregierung Vorsitzende der Geschäftsführung von Westenergie war, ist natürlich reiner Zufall.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260303_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 27. Februar 2026
2026/02/27
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Solarbranche warnt vor Kahlschlag beim Solarausbau   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Laut einem geleakten Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) plant das Bundeswirtschaftsministerium massive Einschnitte für neue Solarstromanlagen. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) handelt es sich um einen Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland. Sollte der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung umgesetzt werden, wären zehntausende Arbeitsplätze in der Solarbranche und das Erreichen der Klimaziele gleichermaßen gefährdet. Die Solarbranche appelliert an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, von den Plänen Abstand zu nehmen, die nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt seien. Aus dem geleakten Referentenentwurf geht hervor, dass die Förderung neuer privater Solarstromanlagen komplett gestrichen werden soll. Selbst Betreiber neuer Photovoltaik-Kleinanlagen sollen zudem ihren in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom künftig direkt an der Strombörse vermarkten müssen. Sollten diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, dürfte die Errichtung neuer Solarstromanlagen auf privaten Gebäuden weitgehend zum Erliegen kommen. Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov unter 1.048 Immobilienbesitzern im Auftrag des BSW-Solar würden sich nur noch 40 Prozent der Befragten eine Dachanlage anschaffen, wenn die Förderung weitgehend oder ganz gestrichen würde.  Die Einschnitte treffen auf eine ohnehin in den vergangenen zwei Jahren stark rückläufige PV-Nachfrage im Heimsegment. Wurden 2023 noch PV-Dächer mit einer Leistung von rund acht Gigawatt neu installiert, so waren es 2025 nur noch rund fünf Gigawatt.     „Die Abschaffung der EEG-Vergütung und der Zwang zur Direktvermarktung würden die Bürger-Energiewende zum Erliegen bringen“, sagt man beim BSW-Solar. Die EEG-Einspeisevergütung sei für die Mehrzahl neuer Solaranlagenbetreiber immer noch zwingend notwendig, um eine hinreichende Rentabilität sicherzustellen. Ein Förderstopp für Solaranlagen widerspricht zudem dem Wählerwillen: Eine deutliche Mehrheit (rd. 78 %) der Bevölkerung wünscht sich, dass die Bundesregierung den Ausbau der Solarenergie beschleunigt oder auf aktuellem Niveau weiterführt. Unter Anhängern der Union sind es laut einer YouGov-Umfrage sogar rund 86 Prozent.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260227_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 24. Februar 2026
2026/02/24
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Sparen statt Schulden - Mit diesen Vorsätzen starten die Deutschen ins neue Jahr      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Trotz hoher Preise und unsicherer Zeiten sind viele Deutsche mit einem klaren Plan ins neue Jahr gestartet. Die norisbank hat auch zum Jahreswechsel 2025/2026 erneut nachgefragt, welche finanziellen Vorsätze die Menschen haben. Die Antworten zeigen einen spannenden Trend: Wer kann, spart. Wer konsumiert, tut es bewusst. Und wer früher vielleicht über einen Kredit nachgedacht hätte, sagt heute immer öfter: "Ich habe genug Rücklagen." Besonders die junge Generation zeigt, wie finanzielle Vorsätze heute aussehen: strukturiert, digital und vorausschauend. Vorsatz Nummer 1: Sparen, aber ohne Druck Auch für 2026 steht der Vorsatz, zu sparen, ganz oben auf der Liste. Fast jeder vierte Deutsche (24,1 Prozent) möchte genauso viel sparen wie im Vorjahr. Weitere 22,9 Prozent planen sogar, mehr Geld zurückzulegen. Besonders deutlich zeigt sich dieser Vorsatz bei den jüngeren Befragten. Geld zur Seite zu legen heißt aber längst nicht mehr, sich alles verkneifen zu müssen. Für viele bedeutet es vielmehr, vorausschauend zu handeln und die eigenen Finanzen bewusst zu steuern. Viele wollen mit System planen. Gleichzeitig geben mehr als die Hälfte der Befragten (51,2 Prozent) an, dass sie 2026 vor allem unnötige Ausgaben reduzieren wollen.   Vorsatz Nummer 2: Mehr für die eigene Gesundheit tun 19 Prozent der Befragten möchten im neuen Jahr gezielt in ihre Gesundheit investieren, beispielsweise durch Sport, Wellness oder bewusste Ernährung.   Vorsatz Nummer 3: In die eigene Zukunft investieren Auch das Thema Vermögensaufbau bleibt 2026 präsent. 14,4 Prozent der Befragten planen, im neuen Jahr mehr für ihre finanzielle Zukunft zu tun, beispielsweise durch Tages- oder Festgeld, Sparpläne oder Investitionen in Wertpapiere. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Interesse nahezu exakt gleich geblieben. Vorsatz Nummer 4: Wünsche erfüllen, aber ohne Schulden Nur noch 12,1 Prozent der Befragten planen größere Anschaffungen wie neue Möbel, ein neues Auto, eine neue Küche oder eine große Reise. Viele sagen, es sei keine Frage des Verzichts, sondern eine bewusste Entscheidung. Sie möchten nicht auf Pump leben, sondern aus dem Vollen schöpfen, wenn es das Budget erlaubt. Ein Ansatz, der in Zeiten hoher Zinsen und Preissteigerungen immer mehr Zuspruch findet. Auffällig ist die geringe Bereitschaft, sich für größere Vorhaben zu verschulden. Nur 6,9 Prozent der Befragten planen konkret, 2026 einen Bankkredit aufzunehmen. Weitere 13,1 Prozent ziehen dies zwar in Erwägung, zögern aber noch. Der Großteil lehnt Kredite gänzlich ab.       Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260224_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 20. Februar 2026
2026/02/20
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Eine Studie zeigt, wie Inflation und Kartenzahlung das Trinkgeldverhalten in Deutschland verändern         Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;}   "Wie viel soll ich geben? Was ist denn üblich?" Diese Fragen stellen sich Restaurantgäste in Deutschland seit jeher, wenn die Rechnung an den Tisch kommt. Die aktuelle Studie von Lightspeed, dem führenden Anbieter cloudbasierter Kassensysteme und Bezahlplattformen, zeigt: Das Trinkgeldverhalten in Deutschland ist im Wandel. Zwar bleibt die Bereitschaft zum Geben hoch, doch Inflation, technologische Entwicklungen und neue Erwartungshaltungen rütteln am eingespielten System und werfen eine neue Frage auf: "Muss ich überhaupt?"   Die großzügigsten Trinkgeldgeber in Europa sind wieder die Deutschen Die gute Nachricht vorweg: In Deutschland wird weiterhin vergleichsweise gerne Trinkgeld gegeben: 49 % der Befragten geben bei gutem Service zwischen 5 und 10 %, lediglich 4 % verzichten vollständig auf Trinkgeld. Ich gebe übrigens immer Trinkgeld, sogar dann, wenn die Leistung des Personals eigentlich zu mager ist, dann gibt es aber auch nur eine kleine Aufrundung. Was mich aber nervt sind die Versuche, neuerdings bei der Kartenzahlung ein Trinkgeld durch Voreinstellung am Lesegerät zu ERZWINGEN.    „Möchten Sie 5, 10 oder 15 Prozent Trinkgeld geben? Oder mehr?“ Da steht NIE: „Möchten Sie NICHTS geben, weil Sie nicht zufrieden waren?!“ Dieses 5, 10 oder 15 Prozent ist übrigens der gängige Trick auch beim Verkaufen: Man hat herausgefunden, dass die Käufer meistens das mittelpreisige Produkt wählen. Scheint beim Trinkgeld genauso zu laufen! Normalerweise gebe ich Trinkgeld ohne Aufforderung und in bar, denn ich lege Wert drauf, dass diejenige oder derjenige das Trinkgeld bekommt, der mich bedient hat und nicht der Inhaber. Der kassiert schließlich die Rechnung. Ich gebe meistens rund 10%. Schon immer und schon immer freiwillig! Ich tendiere allerdings dazu, künftig – da ich die Hauptsumme regelmäßig per Kreditkarte begleiche - bei der Zahlung des Trinkgeldes künftig FÜNF Prozent anzuklicken. Strafe muss sein! Wer mir ein schlechtes Gewissen machen will, der hat leider verloren. Und für den Fall, dass ich unzufrieden bin, gebe ich künftig eben nichts mehr!   Trinkgeld am häufigsten bei der Essenslieferung und im Café Die voreingestellten Optionen auf Kartenterminals führen auch zu Unsicherheiten und wohl auch zur Verärgerung, denn 25 % der Befragten fühlen sich durch voreingestellte Trinkgeldoptionen unter Druck gesetzt. Absurd, aber wahr: Sogar automatisierte Systeme oder Roboter erhalten ein Trinkgeld!  5 % der Befragten gaben an, für diese Dienstleistungen ein Trinkgeld zu geben.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260220_kvp.mp3
Wirtschaftsnews vom 17. Februar 2026
2026/02/17
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:        Einspeisevergütung für neue Solaranlagen könnte wegfallen – was Hauseigentümer jetzt wissen sollten   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Die bestehende Einspeisevergütung für neue Solaranlagen könnte ab dem Jahr 2027 abgeschafft werden. Das geht aus Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hervor. Die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf Einfamilienhäusern könnte sich damit erheblich verschlechtern. Ihre Besitzer würden Tausende Euro weniger einnehmen. Deshalb kann es sich lohnen, noch 2026 eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen – und sich somit die garantierte Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre zu sichern. Darauf weist der unabhängige Geldratgeber Finanztip hin. Die Einspeisevergütung erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV), wenn sie überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Für Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt-Peak (kWp), liegt die Vergütung aktuell bei Teileinspeisung bei bis zu 7,78 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) – und wird 20 Jahre garantiert. Nach Berechnungen von Finanztip erhält ein typischer Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh), einer PV-Anlage mit acht Kilowatt-Peak Solarleistung sowie einem Fünf-kWh -Stromspeicher rund 412 Euro Einspeisevergütung im Jahr. Über den gesamten Förderzeitraum summiert sich dies auf mehr als 8.200 Euro. „Wer sich in diesem Jahr für eine PV-Anlage entscheidet, sichert sich die aktuell geltende Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre“, sagt man bei Finanztip.     Mögliche Änderungen ab 2027 Nach Angaben aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird derzeit geprüft, wie die Förderung neuer Photovoltaik-Anlagen künftig ausgestaltet werden soll. Ein Sprecher des Ministeriums teilte auf Anfrage von Finanztip mit, dass für kleinere Dachanlagen künftig eine Direktvermarktung des eingespeisten Stroms zum Standard werden könnte. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte zuletzt erklärt, dass sie eine Förderung neuer PV-Anlagen angesichts gesunkener Kosten für nicht mehr notwendig halte. Direktvermarktung voraussichtlich weniger lukrativ Bei der Direktvermarktung erhalten Anlagenbetreiber für die Stromeinspeisung den Marktpreis für Solarstrom. Im Jahr 2025 lag dieser im Schnitt bei rund 4,5 ct/kWh. Nach Abzug von Vermarktungskosten blieben für PV-Anlagen außerhalb der Förderung nur rund 3,8 ct/kWh als Vergütung übrig. Wir werden die neuen Ideen von Frau Reiche in Kürze noch einmal genauer beleuchten!     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260217_kvp.mp3

Podcast-Bewertungen

Lesen Sie Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio Podcast-Bewertungen


0 von 5
0 Bewertungen

Podcast-Sponsoring-Werbung

Starten Sie Werbung auf Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio relevanten Zielgruppen-Podcasts


Was moechten Sie bewerben?